Rechtsprechung
| BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Unpünktlichkeit - Umfang der revisionsrechtlichen Nachprüfung des Vorliegens von unbestimmten Rechtsbegriffen - Vorliegen kündigungsrechtlich verwertbarer zurückliegender, bereits abgemahnter Vertragsverletzungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.01.1987 - 49 Ca 189/86
- BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (20)
- BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78
Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …
Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Diese Einschränkung des Nachschiebens von Gründen, zu denen der Betriebsrat nicht angehört worden ist, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BAGE 34, 309; 35, 190; 49, 39 = AP Nr. 22, 23, 39 zu § 102 BetrVG 1972).Mitzuteilen sind die Gründe, die nach Ansicht des Arbeitgebers die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluß maßgebend sind (BAGE 34, 309 = AP, aaO), und deswegen ist hinsichtlich der verwertbaren Kündigungsgründe die Kündigung nicht wegen Verstoßes gegen § 102 BetrVG unwirksam.
Das Widerspruchsverfahren bezweckt zum einen, dem Arbeitgeber die Überlegung des Betriebsrats zur Kündigungsabsicht zur Kenntnis zu bringen, damit dieser dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung berücksichtigen kann (BAGE 34, 309 = AP, aa0, zu B II 2 der Gründe; BAGE 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972).
Da die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nicht so weit geht wie seine Darlegungslast im Kündigungsschutzprozeß (BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 34, 309 = AP, aaO) ist zu erwägen, ob nicht auch an das Begründungserfordernis des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber jedenfalls keine strengeren Maßstäbe anzulegen sind, als an den Vortrag des Arbeitnehmers, der keinen freien Arbeitsplatz aufzuzeigen braucht (BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 4 b der Gründe).
- BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
Ultima-Ratio-Prinzip
Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Die Widerspruchsgründe, die sich nach der Rechtsprechung des Senats auch auf verhaltensbedingte Gründe beziehen können (Urteil des Senats vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe), müssen unter Anführung konkreter Tatsachen dargelegt werden.Auch der Senat hat angenommen (Urteil vom 22. Juli 1982, aaO, zu III 4 a der Gründe), Voraussetzung für die Versetzung in eine andere Abteilung sei natürlich, daß ein Arbeitsplatz frei sei, dies jedoch nicht ausdrücklich als Begründungserfordernis hervorgehoben.
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85
Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen
Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Wiederholte Verspätungen des Arbeitnehmers und unentschuldigtes Fehlen kommen nach vorheriger Abmahnung durchaus als Gründe für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung in Betracht (BAG Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 254, m.w.N.;… Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 91).Der Siebte Senat, dem der erkennende Senat folgt, ist im Urteil vom 13. März 1987 (aaO) davon ausgegangen, für den Arbeitnehmer bestehe weder eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht noch eine entsprechende Obliegenheit, gegen die Richtigkeit einer Abmahnung gerichtlich vorzugehen.
- BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Da die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nicht so weit geht wie seine Darlegungslast im Kündigungsschutzprozeß (BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972;… BAGE 34, 309 = AP, aaO) ist zu erwägen, ob nicht auch an das Begründungserfordernis des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber jedenfalls keine strengeren Maßstäbe anzulegen sind, als an den Vortrag des Arbeitnehmers, der keinen freien Arbeitsplatz aufzuzeigen braucht (BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 4 b der Gründe). - BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76
Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des …
Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Das Widerspruchsverfahren bezweckt zum einen, dem Arbeitgeber die Überlegung des Betriebsrats zur Kündigungsabsicht zur Kenntnis zu bringen, damit dieser dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung berücksichtigen kann (BAGE 34, 309 = AP, aa0, zu B II 2 der Gründe; BAGE 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Da die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nicht so weit geht wie seine Darlegungslast im Kündigungsschutzprozeß (BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972;… BAGE 34, 309 = AP, aaO) ist zu erwägen, ob nicht auch an das Begründungserfordernis des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber jedenfalls keine strengeren Maßstäbe anzulegen sind, als an den Vortrag des Arbeitnehmers, der keinen freien Arbeitsplatz aufzuzeigen braucht (BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 4 b der Gründe). - BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe - …
Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Da die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nicht so weit geht wie seine Darlegungslast im Kündigungsschutzprozeß (BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972;… BAGE 34, 309 = AP, aaO) ist zu erwägen, ob nicht auch an das Begründungserfordernis des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber jedenfalls keine strengeren Maßstäbe anzulegen sind, als an den Vortrag des Arbeitnehmers, der keinen freien Arbeitsplatz aufzuzeigen braucht (BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 4 b der Gründe). - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Die Widerspruchsgründe, die sich nach der Rechtsprechung des Senats auch auf verhaltensbedingte Gründe beziehen können (Urteil des Senats vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe), müssen unter Anführung konkreter Tatsachen dargelegt werden. - LAG Düsseldorf, 15.03.1978 - 12 Sa 316/78
Ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Das bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung, weil jedenfalls kein rein spekulativer Widerspruch ausreicht, mit dem der Betriebsrat nur zum Ausdruck bringt, es müsse im Betrieb irgendeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit geben (LAG Düsseldorf, DB 1978, 1282 ff. [LAG Düsseldorf 15.03.1978 - 12 Sa 316/78]). - BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Mit dieser werden dem Arbeitnehmer gegenüber in hinreichend deutlich erkennbarer Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und ihm vor Augen geführt, daß der Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall gefährdet sei (BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung). - BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …
- BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 128/83
Lohnfortzahlung - Außerordentliche Kündigung
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang …
- BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
- BAG, 04.11.1981 - 7 AZR 264/79
Kündigung
- BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78
Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der …
- BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76
Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …
- BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54
Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige - …
- BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 107/58
Nichttypischer Vertrag - Auslegung - Tatsachenmaterial - Erlöschen von Ansprüchen …
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
Abmahnung
Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…27. Februar 1997 aaO; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 5; 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75). - BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats
Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35;… BAGE 67, 75 = AP, aaO;… vgl. hierzu KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 427, m.w.N.). - BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99
Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug
Nach der Senatsrechtsprechung (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - aaO und 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35) ist jedoch dem Betriebsrat ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen; ein rein spekulativer Widerspruch etwa in dem Sinne, es sei im Betrieb irgendeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit vorhanden, reicht nicht aus.
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug
Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG gegen eine ordentliche Kündigung reicht es zur Begründung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG nicht aus, wenn der Betriebsrat nur allgemein auf eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens verweist; dem Betriebsrat ist vielmehr ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen, d.h. der Arbeitsplatz, auf dem der zu kündigende Arbeitnehmer eingesetzt werden kann, ist in bestimmbarer Weise anzugeben (im Anschluß an BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35).Der Senat hat auch bereits entschieden (Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35, zu IV 3 der Gründe), ein rein spekulativer Widerspruch etwa in dem Sinne, daß irgendeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb vorhanden sei, reiche nicht aus; dem Betriebsrat sei ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen.
- LAG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - 2 Sa 66/04
Verhaltensbedingte Kündigung; Zuspätkommen des Arbeitnehmers; Grundsätze des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. Urteil vom 24.03.1988 - 2 AZR 680/87 - nv, II. 3. der Gründe) muss der auf eine Abmahnung folgende Wiederholungsfall gleichartig bzw. vergleichbar sein. - LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 8 Sa 910/06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Unzumutbarkeit
Erforderlich ist nämlich, dass das abgemahnte Fehlverhalten auf der "gleichen Ebene" gelegen hat wie der Kündigungsvorwurf, d.h. dass es sich um ein gleichartiges bzw. vergleichbares Fehlverhalten handelt (vgl. BAG vom 24.03.1988 - 2 AZR 680/87 - und BAG vom 27.02.1985 - 7 AZR 525/83 -). - LAG Hessen, 27.08.2007 - 17 Sa 518/07 Eine für den Wiederholungsfall angedrohte Kündigung kann sich somit nur auf vergleichbare Sachverhalte beziehen ( BAG 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5i Nr. 35).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".