Rechtsprechung
| BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verdachtskündigung wegen Entwendung von Zollware aus einem Bordverkaufstrolley am Frankfurter Flughafen durch einen Lader
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 21.08.1991 - 9 Ca 76/91
- LAG Hessen, 29.04.1993 - 3 Sa 1673/91
- BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
Auszug aus BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung zur Verdachtskündigung (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP Nr. 23 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).Eine Verdachtskündigung liegt dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung;… Senatsurteile vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, a.a.O. und vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP Nr. 23, a.a.O.).
Bei der Tatkündigung ist für den Kündigungsentschluß maßgebend, daß der Arbeitnehmer nach der Überzeugung des Arbeitgebers die strafbare Handlung tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (Senatsurteil vom 26. März 1992, a.a.O., zu B II 1 der Gründe).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Der Richter muß sich vielmehr mit einer persönlichen Gewißheit begnügen, die den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; BGHZ 61, 165, 169). - BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …
Auszug aus BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - und Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 97 und 96 zu § 626 BGB).
- BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63
Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung - …
Auszug aus BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Eine Verdachtskündigung liegt dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung;… Senatsurteile vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, a.a.O. …und vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP Nr. 23, a.a.O.). - BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Auszug aus BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - und Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 97 und 96 zu § 626 BGB). - BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Eine Verdachtskündigung liegt dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsurteile vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, a.a.O. …und vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP Nr. 23, a.a.O.). - BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56
Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung
Auszug aus BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Eine Verdachtskündigung liegt dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung;… Senatsurteile vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, a.a.O. …und vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP Nr. 23, a.a.O.). - BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71
Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß
Auszug aus BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Der Richter muß sich vielmehr mit einer persönlichen Gewißheit begnügen, die den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; BGHZ 61, 165, 169). - BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74
Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des …
Auszug aus BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Die Auslegung des Kündigungsschreibens, die als Auslegung einer atypischen Willenserklärung vom Revisionsgericht ohnehin nur eingeschränkt überprüfbar ist darauf, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt hat oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BAGE 27, 218, 227 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe), ist zutreffend. - BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene …
Auszug aus BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt und die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO).
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94
Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen
Der schwerwiegende Verdacht einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung kann eine Kündigung begründen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 799/93 - n.v.).Dann kann aber auch der Verlust dieses Vertrauens einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 799/93 - n. v.;… Belling, Festschrift für Otto Rudolf Kissel zum 65. Geburtstag, 1994, S. 11 ff.).
- LAG Hessen, 23.08.2021 - 7 Sa 1190/20
Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Vorliegen eines wichtigen Grundes
Es geht dabei um einen erheblichen und gewichtigen (BAG vom 04.11.1997 - 2 AZR 57/96 -) oder einen dringenden (BAG vom 05.05.1994 - 2 AZR 799/93 -) oder einen dringenden und unabweisbaren (BAG vom 08.08.1968 - 2 AZR 348/67 -) oder einen erdrückenden (LAG Niedersachsen vom 12.03.2018 - 15 Sa 319/17 -) Verdacht. - ArbG Hamburg, 20.04.2011 - 3 Ca 422/10 Eine gravierende, schuldhafte Verletzung berechtigter Arbeitgeberinteressen durch den Arbeitnehmer kann das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen grundlegend zerstören und damit einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (vergl. BAG, Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 799/93 -, juris).
Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, muss auch nicht zwingend in einem strafbaren Verhalten oder einem diesbezüglichen Verdacht vorliegen, sondern kann auch bei einer sonstigen Verfehlung vorliegen (BAG, Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 799/93 -, juris).
- LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95
Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97 Zwar handelt es sich insoweit um die Auslegung einer atypischen Erklärung, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, d.h. nur darauf, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 27, 218, 227 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 799/93 - SAE 1996, 49, 51).
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