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| BAG, 08.09.1955 - 2 AZR 9/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwirkung eines Anspruchs - Zumutbare Handlungen - Geltendmachung des Anspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 242
Arbeitsverhältnis: Eintritt der Verwirkung bezüglich arbeitsvertraglicher Ansprüche
Verfahrensgang
- LAG Bremen, 16.12.1953 - Sa 105/53
- BAG, 08.09.1955 - 2 AZR 9/54
Papierfundstellen
- DB 1955, 995
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang …
Der Senat hat die Klage ebenso als verwirkt angesehen wie im Urteil vom 8. September 1955 (- 2 AZR 9/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Verwirkung), weil der Kläger dort mindestens drei Jahre vor seiner auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichteten Klage nichts unternommen hatte. - BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97
Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener …
a) Unabhängig davon, ob bei verspätet erhobenen Kündigungsschutzklagen eine materielle Verwirkung "des Anspruchs" (BAG Urteil vom 8. September 1955 - 2 AZR 9/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Verwirkung) bzw. "etwaiger Rechte" (…BAG Urteil vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3, aaO) oder eine Prozeßverwirkung (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Verwirkung, zu II 3 b der Gründe, m.w.N.) in Rede steht, würde die Verwirkung voraussetzen, daß der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums erhebt (sog. Zeitmoment) und daß sich der Arbeitgeber aufgrund eines vom Arbeitnehmer gesetzten Vertrauenstatbestandes (Umstandsmoment) darauf eingerichtet hat, der Arbeitnehmer werde den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht mehr geltend machen. - LAG Hamm, 21.09.1998 - 19 Sa 664/98
Verwirkung des Rechts auf klageweise Geltendmachung des Übergangs eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 23.03.1965 - 1 AZR 75/65
Divergenz - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - Sinn des angefochtenen …
3° Auch die behauptete Divergenz zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8, September 1955 - AP Nr" 1 zu § 242 BGB - Verwirkung - (Betrieb 1955, 995/996) liegt nämlich nicht vor" Gegen den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Rechtssatz, eine Verwirkung trete nicht ein, 'wenn der Inhaber des Anspruchs das ihm Zumutbare getan habe, um den Anspruch geltend zu machen, hat das Landesarbeitsgericht keinen anderen abweichenden Rechtssatz aufgestellt Es beschäftigt sich mit der hier in Rede stehenden Frage gar nicht des näheren, so daß eine Abweichung nicht vorliegt und damit eine Rechtsun sicher heit nicht sintreten Icann" Die Revision selbst hat nicht vorgetragen, mit welchen Rechtsausführungen sich das landes arbeitsgericht im Gegensatz zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gesetzt haben soll, so daß die Darlegungen insoweit schon nicht schlüssig sind (BAG 1, 10 £ -12J )" Der Gedanke, ~ o -.
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