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Rechtsprechung
   BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 97/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1050
BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 97/61 (https://dejure.org/1961,1050)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1961 - 2 AZR 97/61 (https://dejure.org/1961,1050)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1961 - 2 AZR 97/61 (https://dejure.org/1961,1050)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswertung des Zahlenlottos - Beschäftigung eines Studenten - Befristeter Zeitvertrag - Rechtsbeständige Vereinbarung - Unterbrechung - Fortsetzung der Tätigkeit - Sachliche Gründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1961, 1380
  • DB 1961, 1702
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Aus diesem schuldrechtlichen Band zwischen den Parteien (vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ergibt sich die Pflicht des Dienstherrn, auf die Belange eines von ihm wirtschaftlich völlig abhängigen freien Mitarbeiters gebührend Rücksicht zu nehmen, d.h., insbesondere diesen nicht plötzlich seiner Existenzgrundlage zu berauben.
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …

    Die Tatsache, daß zwischen dem dritten und vierten Arbeitsvertrag während der Schulferien eine Unterbrechung von einem Monat liegt, ändert hieran nichts (BAG vom 28. September 1961 - 2 AZR 97/61 - AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; KR-Hillebrecht § 620 BGB Rz 99).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien - …

    Dabei ist es gleichgültig, ob die Parteien den Vertrag von Anfang an in dieser Form vereinbart haben oder ob er im Laufe ihrer über zehnjährigen Zusammenarbeit durch tatsächliche Handhabung aus anfänglichen Einzelabreden so gewachsen ist (BAG 19, 324 /331/ = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit /zu 2 der Gründe/; AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag /zu IV der Gründe/).
  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

    Soweit damit die Begründung des Urteils des Senats vom 28. September 1961 - 2 AZR 97/61 - (AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) in Widerspruch steht, wird die frühere Rechtsprechung aufgegeben.
  • LAG Berlin, 22.02.2002 - 7 Sa 980/01

    Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub; Voraussetzungen des gesetzlichen …

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  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
    teil vom 28. September 1961 - 2 AZR 97/61 - AP Nr. 21 zu.
  • BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Soweit damit die Begründung des Senatsurteils vom 28. September 1961 (- 2 AZR 97/61 - AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), auf die sich vorliegend auch das Landesarbeitsgericht zur Begründung seines Standpunktes bezogen hat, in Widerspruch steht, hat der Senat die frühere Rechtsprechung inzwischen auch ausdrücklich aufgegeben (…vgl. Urteil vom 17. Februar 1983 - aaO - zu B II 1 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 12.01.1999 - 12 Sa 113/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sog. "Bedarfsarbeitsverhältnis"

    Es mag sein, dass ein solcher Vorrang des Studiums vor der Erwerbstätigkeit Anfang der 60er Jahre -- dies war der zeitliche Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) -- bei einer typisierenden Betrachtungsweise der Einstellung von Studenten zu Studium und Erwerbstätigkeit angenommen werden konnte.
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 94/84
    Ob sich etwa aus dem Umstand, daß die Parteien über einen längeren Zeitraum hin fortlaufend befristete Arbeitsv/erträge geschlossen haben, eine diese einzelnen Arbeitsverträge übergreifende schuldrechtliche Bindung der Parteien dergestalt ergibt, daß der Kl"äger verlangen könnte, bei der weiteren Vergabe von Diensten nicht ohne triftigen Grund übergangen zu werden (vgl. hierzu BAG Urteil vom 28. September 1961 - 2 AZR 97/61 - AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), brauchte der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 421/84
    Ob sich etwa aus dem Umstand, daß die Parteien über einen längeren Zeitraum hin fortlaufend befristete Arbeitsverträge geschlossen haben, eine diese einzelnen Arbeitsverträge übergreifende schuldrechtliche Bindung der Parteien dergestalt ergibt, daß der Kläger verlangen könnte, bei der weiteren Vergabe von Diensten nicht ohne triftigen Grund übergangen zu werden (vgl. hierzu BAG Urteil vom 28. September 1961 - 2 AZR 97/61 - AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeits- 11 vertrag), brauchte der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 420/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 95/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 48/84
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