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| BGH, 22.06.1977 - 2 ARs 180/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auswirkungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung auf die Vollstreckung der Reststrafe - Zweifelsfragen zur Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht in Fällen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 207
- NJW 1977, 1973
- MDR 1977, 857
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
Zuständigkeit des Jugendrichters bei Aufnahme des Verurteilten in einer …
Auszug aus BGH, 22.06.1977 - 2 ARs 180/77
In BGHSt 26, 375 hat der Senat eine Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer zur Aussetzung einer Restjugendstrafe und zu den damit zusammenhängenden Entscheidungen bejaht, wenn Freiheits- und Jugendstrafe zu vollstrecken und die Jugendstrafe an einem über 24 Jahre alten Verurteilten nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene zu vollziehen ist.
- OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Heranwachsender; Widerruf; Strafaussetzung zur Bewährung; mündliche Anhörung
Rn. 17 Die Jugendkammer war nach §§ 58 Abs. 3 S. 1, 109 Abs. 2 S. 1 JGG für die weiteren Entscheidungen, die infolge der von ihr angeordneten Aussetzung erforderlich wurden, zuständig, auch wenn gegen den Verurteilten zwischenzeitlich eine Freiheitsstrafe vollstreckt wurde; die Zuständigkeitskonzentration des § 462a Abs. 4 StPO gilt in diesem Fall nicht, sondern der Jugendrichter bleibt für sämtliche Entscheidungen betreffend die Jugendstrafe zuständig, während sich die Zuständigkeit der Stravollstreckungskammer auf die Freiheitsstrafe beschränkt (BGH, Beschluss vom 22. Juni 1977 - 2 Ars 180/77, juris und Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 ARs 2/07 (ergangen auf Vorlage des LG Oldenburg), NStZ-RR 2007, 190; OLG Rostok…, Beschluss vom 3. Juni 2003 - I Ws 167/03, juris, Rdnr. 7).
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