Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.02.2007 - 2 B 05.2470 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 13.06.2005 - M 8 K 04.5527
- VGH Bayern, 01.02.2007 - 2 B 05.2470
- BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07
Wird zitiert von ... (37)
- VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 5 K 2370/14
Fortdauer der Wirksamkeit einer Baugenehmigung
Rn. 61 Anhaltspunkt für einen Verzicht ohne ausdrückliche Erklärung kann danach sein, dass es für ihn erkennbar besondere Gründe gibt, etwa eine neue, vorteilhaftere Nutzung, oder veränderte Umstände, die darauf hindeuten, dass die genehmigte Nutzung dauerhaft nicht mehr gewollt oder unmöglich ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 01.02.2007 - 2 B 05.2470 -, juris, Rn 21 f.; vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 12.03.2013 - 8 A 11152/12 -, juris Rn. 31). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.
Die Tatbestands- und Feststellungswirkung der Baugenehmigung bleibt nach der Errichtung des Gebäudes erhalten und gewährleistet den rechtlichen Bestand des ausgeführten Vorhabens und seiner Nutzung; dies gilt grundsätzlich auch für die Dauer der Nichtausübung der genehmigten Nutzung (vgl. BayVGH, Urt. v. 01.02.2007 - 2 B 05.2470 -, BRS 71 Nr. 112, RdNr. 21 in juris, m.w.N.;… OVG RP, Urt. v. 12.03.2013, a.a.O.).Es dürfte dann keine Rolle spielen, wie lange die Nutzungsunterbrechung dauerte, weil das geltende Bauordnungsrecht keine Nutzungsobliegenheit kennt (vgl. BayVGH Urt. v. 01.02.2007, a.a.O.,).
Die zeitlich begrenzte, auch länger andauernde Nutzungsunterbrechung lässt die Wirksamkeit der Baugenehmigung grundsätzlich unberührt und rechtfertigt auch nicht den Schluss, der Inhaber einer Baugenehmigung habe die genehmigte Nutzung endgültig aufgegeben oder auf die Genehmigung verzichten wollen (vgl. BayVGH Urt. v. 01.02.2007, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 28.10.2019 - 1 B 7/19
Nutzungsuntersagung; Baugenehmigung; Wohnnutzung; Nutzungsaufgabe; Zeitmodell
Mit Urteil vom 1. Februar 2007 (- 2 B 05.2470 -, juris Rn. 21 f. m. w. N.) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof an das Urteil vom 20. Februar 2003 anknüpfend ausgeführt, die Tatbestands- und Feststellungswirkung der Baugenehmigung bleibe nach der Errichtung des Gebäudes erhalten und gewährleiste den rechtlichen Bestand des ausgeführten Vorhabens und seiner Nutzung.
- VGH Hessen, 12.04.2016 - 4 A 1438/15
Bestandsschutz trotz Nutzungsunterbrechung
Entsprechendes kann bei einsetzendem Verfall der Bausubstanz nach längerem Leerstand gelten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 14. März 1997 - 7 A 5179.95 -, BRS 59 Nr. 149, und 9. August 2013 - 2 A 2520/12 -, BauR 2014, 679; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. November 1999 - 1 EO 658/99 -, BRS 62 Nr. 203; Bayerischer VGH, Urteile vom 20. Februar 2003 - 15 B 00.1363 -, NVwZ-RR 2003, 726, [VGH Bayern 20.02.2003 - 15 B 1363/00] und 1. Februar 2007 - 2 B 05.2470 -, BRS 71 Nr. 112; VG Darmstadt, Beschluss vom 19. November 2012 - 7 L 1204/12.DA -, NVwZ-RR 2013, 301). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2013 - 8 A 11152/12
Nutzungsuntersagung für Diskothek nach langjähriger Nutzungsunterbrechung
Deshalb kann ein objektiv wirtschaftlich unvernünftiger endgültiger Verzicht ohne ausdrückliche Erklärung nicht bereits angenommen werden, wenn die genehmigte Nutzung unterlassen wird, sondern erst dann, wenn es dafür erkennbar besondere Gründe gibt, etwa eine neue, vorteilhaftere Nutzung, oder veränderte Umstände, die darauf hindeuten, dass die genehmigte Nutzung dauerhaft nicht mehr gewollt oder unmöglich ist (…vgl. VGH BW a.a.O., BayVGH, Urteil vom 1. Februar 2007 - 2 B 05.2470 -, BRS 71 Nr. 112 und juris, Rn 21 f.) Dies ist hier nicht mit ausreichender Deutlichkeit der Fall. - VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 S 09.1398
Baueinstellungsverfügung; Sofortvollzug; Begründungserfordernis; …
Im vorliegenden Fall sind das die landesrechtlichen Vorschriften über die Wirksamkeit einer Baugenehmigung, die für den Umfang deren Bestandsschutzes sowohl die Obergrenze als auch die Untergrenze bilden (vgl. BayVGH vom 1.2.2007 Az. 2 B 05.2470; VGH BW vom 4.3.2009 Az. 3 S 1467/07; NdsOVG vom 20. Juli 2009 Az. 1 LA 103/07; BayVGH vom 20. Februar 2003 Az. 15 B 00.1363; Graf ZvBR 2006, 215, v.u.z. Franckenstein BauR 2006, 1080; Uechtritz DVBl. 1997, 347).Dies gilt grundsätzlich auch für die Dauer der Nichtausübung der genehmigten Nutzung (vgl. BayVGH vom 1.2.2007 Az. 2 B 05.2470; BayVGH vom 20.2.2003 Az. 15 B 00.1363).
Danach bleibt die in einem genehmigten Bauwerk aufgenommene, bestimmungsgemäße Nutzung so lange zulässig, als die Baugenehmigung nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (vgl. BayVGH vom 1.2.2007 Az. 2 B 05.2470; VGH BW vom 4.3.2009 Az. 3 S 1467/07).
Daher ist auch ein sich über mehrere Jahre hinziehender, im Übrigen immer häufiger anzutreffender schlichter Leerstand von Wohn- und Geschäftsgebäuden ohne Hinzutreten besonderer Umstände generell kein Indiz für eine beabsichtigte Nutzungsaufgabe (vgl. BayVGH vom 1.2.2007 Az. 2 B 05.2470).
- VGH Bayern, 07.12.2009 - 15 CS 09.2755
Beschwerde; Baueinstellung; langjährige Nutzungsunterbrechung; …
Die Feststellungswirkung der baupolizeilichen Zustimmung bleibt grundsätzlich auch während der Dauer der Nichtausübung der genehmigten Nutzung erhalten und gewährleistet den rechtlichen Bestand des ausgeführten Vorhabens und seiner Nutzung (zur Feststellungswirkung einer Baugenehmigung vgl. BayVGH vom 20.2.2003 BayVBl 2003, 626; vom 1.2.2007 BayVBl 2008, 667).Allein der Leerstand der Immobilie über elf Jahre ist deshalb kein Indiz für eine endgültige Nutzungsaufgabe (vgl. auch BayVGH vom 1.2.2007 a.a.O.).
- VG Ansbach, 07.09.2015 - AN 9 K 14.00081
Baugenehmigung,Nutzungsunterbrechung; Erledigung, Nutzungsaufgabe
Rn. 73 Anhaltspunkt für einen schlüssigen Verzicht kann das Vorliegen erkennbar besonderer Umstände sein, etwa eine neue vorteilhaftere Nutzung oder veränderte Umstände, die darauf hindeuten, dass die genehmigte Nutzung dauerhaft nicht mehr gewollt oder unmöglich ist (BayVGH v. 1.2.2007, 2 B 05.2470 - juris).Allein die (auch langjährige) Nichtweiterführung einer genehmigten Nutzung reicht daher in aller Regel nicht aus, um auf einen dauerhaften Verzichtswillen schließen zu können (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2003 - 15 B 00.1363 - VGH n.F. 56, 82/87; U.v. 1.2.2007 - 2 B 05.2470 - VGH n.F. 60.215/216 f.).
- VG Augsburg, 18.02.2016 - Au 5 K 14.1361
Unzulässige Umnutzung eines Betriebsleiterwohnhauses für einen Gartenbaubetrieb …
Rn. 48 a) Die Frage nach der Wirksamkeit einer erteilten Baugenehmigung nach mehrjähriger Nutzungsunterbrechung (vorliegend seit 1993) richtet sich nach Landesrecht (vgl. grundlegend BayVGH, U.v. 1.2.2007 - 2 B 05.2470 - BayVBl 2008, 667 f.; BVerwG, U.v. 7.11.1997 - 4 C 7/97 - NVwZ 1998, 735 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2020 - 1 C 10752/19
Abwägung, Abwägungsergebnis, abwägungsrelevanter Belang, anderweitige Erledigung, …
Ein in diesem Sinne objektiv wirtschaftlich unvernünftiger endgültiger Verzicht kann ohne ausdrückliche Erklärung nicht bereits dann angenommen werden, wenn lediglich die genehmigte Nutzung unterlassen wird, sondern erst dann, wenn es hierfür erkennbar besondere Gründe gibt, etwa eine neue, vorteilhaftere Nutzung, oder veränderte Umstände, die darauf hindeuten, dass die genehmigte Nutzung dauerhaft nicht mehr gewollt oder unmöglich ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. März 2013 - 8 A 11152/12.OVG -, VGH BW, Urteil vom 4, März 2009 - 3 S 1467/07 -, BayVGH, Urteil vom 1. Februar 2007 - 2 B 05.2470 -, alle in juris). - VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 8 S 969/16
Untersagung des Baubeginns für ein Wohnhaus; Verzicht auf eine Baugenehmigung; …
- VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.872
Erfolglose Beschwerde eines Nebenerwerbslandwirts gegen Baugenehmigung für …
- VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
- VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.873
Eilrechtsschutz eines Nachbarn gegen Baugenehmigung für Doppelhaus mit Garagen …
- VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
Vorläufiger Rechtsschutz; baurechtliche Nutzungsuntersagung; formelle …
- VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.874
Heranrückende Wohnbebauung an einen landwirtschaftlichen Betrieb
- VGH Hessen, 24.07.2014 - 3 B 835/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2026 - 8 A 11099/24
Weiternutzung eines Wohnhauses im Außenbereich nach Aufgabe des …
- VG Augsburg, 17.09.2009 - Au 5 K 09.750
Nachbarklage; Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Innenbereichssatzung; …
- VG Würzburg, 09.07.2015 - W 5 K 15.265
Heranrückende Wohnbebauung
- VG Augsburg, 17.09.2009 - Au 5 K 07.1346
Nachbarklage; Vorbescheid; Verlängerungsbescheid; Gebietswahrungsanspruch; …
- VG München, 12.11.2012 - M 8 K 11.5940
Rücksichtnahmegebot; keine anderen - geringeren - Anforderungen nach mehrjähriger …
- VG München, 31.05.2011 - M 11 K 09.5714
Feldstadel mit Schafstall im Außenbereich; Ersatzbau nach Brand; aufgegebener …
- VG München, 12.11.2012 - M 8 K 11.5938
Beseitigungsanordnung für Gebäudeteil eines an die Grenze gebauten …
- VG München, 28.02.2008 - M 11 K 07.3551
Innenbereich; Außenbereich; Teilprivilegierung
- VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 5 K 09.1296
Fortsetzungsfeststellungsklage; Rechtswidrigkeit eines Zurückstellungsbescheides; …
- VG Ansbach, 25.10.2019 - AN 3 K 19.01921
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baueinstellung wegen Erneuerung der Fenster und …
- VG Regensburg, 27.09.2016 - RN 6 K 15.1980
Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen behaupteter Verschlechterung der …
- VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 5 K 09.1395
Fortsetzungsfeststellungsklage; Baueinstellungsanordnung; bestandsgeschützte …
- VG München, 27.09.2022 - M 1 K 18.4758
Erfolglose Klage gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bezüglich …
- VGH Bayern, 22.03.2010 - 15 ZB 09.3047
Wohngebäude im Dorfgebiet; "Umkippen" eines Dorfgebiets; Erlöschen der …
- VG München, 26.02.2009 - M 11 K 08.2010
Dachgeschossausbau
- VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3428
Erweiterung Wohngebäude im Außenbereich; Bestandsschutz; kein Wegfall des …
- VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3203
Prägung der maßgeblichen Umgebung auch durch den Gebäudebestand auf dem …
- VG München, 09.04.2009 - M 11 K 08.2429
Feldstadel mit Schafstall; Ersatzbau nach Brand; aufgegebener …
- VGH Bayern, 22.06.2010 - 15 ZB 08.3337
Nutzunguntersagung/Baubeseitigung; Schreinerei im Außenbereich; Erlöschen einer …
- VG Ansbach, 28.08.2008 - AN 18 K 07.02193
Betriebszeitenerweiterung, Freischankfläche, keine prägende Wirkung i.S.d. § 4 …
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