Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.02.2009 - 2 B 08.2714 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fitnessstudio; Nutzungsänderung; Spielhalle; Vergnügungsstätte (kerngebietstypisch); Gemengelage; Einfügen; Gebot der Rücksichtnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93
Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2009 - 2 B 08.2714
Rn. 13 Für die Frage, ob sich ein Vorhaben nach seiner Nutzungsart in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist die konkrete, am tatsächlich Vorhandenen ausgerichtete Betrachtung maßgeblich (BVerwG v. 15.12.1994 Az. 4 C 13/93, juris [RdNr. 19]).Rn. 16 Die Frage des "trading down-Effekts" stellt sich deshalb erst bei einer Überschreitung des vorgegebenen Rahmens nach § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG v. 15.12.1994 a.a.O., RdNr. 22), bei Vorhaben in Plangebieten nach § 1 Abs. 2 BauNVO oder nach § 34 Abs. 2 BauGB, sowie bei der Bauleitplanung (vgl. BVerwG v. 4.9.2008 Az. 4 BN 9/08, juris).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2009 - 2 B 08.2714
Rn. 12 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG v. 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/385 f.) fügt sich ein Vorhaben, das sich innerhalb des aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, ihm in der Regel auch ein, sofern es nicht ausnahmsweise die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung fehlen lässt. - BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …
- BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht, …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2009 - 2 B 08.2714
Der vom Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 BauGB verwandte Zulässigkeitsmaßstab bringt es zwangsläufig mit sich, dass sich der Beurteilungsrahmen für künftige Vorhaben durch bauliche Veränderungen in der Umgebung verschieben kann (vgl. BVerwG v. 13.11.1997 Az. 4 B 195/97, juris [RdNr. 6]). - BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2009 - 2 B 08.2714
Das vermischt in unzulässiger Weise die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und verkennt, dass der Begriff der "Art der baulichen Nutzung" in § 34 Abs. 1 BauGB nicht identisch ist mit dem Baugebiet im Sinn von § 1 Abs. 2 BauNVO (vgl. BVerwG v. 3.4.1987 Az. 4 C 41/84, juris [RdNr. 17]). - BVerwG, 04.09.2008 - 4 BN 9.08
Anforderungen an eine Grundsatzrevision bei Inbezugnahme von Landesrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2009 - 2 B 08.2714
Rn. 16 Die Frage des "trading down-Effekts" stellt sich deshalb erst bei einer Überschreitung des vorgegebenen Rahmens nach § 34 Abs. 1 BauGB (…vgl. BVerwG v. 15.12.1994 a.a.O., RdNr. 22), bei Vorhaben in Plangebieten nach § 1 Abs. 2 BauNVO oder nach § 34 Abs. 2 BauGB, sowie bei der Bauleitplanung (vgl. BVerwG v. 4.9.2008 Az. 4 BN 9/08, juris). - VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567
1) Die sogenannte Überleitungserklärung nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (2008) kann …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2009 - 2 B 08.2714
Rn. 10 Mangels entsprechender Erklärung des Klägers nach Art. 83 Abs. 1 BayBO 2008 (zur Möglichkeit hierzu vgl. BayVGH v. 19.1.2009 Az. 2 BV 08.2567) waren im bauaufsichtlichen Verfahren die bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Vorschriften der Bayer. Bauordnung anzuwenden.
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 9 B 10.363
Erweiterung einer kerngebietstypischen Spielhalle; trennende Wirkung einer Straße …
Rn. 22 Mangels ausdrücklicher Erklärung der Kläger nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (zur Möglichkeit hierzu vgl. BayVGH vom 19.1.2009 Az. 2 BV 08.2567 und vom 6.2.2009 Az. 2 B 08.2714 ) sind auf das Vorhaben noch die Vorschriften der Bayer. Bauordnung in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung anzuwenden.Rn. 36 Darauf, ob die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder in Bewegung gebracht wird, kommt es hier nicht an, weil darauf nur dann abzustellen wäre, wenn das streitgegenständliche Vorhaben den durch die Umgebung gesetzten Rahmen überschreiten würde (…vgl. BVerwG vom 15.12.1994 a.a.O. RdNr. 21; BayVGH vom 6.2.2009 Az. 2 B 08.2714 ).
Deshalb scheidet hier insoweit auch § 15 BauNVO als Zulässigkeitsschranke aus (vgl. BayVGH vom 6.2.2009 a.a.O. ; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1.9.2010, RdNr. 8 zu § 15 BauNVO).
- VGH Bayern, 13.01.2012 - 14 ZB 11.1256
Keine ernstlichen Zweifel
Denn darauf, ob die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder in Bewegung gebracht wird, kommt es im Rahmen von § 34 Abs. 1 BauGB nicht an, weil darauf nur dann abzustellen wäre, wenn das streitgegenständliche Vorhaben den durch die Umgebung gesetzten Rahmen überschreiten würde (vgl. BVerwG vom 15.12.1994 Az. 4 C 13/93; BayVGH vom 6.2.2009 Az. 2 B 08.2714).Denn die Frage, ob eine solche negative Entwicklung zu befürchten ist, stellt sich ebenfalls erst bei einer Überschreitung des vorgegebenen Rahmens nach § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG vom 15.12.1994 NVwZ 1995, 698), bei Vorhaben in Plangebieten nach § 1 Abs. 2 BauNVO oder nach § 34 Abs. 2 BauGB sowie bei der Bauleitplanung (vgl. BVerwG vom 4.9. 2008 BRS 73 Nr. 26), nicht aber in Fällen wie dem vorliegenden, in welchen sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (vgl. BayVGH vom 24.11.2010 Az. 9 B 10.363; BayVGH vom 6.2.2009 a.a.O.).
- VG Ansbach, 28.09.2016 - AN 9 K 15.01468
Kein Anspruch für Werbeanlage bei Bahnübergang
Es hindert jedoch daran, den vorgegebenen Rahmen in einer Weise zu überschreiten, die - sei es schon selbst oder sei es infolge der Vorbildwirkung - geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (…vgl. BayVGH, B. v. 17.6.2016 - 9 ZB 14.1092 - juris, Rn. 8; U. v. 6.2.2009 - 2 B 08.2714 - juris, Rn. 15).
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