Rechtsprechung
| BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens betreffend die Rückforderung von Ausbildungskosten eines bei der Bundeswehr absolvierten Medizinstudiums
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 79 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 56 Abs 4 SG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG, § 51 Abs 5 VwVfG
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens betreffend die Rückforderung von Ausbildungskosten eines bei der Bundeswehr absolvierten Medizinstudiums - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SG a.F. § 56 Abs. 4 ; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1
Darstellen der Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Erhebung von Stundungszinsen als Änderung der Rechtslage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 10.04.2019 - 2 K 859/18
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2019 - 10 A 10818/19
- BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Unter dem 24. April 2017 bat die Klägerin u.a. unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - (BVerwGE 158, 364) von der Zinsforderung abzusehen.(a) Stellt die in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 u.a. - liegende Änderung der Rechtsprechung hinsichtlich der Feststellung, dass § 56 Abs. 4 SG a.F. keine Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Zinsen enthält, eine Änderung der Rechtslage dar?.
Danach stellt eine Änderung auch höchstrichterlicher Rechtsprechung - hier durch das Urteil des Senats vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - (BVerwGE 158, 364 Rn. 64 ff.) zur Erhebung von Stundungszinsen nach § 56 Abs. 4 SG a.F. - grundsätzlich keine Änderung der Rechtslage dar.
Rn. 12 Solche oder vergleichbare Umstände sind entgegen der Auffassung der Klägerin weder in einer generellen finanziellen Belastung mit den Stundungszinsen noch in dem Umstand zu sehen, dass die Zinsforderung mit § 56 Abs. 4 SG a.F. auf einer nach der Auslegung des Senats im Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - (BVerwGE 158, 364 Rn. 64 ff.) im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in das Eigentumsrecht unzureichenden Rechtsgrundlage beruht hat.
- BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Hinsichtlich der in § 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 VwVfG normierten Rechtsgrundlage für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Korrektur bestandskräftig gewordener inhaltlich unrichtiger Entscheidungen besteht für den Betroffenen nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (…BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2017 - 6 C 43.16 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 196 Rn. 9 m.w.N. und vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 25).Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht nur ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalls und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (…BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13…, vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 11 und vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 26).
Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme beansprucht wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei "schlechthin unerträglich" (…BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 und vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 26).
Ist die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts nicht "schlechthin unerträglich" und das Wiederaufgreifensermessen deshalb nicht auf Null reduziert (dazu unter 2. b), bedarf es keiner weitergehenden Ermessenserwägungen (BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 30).
- BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides; …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht nur ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalls und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13…, vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 11 …und vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 26).Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme beansprucht wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei "schlechthin unerträglich" (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 …und vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 26).
- BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Sie ist nicht geeignet oder darauf angelegt, die Rechtsordnung konstitutiv zu verändern (BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 , vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 16 …und vom 11. September 2013 - 8 C 4.12 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 48 Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92
Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Sie ist nicht geeignet oder darauf angelegt, die Rechtsordnung konstitutiv zu verändern (BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 , vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 16 …und vom 11. September 2013 - 8 C 4.12 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 48 Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen; …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht nur ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalls und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (…BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 11 …und vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 26). - BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Sie ist nicht geeignet oder darauf angelegt, die Rechtsordnung konstitutiv zu verändern (…BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 , vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 16 und vom 11. September 2013 - 8 C 4.12 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 48 Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Klärungsbedarf besteht, wenn eine von der Beschwerde aufgeworfene Frage vom Bundesverfassungs- oder Bundesverwaltungsgericht weder beantwortet worden ist noch auf der Grundlage ihrer Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4). - BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 18.19
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens bei bestandskräftig gewordenen …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Rn. 13 Aus dem Vorstehenden ergibt sich zugleich, dass der Streitfall mit dem hier inmitten stehenden einmaligen Rückforderungsbescheid gemäß § 56 Abs. 4 SG a.F. nicht zu vergleichen ist mit einem Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens betreffend einen bestandskräftigen Ruhensbescheid; denn dessen beamtenversorgungsrechtliche Besonderheit besteht darin, dass es sich bei einem Ruhensbescheid um einen feststellenden Verwaltungsakt mit sich monatlich neu aktualisierender Wirkung handelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 2020 - 2 C 1.19 - LS 1 und Rn. 16 sowie - 2 C 18.19 - Rn. 17 und 51). - BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 43.16
Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; Ausgleich systembedingter Nachteile; …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 2 B 1.20
Hinsichtlich der in § 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 VwVfG normierten Rechtsgrundlage für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Korrektur bestandskräftig gewordener inhaltlich unrichtiger Entscheidungen besteht für den Betroffenen nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2017 - 6 C 43.16 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 196 Rn. 9 m.w.N. …und vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 25). - BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 1.19
Zeitlich unbegrenzte Ruhensregelung für Kapitalleistungen aus zwischenstaatlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2237/15
Rückforderung von Kosten eines während seines Soldatendienstverhältnisses …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 335/14
Erstattung der Gewährung des Ausbildungsgeldes und der weiteren Kosten der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2016 - 10 A 11136/15
Rückforderung von Ausbildungskosten - Entlassung eines Soldaten auf Zeit nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 1991/14
Pflicht zur Erstattung des während der Beurlaubung zum Studium bezogenem …
- OLG Düsseldorf, 07.07.2026 - 3 Kart 1040/25 Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch - ausnahmsweise - dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (BGH, Beschl. v. 23.03.2021 - EnVR 74/19, juris Rn. 21;… Beschl. v. 23.01.2018 - EnVR 5/17, juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 B 1/20, juris Rn. 10 m.w.N.).
Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich eine Ausübung des Ermessens in diesem Sinne als intendiert erweist (zum Ganzen BGH, Beschl. v. 23.03.2021 - EnVR 74/19, juris Rn. 21;… Beschl. v. 23.01.2018 - EnVR 5/17, juris Rn. 24 m.w.N.;… ferner BVerwG, EuGH-Vorlage v. 07.07.2004 - 6 C 24/03, juris Rn. 15; Beschl. v. 12.11.2020 - 2 B 1/20, juris Rn. 10 m.w.N.).
Rn. 142 (bbb) Solche besonderen Umstände, die Anlass für eine abweichende Bewertung geben könnten, kann gegebenenfalls auch eine durch die wirtschaftliche Belastung eingetretene "außergewöhnliche Notlage" sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 B 1/20, juris Rn. 14; offengelassen von BGH, Beschl. v. 23.03.2021 - EnVR 74/19, juris Rn. 26).
Rn. 164 cc) Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keiner ins Einzelne gehenden Ermessenserwägungen bedarf, wenn - so wie im Streitfall - die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts nicht "schlechthin unerträglich" und damit das Wiederaufgreifensermessen nicht auf null reduziert ist, so dass es in der Regel ermessensfehlerfrei ist, wenn die Behörde dem Aspekt der Rechtssicherheit den Vorzug gibt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.2018 - 1 C 23/17, juris Rn. 30; Beschl. v. 12.11.2020 - 2 B 1/20, juris Rn. 14).
- BGH, 23.03.2021 - EnVR 74/19
Individuelles Netzentgelt V - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: …
Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2018 - EnVR 5/17, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH; BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich eine Ausübung des Ermessens in diesem Sinne als intendiert erweist (…BGH, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH;… BVerwGE 121, 226, 231 [juris Rn. 15], BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).
Wie es zu beurteilen wäre, wenn Anlagenbetreiber besondere individuelle Belange - etwa eine durch die wirtschaftliche Belastung eingetretene außergewöhnliche Notlage (…vgl. BVerwGE 121, 226, 232 f.[juris Rn. 18 f.]; BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 14) - anführen könnten, kann dahinstehen; die Rechtsbeschwerde zeigt nicht auf, dass die Betroffene derartiges geltend gemacht hat.
- OLG Düsseldorf, 19.03.2026 - 5 Kart 4/25 Insoweit besteht mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" wäre (…BGH, Beschl. v. 23.03.2021, aaO, Rn. 21; Beschl. v. 23.01.2018 - EnVR 5/17 - Stadtwerke Wedel GmbH, Rn. 24; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 B 1/20, Rn. 10;… Urt. v. 17.01.2007, aaO, Rn. 13;… Beschl. v. 22.10.1984, aaO, Rn. 3; jeweils mwN).
Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich eine Ausübung des Ermessens in diesem Sinne als intendiert erweist (…BGH, Beschl. v. 23.03.2021, aaO, Rn. 21;… Beschl. v. 23.01.2018, aaO, Rn. 24; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020, aaO, Rn. 10; jeweils mwN).
Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof allein die Frage, ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn der Antragsteller besondere individuelle Belange - etwa eine durch eine wirtschaftliche Belastung eingetretene außergewöhnliche Notlage - anführen könnte (BGH, Beschl. v. 23.03.2021, aaO, unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 B 1.20, Rn. 14).
Rn. 91 cc) Im Übrigen bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig ohnehin keiner ins Einzelne gehenden Ermessenserwägungen, wenn - wie hier - die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts nicht "schlechthin unerträglich" und damit das Wiederaufgreifermessen nicht auf Null reduziert ist, so dass es grundsätzlich in der Regel ermessensfehlerfrei ist, wenn die Behörde dem Aspekt der Rechtssicherheit den Vorzug gibt (BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 B 1/20, Rn. 14;… Urt. v. 20.11.2018 - 1 C 23/17, Rn. 30).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2021 - 14 A 818/19
Vereinbarkeit der Dreimonatsfrist zur Geltendmachung eines …
Rn. 54 BVerwG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 B 1.20 -, juris, Rn. 8. - OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2024 - 2 LA 12/20
Wiederaufgreifen des Verfahrens einer ehemaligen Sanitätsoffizierin auf Zeit …
Sie ist nicht geeignet oder darauf angelegt, die Rechtsordnung konstitutiv zu verändern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20 -, juris Rn. 7 f. m. w. N.).Im Gegenteil: Bis zu der vorgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im April 2017 ist die Härtefallregelung in § 56 Abs. 4 Satz 3 SG a. F. von der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung als hinreichende Rechtsgrundlage für die Frage der Erhebung von Stundungszinsen für rückzahlbare Ausbildungsentgelte anerkannt gewesen (BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20 -, juris Rn.12 mit Verweis auf: OVG B-Stadt…, Urteil vom 18. Juli 1997 - Bf I 23/95 - juris Rn. 38; VGH München…, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 6 ZB 14.1841 - juris Rn. 21;… OVG Münster, Urteile vom 24. Februar 2016 - 1 A 335/14 - juris Rn. 73 und - 1 A 1991/14 - juris Rn. 84; OVG Koblenz, Urteil vom 10. Juni 2016 - 10 A 11136/15 - NVwZ-RR 2017, 243Rn.
Rn. 20 3. Die mit den ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils begründeten besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtsache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen aus den vorgenannten Gründen (siehe oben zu Nr. 2) nicht vor und sind zudem (überwiegend, siehe oben zu Nr. 2) grundsätzlich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschlüsse, jeweils vom 12. November 2020 - 2 B 1.20 - und - 2 B 2.20 -, jeweils juris).
- BGH, 23.03.2021 - EnVR 85/19
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Rückwirkende Änderung der …
Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2018 - EnVR 5/17, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH; BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich eine Ausübung des Ermessens in diesem Sinne als intendiert erweist (…BGH, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH;… BVerwGE 121, 226, 231 [juris Rn. 15], BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).
- VG Berlin, 25.10.2023 - 18 K 191.21
Asylfolgeantrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Rechtsprechung noch einer Änderung dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 1 C 4.22 -, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20 - und Urteile vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 und 1 C 15.08 -).(Rn.20).Sie ist nicht geeignet oder darauf angelegt, die Rechtsordnung konstitutiv zu verändern (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20 - juris Rn. 8 …und Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 - juris Rn. 22).
- BGH, 23.03.2021 - EnVR 97/19
Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts durch einen örtlichen Netzbetreiber
Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2018 - EnVR 5/17, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH; BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich eine Ausübung des Ermessens in diesem Sinne als intendiert erweist (…BGH, RdE 2018, 207 Rn. 24 mwN - Stadtwerke Wedel GmbH;… BVerwGE 121, 226, 231 [juris Rn. 15], BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20, juris Rn. 10 mwN).
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2025 - 11 S 134/22
Erstattung von gewährten Sozialleistungen für nachgereiste Familienangehörige …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2024 - 2 L 38/24
Festsetzung von Zwangsgeldern; Einwendungen gegen Bestandskraft des Grund-VA; …
Eine Änderung auch höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt grundsätzlich keine Änderung der Rechtslage dar (BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 1.20 - juris Rn. 8, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - 1 A 2931/19
Keine Änderung derRechtslage zum Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Änderung der …
- VG Schleswig, 23.09.2021 - 13 A 196/21
Keine Fristgebundenheit eines Folgeantrags aufgrund des Anwendungsvorrangs des …
- VG Trier, 04.05.2021 - 1 K 1102/21
Folgeantrag Syrien: keine Änderung der Rechtslage durch Urteil des Europäischen …
- VG Aachen, 18.06.2021 - 5 K 784/21
Neue Sachlage; Neue Rechtslage; Neue Elemente oder Erkenntnisse; Ableitungskette; …
- VG Freiburg, 27.09.2021 - A 14 K 6699/18
Asylverfahren; europarechtlicher Anwendungsvorrang bezüglich der dreimonatigen …
- VG Wiesbaden, 30.04.2021 - 6 K 470/19
(erfolgloser) Folgeantrag eines staatenlosen Palästinensers aus Syrien: Berufung …
- OVG Bremen, 06.08.2021 - 1 LA 294/21
Asyl Syrien; Folgeantrag
- VG Trier, 04.05.2021 - 1 K 3157/20
Missbräuchliche Schaffung von Nachfluchtgründen
- VG Berlin, 10.06.2021 - 23 K 63.21
- VG Aachen, 14.05.2021 - 5 K 3542/18
Folgeantrag; neue Rechtslage; Änderung der Rechtsprechung
- VG München, 06.12.2022 - M 22 K 21.30832
Unzulässigkeit eines Folgeantags mangels einer relevanten Änderung der Sach- und …
- OVG Niedersachsen, 24.01.2025 - 2 LA 2/24
Asyl; Syrien; Asyl Syrien; Antrag auf Zulassung der Berufung nach dem Sturz des …
- VGH Hessen, 29.11.2023 - 6 A 1932/18
Begrenzung der EEG-Umlage für ein "Unternehmen in Schwierigkeiten"
- VG München, 15.03.2023 - M 22 K 21.31096
Erfolglose Klage auf Durchführung eines Asylfolgeverfahrens
- VG Berlin, 22.06.2021 - 12 K 112.21
Durchführung eines weiteren Asylverfahrens
- VG München, 28.06.2022 - M 22 K 21.30972
Asyl, Syrien: Mangels Sachlagenänderung erfolglose Klage gegen Ablehnung eines …
- VG München, 27.06.2022 - M 22 K 21.31296
Asyl, Syrien: Erfolglose Klage gegen Unzulässigkeitsentscheidung im …
- VG Bayreuth, 29.07.2021 - B 7 K 21.30467
Keine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage bei u.a. exilpolitischer …
- VG Karlsruhe, 03.12.2025 - 6 K 3217/23
Rückwirkende Teilnahme von Funktionsleistungsbezügen der Rektorin an einer …
- VG Würzburg, 05.12.2024 - W 5 E 24.32386
Zulässiger Sofortantrag, Algerien, Folgeantrag, einstweiliger Rechtsschutz gegen …
- VG München, 26.04.2022 - M 22 K 21.30702
Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Zuerkennung subsidiären …
- VG Stuttgart, 25.04.2022 - A 9 K 2706/21
- VG Hamburg, 15.06.2021 - 16 A 1757/21
Erfolglose Klage eines Syrers im wehrpflichtigen Alter gegen die Ablehnung seines …
- VG Schleswig, 08.06.2021 - 13 A 239/21
Folgeantrag; Syrien; Wehrdienstentziehung; keine Änderung der Sach- oder …
- VG München, 14.06.2022 - M 22 K 21.30696
Asyl, Syrien. Mangels Änderung der Sach- oder Rechtslage erfolglose Klage im …
- VG Meiningen, 06.06.2025 - 2 E 1196/25
- VG Berlin, 14.09.2023 - 13 K 143.21
- VG Berlin, 21.01.2022 - 12 K 88.21
- VG Halle, 02.11.2021 - 2 B 240/21
- VG Berlin, 14.09.2023 - 13 K 166.21
- VG Braunschweig, 17.05.2022 - 2 A 351/19
Folgeantrag; Wiederaufgreifen; Wiederaufgreifen nach Ermessen; Zweitantrag
- VG Würzburg, 17.02.2022 - W 5 K 21.30538
Keine Änderung der Rechtslage aufgrund Änderung der Rechtsprechung
- VG Hamburg, 08.11.2021 - 16 A 462/21
Syrien: Ablehnung Asylfolgeantrag rechtmäßig; keine Veränderung der Sach- oder …
- VG Frankfurt/Oder, 27.02.2023 - 3 K 343/21
Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen eines bereits bestandskräftig abgeschlossenen …
- VG Köln, 10.07.2025 - 14 K 3052/21
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