Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bedarf - Beamter - höchstrichterliche Rechtsprechung - rechtliches Gehör - Zustimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.10.1993 - 3 B 93.1184
- BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94
Im übrigen bedürfte es keiner revisionsgerichtlichen Klärung, daß die fehlende Zustimmung des betroffenen Personalrats zu der Personalmaßnahme (§ 47 Abs. 2 Satz 3 BPersVG) weder den Dienstherrn an der Auflösung einer aufgabenlos gewordenen Grenzkontrollstelle hindern, noch zu dem rechtlich unmöglichen Ergebnis führen kann, daß ein Beamter weiterhin der aufgelösten Stelle angehöre und bei ihr zu beschäftigen sei (vgl. zum Vorrang der Organisationsgewalt des Dienstherrn vor der Rechtsstellung des einzelnen Beamten auch BVerwGE 87, 310 [BVerwG 24.01.1991 - 2 C 16.88] ). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94
sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83
Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94
Das Berufungsgericht hat hierzu rechtlich bedenkenfrei unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß § 47 Abs. 2 BPersVG die Mitglieder von Personalvertretungen vor Versetzungen oder Umsetzungen schützen, die ungestörte Ausübung des Personalratsamts sicherstellen und den Mitgliedern die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen, die sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Amts hindern könnten, gewährleisten will (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - , vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 5.91 - ). - BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91
Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds - …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94
Das Berufungsgericht hat hierzu rechtlich bedenkenfrei unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß § 47 Abs. 2 BPersVG die Mitglieder von Personalvertretungen vor Versetzungen oder Umsetzungen schützen, die ungestörte Ausübung des Personalratsamts sicherstellen und den Mitgliedern die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen, die sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Amts hindern könnten, gewährleisten will (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - , vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 5.91 - ). - BVerwG, 18.10.1977 - 7 P 14.75
Rechtmäßigkeit der Abordnung von Mitgliedern eines Personalrats - Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94
Das Berufungsgericht hat hierzu rechtlich bedenkenfrei unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß § 47 Abs. 2 BPersVG die Mitglieder von Personalvertretungen vor Versetzungen oder Umsetzungen schützen, die ungestörte Ausübung des Personalratsamts sicherstellen und den Mitgliedern die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen, die sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Amts hindern könnten, gewährleisten will (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - , vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 5.91 - ).
- BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 15.03
Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern; …
- OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05
Keine Zustimmung des Personalrats bei Organisationsmaßnahme
Nach alledem könne die Zustimmungsbedürftigkeit einer organisatorischen Maßnahme nach § 47 Abs. 2 BPersVG allenfalls dann in Betracht zu ziehen sein, wenn in ihrem Gewand in Wirklichkeit speziell die Personalratsmitglieder getroffen werden sollten zustimmend Gronimus/Krisam/Wienzeck, Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen, 5. Aufl. 2005, § 47 BPersVG Rz 9 b; im Ergebnis ebenso bereits für den Fall der Auflösung einer Dienststelle: BVerwG, Beschluss vom 31.1.1994 - 2 B 1.94 -, und BayVGH, Urteil vom 6.10.1993 - 3 B 93.1184 -, jeweils dokumentiert bei Juris.Es hat jedoch in einem obiter dictum am Ende der vorgenannten Entscheidung zu erkennen gegeben, dass auch in Fallgestaltungen wie der vorliegenden eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 47 Abs. 2 BPersVG (und damit auch des § 46 Abs. 3 SPersVG) durchaus in Betracht kommt so im Ergebnis bereits für den Fall der Auflösung einer Dienststelle: BVerwG, Beschluss vom 31.1.1994 - 2 B 1.94 -, und BayVGH, Urteil vom 6.10.1993 - 3 B 93.1184 -, a.a.O. .
Aus der Rechtsstellung einzelner Beamter ergeben sich keine Einschränkungen der Organisationsgewalt des Dienstherrn; vielmehr genießt die Organisationsgewalt des Dienstherrn insoweit Vorrang vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.1994 - 2 B 1/94 -, a.a.O., und Urteil vom 24.1.1991 - 2 C 16.88 -, BVerwGE 87, 310 (317) m.w.N. .
- OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10
Umfang des Restmandats eines Betriebsrats bei Betriebsstilllegung
Rn. 62 vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 31.1.1994 - 2 B 1/94 - und vom 15.7.2004 - 6 P 15/03 -, beide zitiert nach Juris.
- OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10
Verwirkung der Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen …
Rn. 72 vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 31.1.1994 - 2 B 1/94 - und vom 15.7.2004 - 6 P 15/03 -, beide zitiert nach Juris. - BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97
Anwendbarkeit des § 70 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) …
Insoweit sieht der Senat keinen klärungsbedürftigen Zweifel, daß eine fehlende Zustimmung des Personalrats zu der anderweitigen Verwendung den Dienstherrn weder an der aus sachlichen Gründen beabsichtigten Organisationsänderung noch an einer dem statusrechtlichen Amt des Personalratsmitglieds entsprechenden Verwendung innerhalb der neuen Organisationsstruktur hindern und auch nicht dazu führen kann, daß die Auswahl der amtsgemäßen neuen Verwendung der Zustimmung des Personalrats bedarf; all dies ginge offensichtlich über Inhalt und Ziel der Schutzvorschrift hinaus (vgl. auch Beschluß des Senats vom 31. Januar 1994 - BVerwG 2 B 1.94 - m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2003 - 1 B 2333/02
Zuordnung zu einer anderen Dienststelle; Unterstellungswechsel (Umresorttierung); …
BVerwG, Beschluss vom 31.1.1994 - 2 B 1.94 -, Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 8, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.11.1984 - 15 S 2525/83 -, ZBR 1985, 87. - OVG Brandenburg, 12.06.1997 - 6 A 40/96
Zustimmung des Lehrerrates bei der Umsetzung eines Lehrers; Lehrerräte als …
Die Vorschrift des § 47 Abs. 2 PersVG will die Mitglieder von Personalvertretungen vor Versetzungen oder Umsetzungen schützen, die ungestörte Ausübung des Personalratsamtes sicherstellen und den Mitgliedern die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen, die sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Amtes hindern könnten, gewährleisten (st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. Beschluß vom 31.01.1994 - 2 B 1.94 - Buchholz 250 § 47 Nr. 8 m. w. N.;… vgl. ferner Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O. § 47 BPersVG, Rdnr. 35;… Fischer/Goeres, a.a.O., § 47 BPersVG, Rdnr. 40;… Lorenzen/Etzel, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 47 BPersVG, Rdnr. 4). - BVerwG, 18.05.2004 - 1 WDS-VR 1.04
Personalrat; Soldatenvertreter; Versetzungsschutz; Mandatsschutz; Wiederwahl; …
Schutzzweck der Norm ist es, den Verlust des Personalratsamtes als Folge dienstrechtlicher Maßnahmen (s. § 29 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG) zu verhindern, die ungestörte Ausübung des Mandats sicherzustellen und den Mitgliedern des Personalrats die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen, die sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Amtes hindern könnten, zu gewährleisten (grundlegend für Soldatenvertreter: Beschluss vom 19. Februar 1987 - BVerwG 6 P 11.85 - weiterhin Beschluss vom 31. Januar 1994 - BVerwG 2 B 1.94 m. w. Nw.). - BVerwG, 14.10.1997 - 6 PB 18.97
Rechtsmittel
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts weicht nicht gemäß § 95 Abs. 2 Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG) i.V.m. § 92 a Satz 1, § 92 Abs. 1 Satz 2, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von den in der Beschwerdeschrift angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 - Buchholz 238.3 A § 47 BPersVG Nr. 3 undvom 31. Januar 1994 - BVerwG 2 B 1.94 - Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 8 ab. - BVerwG, 14.10.1997 - 6 PB 17.97
Nichtzulassungsbeschwerde in Landespersonalvertretungssachen - Vorliegen einer …
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts weicht nicht gemäß § 95 Abs. 2 Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG) i.V.m. § 92 a Satz 1, § 92 Abs. 1 Satz 2, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von den in der Beschwerdeschrift angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 - Buchholz 238.3A § 47 BPersVG Nr. 3 und vom 31. Januar 1994 - BVerwG 2 B 1.94 - Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 8 ab. - OVG Niedersachsen, 12.10.1998 - 5 M 2494/98
Rechtsschutz gegenüber Dienstvereinbarung
- VG Saarlouis, 08.04.2008 - 2 K 278/06
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