Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 04.09.2017 - 2 B 102/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 71a AsylVfG
Christentum; Eilverfahren; Konversion; Pakistan - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.2017 - 2 B 102/17
Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Norm liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung nicht standhält (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13
Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus …
Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.2017 - 2 B 102/17
Die wesentlichen Probleme, mit denen religiöse Minderheiten konfrontiert sind, sind die Auswirkungen der zunehmenden interkonfessionellen Gewaltakte von nicht-staatlicher Seite und Diskriminierungen im gesellschaftlichen Leben (vgl. hierzu schon ausführlich Senatsurteil vom 12.06.2013 - A 11 S 757/13). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.2017 - 2 B 102/17
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang abschließend, dass es nach dem Angriff am 22.09.2013 in Lahore und Islamabad bemerkenswerte zivilgesellschaftliche Solidaritätsaktionen zugunsten der Christen gab, indem um mehrere Kirchen Menschenketten gebildet wurden (HRCP, S. 94).Selbst wenn man bei der gebotenen qualitativen Bewertung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - NVwZ 2011, 56, vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 und vom 13.02.2014 - 10 C 6.13 - NVwZ-RR 2014, 487) berücksichtigt, dass derartige Gewaltakte teilweise nicht vorhergesehen werden und die Angehörigen der religiösen Minderheiten gewissermaßen aus heiterem Himmel treffen können, was es ihnen dann aber unmöglich macht, ihnen auszuweichen, so genügen selbst die für das Jahr 2013 festgestellten Opferzahlen, die nach den verwerteten Erkenntnismitteln überwiegend nicht die christliche Minderheit betreffen, bei weitem nicht, um die Annahme zu rechtfertigen, jeder Angehörige dieser mindestens drei Millionen zählenden Minderheit müsse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, in einer noch überschaubaren Zeit Opfer derartiger Leib oder Leben betreffenden Akte zu werden.
- BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …
Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.2017 - 2 B 102/17
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang abschließend, dass es nach dem Angriff am 22.09.2013 in Lahore und Islamabad bemerkenswerte zivilgesellschaftliche Solidaritätsaktionen zugunsten der Christen gab, indem um mehrere Kirchen Menschenketten gebildet wurden (HRCP, S. 94).Selbst wenn man bei der gebotenen qualitativen Bewertung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - NVwZ 2011, 56, vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 und vom 13.02.2014 - 10 C 6.13 - NVwZ-RR 2014, 487) berücksichtigt, dass derartige Gewaltakte teilweise nicht vorhergesehen werden und die Angehörigen der religiösen Minderheiten gewissermaßen aus heiterem Himmel treffen können, was es ihnen dann aber unmöglich macht, ihnen auszuweichen, so genügen selbst die für das Jahr 2013 festgestellten Opferzahlen, die nach den verwerteten Erkenntnismitteln überwiegend nicht die christliche Minderheit betreffen, bei weitem nicht, um die Annahme zu rechtfertigen, jeder Angehörige dieser mindestens drei Millionen zählenden Minderheit müsse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, in einer noch überschaubaren Zeit Opfer derartiger Leib oder Leben betreffenden Akte zu werden. - BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.2017 - 2 B 102/17
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang abschließend, dass es nach dem Angriff am 22.09.2013 in Lahore und Islamabad bemerkenswerte zivilgesellschaftliche Solidaritätsaktionen zugunsten der Christen gab, indem um mehrere Kirchen Menschenketten gebildet wurden (HRCP, S. 94).Selbst wenn man bei der gebotenen qualitativen Bewertung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - NVwZ 2011, 56, vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 und vom 13.02.2014 - 10 C 6.13 - NVwZ-RR 2014, 487) berücksichtigt, dass derartige Gewaltakte teilweise nicht vorhergesehen werden und die Angehörigen der religiösen Minderheiten gewissermaßen aus heiterem Himmel treffen können, was es ihnen dann aber unmöglich macht, ihnen auszuweichen, so genügen selbst die für das Jahr 2013 festgestellten Opferzahlen, die nach den verwerteten Erkenntnismitteln überwiegend nicht die christliche Minderheit betreffen, bei weitem nicht, um die Annahme zu rechtfertigen, jeder Angehörige dieser mindestens drei Millionen zählenden Minderheit müsse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, in einer noch überschaubaren Zeit Opfer derartiger Leib oder Leben betreffenden Akte zu werden. - VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1128/14
Keine Flüchtlingseigenschaft für Christen aus Pakistan
Auszug aus VG Lüneburg, 04.09.2017 - 2 B 102/17
Rn. 8 Zur Frage der Gruppenverfolgung von hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 27. August 2014 - A 11 S 1128/14 -, ausgeführt:.
- VG München, 03.05.2018 - M 19 K 17.35163
Erfolglose Asylklage eines Pakistaners christlicher Religionszugehörigkeit
Rn. 21 b) Das Gericht geht nach Auswertung der vorliegenden Erkenntnismittel (Auswärtiges Amt, Lagebericht, S. 6, 14) und in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung davon aus, dass Christen in Pakistan nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit allein wegen ihres Glaubens und der Praktizierung ihres Glaubens einer Gruppenverfolgung ausgesetzt sind (…VGH BW, U.v. 27.8.2014 - A 11 S 1128/14 - juris Rn. 39 ff.; bestätigt durch BVerwG, B.v. 24.2.2015 - 1 B 31/14 - juris; VG Lüneburg, B.v. 4.9.2017 - 2 B 102/17;… VG München, U.v. 19.5.2016 - M 23 K 14.31121 - juris Rn. 38).Es handelt sich vielmehr um vereinzelte Angriffe auf die christliche Minderheit, die weder von ihrer Quantität noch von ihrer Qualität übergreifenden Charakter aufweisen (VG Lüneburg, B.v. 4.9.2017 - 2 B 102/17 - juris Rn. 9).
- VG Hannover, 28.03.2018 - 11 A 3406/17
Abschiebungsverbot; Anforderungen an den Sachvortrag; Asyl; Beweisantrag; …
Rn. 55 Nach der Erkenntnislage ist auch nicht davon auszugehen, dass in Pakistan Personen christlichen Glaubens eine sogenannte Gruppenverfolgung allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit droht (so bereits VG Hannover, Urteil vom 23. Oktober 2017 - 11 A 2262/17 - n.v.; ebenso VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 27. August 2014 - A 11 S 1128/14 -, juris Rn. 39-49; VG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2017 - 2 B 102/17 -, juris Rn. 7-10; VG München…, Urteil vom 19. Mai 2016 - M 23 K 14.31121 -, juris Rn. 38; VG Köln…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 23 K 4931/11.A -, juris Rn. 26). - VG München, 05.03.2019 - M 32 K 16.35695
Zuerkennung von Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz
Es handelt sich vielmehr um vereinzelte Angriffe auf die christliche Minderheit, die weder von ihrer Qualität noch von ihrer Quantität übergreifenden Charakter aufweisen (…so auch: VG Lüneburg, U.v. 3.5.2018 - 2 A 127/17 - juris Rn. 25 ff; B.v. 4.9.2017 - 2 B 102/17 - juris Rn. 10;… vgl. OVG NRW, B.v. 19.2.2018 - 4 A 1762/15.A, juris Rn. 15). - VG Düsseldorf, 29.10.2019 - 14 K 7050/18 Rn. 26 Vgl. European Asylum Support Office (EASO), Herkunftsländerinformationen (COI), Pakistan-Länderüberblick, August 2015, S. 93; VG Hannover, Urteil vom 23. Oktober 2017 - 11 A 2262/17 - n.v.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. August 2014 - A 11 S 1128/14 -, juris Rn. 39-49; VG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2017 - 2 B 102/17 -, juris Rn. 7-10; VG München, Urteil vom 19. Mai 2016 - M 23 K 14.31121 -, juris Rn. 38; VG Köln, Urteil vom 20. Februar 2013- 23 K 4931/11.A -, juris Rn. 26 zur Verfolgung eines Konvertiten zum christlichen Glauben OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 4 A 1762/15.A -, juris.
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