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| OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 2 B 10335/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Neustadt, 17.03.2008 - 6 L 80/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 2 B 10335/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 2 B 10335/08
Ausreichend ist in solchen Fällen vielmehr, das begonnene Auswahlverfahren ab dem als fehlerhaft erkannten Verfahrensabschnitt fortzusetzen und die vorhandenen Defizite der Entscheidungsgrundlage entsprechend § 114 Satz 2 VwGO im Laufe des Widerspruchs- bzw. Beschwerdeverfahrens zu heilen, soweit hierdurch die tragenden Ermessenserwägungen der Auswahlentscheidung nicht vollständig nachgeholt oder ausgewechselt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007, NVwZ 2007, 1178; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003, RiA 2004, 35). - BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 2 B 10335/08
Die hiergegen erhobenen Rügen des Antragstellers zur inhaltlichen Gewichtung des Vorstellungsgesprächs beziehen sich demgegenüber auf den dem Antragsgegner zukommenden Beurteilungsvorgang selbst, der als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. BVerwGE 106, 263 [266]; 115, 58 [60]). - BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 2 B 10335/08
Die hiergegen erhobenen Rügen des Antragstellers zur inhaltlichen Gewichtung des Vorstellungsgesprächs beziehen sich demgegenüber auf den dem Antragsgegner zukommenden Beurteilungsvorgang selbst, der als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. BVerwGE 106, 263 [266]; 115, 58 [60]).
- BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03
Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 2 B 10335/08
Ausreichend ist in solchen Fällen vielmehr, das begonnene Auswahlverfahren ab dem als fehlerhaft erkannten Verfahrensabschnitt fortzusetzen und die vorhandenen Defizite der Entscheidungsgrundlage entsprechend § 114 Satz 2 VwGO im Laufe des Widerspruchs- bzw. Beschwerdeverfahrens zu heilen, soweit hierdurch die tragenden Ermessenserwägungen der Auswahlentscheidung nicht vollständig nachgeholt oder ausgewechselt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007, NVwZ 2007, 1178; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2003, RiA 2004, 35). - OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2002 - 2 B 11557/02
Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 2 B 10335/08
Insbesondere bei im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern dürfen die im Auswahlgespräch gewonnenen Erkenntnissen zur ausschlaggebenden Grundlage der Auswahlentscheidung gemacht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2002 - 2 B 11557/02.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2007 - 2 B 10167/07
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Anfechtung der dienstlichen Beurteilungen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 2 B 10335/08
Auf derartige Fälle ist nach der Rechtsprechung des Senats die gerichtliche Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines Mitbewerbers in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren jedoch grundsätzlich beschränkt (vgl. Beschluss vom 29. März 2007 - 2 B 10167/07.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 2 B 10307/02
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 2 B 10335/08
Gleichwohl sind auch in einem solchen Ausnahmefall die Erkenntnismöglichkeiten dienstlicher Beurteilungen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, um so die Nachvollziehbarkeit der getroffenen Auswahl zu erhöhen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2002 - 2 B 10307/02.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2014 - 2 B 10647/14
Begründungserfordernisse bei der Absenkung einer dienstlichen Beurteilung durch …
Nach Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG müssen zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nur die wesentlichen Auswahlerwägungen bereits schriftlich niedergelegt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 B 10335/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
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