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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2005 - 2 B 104.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14618
BVerwG, 07.02.2005 - 2 B 104.04 (https://dejure.org/2005,14618)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2005 - 2 B 104.04 (https://dejure.org/2005,14618)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 2 B 104.04 (https://dejure.org/2005,14618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Umdeutung einer ohne Zulassung eingelegten Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2005 - 2 B 104.04
    Wie der beschließende Senat bereits in seinem Beschluss vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - (Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 2) ausgeführt hat, kann.
  • BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 71.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Vertretung der Ersatzkassenverbände vor dem BverwG durch …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2005 - 2 B 104.04
    § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO räumt juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Behörden das Recht ein, sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch Bedienstete vertreten zu lassen, die dieselbe formale Qualifikation aufweisen wie die in § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO bezeichneten Bevollmächtigten (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 71.97 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 93).
  • BVerwG, 02.08.1995 - 9 B 303.95

    Berufung - Einlegung - Gerichtsbescheid - Verwerfung - Mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2005 - 2 B 104.04
    Jedenfalls kann ein von einem Rechtsanwalt eindeutig eingelegter Rechtsbehelf dann nicht in einen anderen umgedeutet werden, wenn die Rechtsbehelfe unterschiedlichen Zwecken dienen (vgl. Beschluss vom 2. August 1995 - BVerwG 9 B 303.95 - ).
  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2005 - 2 B 104.04
    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - ).
  • BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2005 - 2 B 104.04
    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - ).
  • BVerwG, 26.01.2021 - 2 B 59.20

    Anforderungen an die Fristenkontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen

    Dabei sind an eine Behörde zwar keine strengeren, aber auch keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Rechtsanwalt (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1992 - 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176 S. 48 f. und vom 7. Februar 2005 - 2 B 104.04 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 103 S. 11 f.).
  • BVerwG, 09.09.2005 - 2 B 44.05

    Bestimmung der Anforderungen an das Verschulden einer Behörde hinsichtlich einer …

    Dabei sind an eine Behörde zwar keine strengeren, aber auch keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Rechtsanwalt (z.B. Beschlüsse vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176 und vom 7. Februar 2005 - BVerwG 2 B 104.04 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2026 - 10 N 2.26

    Fristversäumnis; Wiedereinsetzung; Prozessvertretung durch Hochschullehrer; …

    Rn. 6 Für Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Sinne von § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO gelten die gleichen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei der Einhaltung von Rechtsmittelfristen wie für Rechtsanwälte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2005 - 2 B 104.04 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 2 B 29.21

    Auslegung bzw. Umdeutung einer Rechtsmittelschrift

    Rn. 9 Eine Umdeutung des mit Schriftsatz vom 14. Januar 2021 eingelegten Rechtsmittels in einen Antrag auf Zulassung der Berufung losgelöst von einer klarstellenden Erklärung des Klägers kommt nicht in Betracht, weil Berufung und Antrag auf Zulassung der Berufung nicht auf das gleiche Ziel gerichtet sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1998 - 2 B 20.98 u.a. - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 S. 2 f., vom 7. Februar 2005 - 2 B 104.04 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 103 S. 11 …und vom 15. März 2018 - 4 B 14.18 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 10 S 22.14

    Beschwerde; Falschbezeichnung; Umdeutung einer Rechtsmittelerklärung; Einlegung …

    Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer rechtskundiger Prozessbevollmächtigter - wie hier ein Hochschullehrer - ein Rechtsmittel eingelegt, ist diese prozessuale Erklärung einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich nicht zugänglich, insbesondere kann ein ausdrücklich eingelegtes unstatthaftes Rechtsmittel nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht in das zulässige Rechtsmittel umgedeutet werden (vgl. nur BVerwG…, Beschluss vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 -, DVBl. 1994, 1409, juris Rn. 2; Beschluss vom 7. Februar 2005 - BVerwG 2 B 104.04 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 9 B 4.10 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 05.06.2020 - 5 E 22/20

    Erinnerung gegen die Festsetzung zu erstattender Kosten; Kostenbeschwerde in …

    Denn ebenso wenig wie Rechtsmittelerklärungen von Rechtsanwälten als Prozessvertreter können auch entsprechende Rechtsmittelerklärungen von Behördenvertretern, die den Rechtsanwälten im gerichtlichen Verfahren gemäß § 67 VwGO gleichgestellt sind, durch das Gericht in ein anderes Rechtsmittel umgedeutet werden, jedenfalls wenn die in Betracht kommenden Rechtsbehelfe - wie hier - unterschiedlichen Zwecken dienen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Februar 2005 - 2 B 104.04 -, juris Rn. 5/6, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 4848/05

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines verwaltungsprozessrechtlichen …

    Rn. 18 Vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 1992 - 8 B 121.91 -, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 176, und vom 7. Februar 2005 - 2 B 104.04 -.
  • OVG Sachsen, 21.06.2022 - 6 A 241/22

    Berufung; keine Auslegung oder Umdeutung als Antrag auf Zulassung der Berufung; …

    Die von einem Rechtsanwalt oder einem Behördenmitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt eingelegte Berufung kann nach ganz herrschender Ansicht in der Rechtsprechung nicht in einen Antrag auf Zulassung der Berufung umgedeutet werden (…BVerwG, Beschl. v. 12. August 2008, - 6 B 50.08 -, juris Rn. 5; v. 7. Februar 2006 - 2 B 104/04 - juris Rn. 5 m. w. N.).
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