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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.05.1986

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2571
OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85 (https://dejure.org/1987,2571)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.11.1987 - 2 B 106.85 (https://dejure.org/1987,2571)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. November 1987 - 2 B 106.85 (https://dejure.org/1987,2571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • finkmann.net PDF

    Normenkontrolle, Bebauungsplan Tempelhof XIII-66, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Bauvorbescheid, Umdeutung, Nachschieben von Gründen, Rücknahme, Widerruf, Eintrittsrecht der Aufsichtsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 6
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Einer weiteren Prüfung, ob sich das Vorhaben gleichwohl im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG "einfügt", bedarf es nicht mehr (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983, BVerwGE 68, 207, 208; Urteil vom 3. Februar 1984, BVerwGE 68, 342, 343).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Die Frage, ob ein Bauvorbescheid überhaupt widerrufen werden darf, was die Klägerin unter Hinweis auf die ausdrückliche Regelung in § 38 Abs. 2 VwVfG verneint, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1975, BVerwGE 48, 242, 244 f.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 29. Mai 1980, BRS 36 Nr. 171, S. 353; OVG Lüneburg…, Urteil vom 5. März 1982, BRS 39 Nr. 163, S. 346 f.); denn der in dem Bescheid vom 7. Juni 1985 genannte Widerrufsgrund liegt nicht vor, und für den mit dem Bescheid vom 30. Dezember 1986 ausgesprochenen Widerruf war der Senator für Bau- und Wohnungswesen nicht zuständig.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Im Berufungsverfahren haben aber der Beklagte und das Gericht in der mündlichen Verhandlung dann hinreichend deutlich die Rechtslage klargestellt; die Klägerin hatte ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme, was im übrigen auch noch im zweiten Rechtszug geschehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982, BVerwGE 64, 356, 360; zum "aufbessernden" Vorbringen im Verwaltungsstreitverfahren im Falle unzureichender Ermessensausübung bei einem Widerruf vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. November 1986, Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9, S. 7 f.).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Einer weiteren Prüfung, ob sich das Vorhaben gleichwohl im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG "einfügt", bedarf es nicht mehr (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983, BVerwGE 68, 207, 208; Urteil vom 3. Februar 1984, BVerwGE 68, 342, 343).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges; …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Für die Eigenart der näheren Umgebung kommt es auf die tatsächlich vorhandene und nicht auf eine dort möglicherweise zulässige Bebauung an; zu der Umgebung können auch qualifiziert beplante Gebiete, wie hier der Bereich des Bebauungsplanes XIII-66, gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975, DÖV 1976, 381).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung - …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu dem Zweck, das Entstehen eines Verbrauchermarktes zu verhindern, braucht nicht abwägungsfehlerhaft zu sein; eine solche Planung könnte im Hinblick auf städtebauliche Auswirkungen der Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs an einem dafür ungeeigneten Standort gegebenenfalls zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung erforderlich sein (BVerwG, Urteil vom 03.02.1984, BVerwGE 68, 360, 364 f.;… Söfker, a.a.O., Rdnr. 103).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Juni 1971, BVerwGE 38, 191, 195;… Urteil vom 19. August 1982, Buchholz 418.02 Nr. 2, S. 7), der sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. November 1977 (OVGE 14, 159, 161 f.) angeschlossen hat, ist das Nachschieben von Gründen zulässig, wenn die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlaß des Verwaltungsakts vorlagen, dieser durch sie nicht in seinem Wesen geändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (zur Aufrechterhaltung eines Widerrufsbescheides als Rücknahme vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. Dezember 1975, DVBl. 1976, 939, 940 und allgemein zum Nachschieben von Gründen auch Laubinger, a.a.O., 222 ff.).
  • BVerwG, 03.12.1975 - 8 C 20.75

    Periodisch vermietetes Ferienhaus - Steuerbegünstigte Wohnung - Zweithaus - …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Juni 1971, BVerwGE 38, 191, 195;… Urteil vom 19. August 1982, Buchholz 418.02 Nr. 2, S. 7), der sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. November 1977 (OVGE 14, 159, 161 f.) angeschlossen hat, ist das Nachschieben von Gründen zulässig, wenn die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlaß des Verwaltungsakts vorlagen, dieser durch sie nicht in seinem Wesen geändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (zur Aufrechterhaltung eines Widerrufsbescheides als Rücknahme vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1975, DVBl. 1976, 939, 940 und allgemein zum Nachschieben von Gründen auch Laubinger, a.a.O., 222 ff.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1986 - 7 D 4/86

    Kraftwerk; Kohlekraftwerk; Schutzzweck; Nachbar

    Auszug aus OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Die Frage, ob der Vorbescheid in diesem Teil wegen seiner Unklarheit fehlerhaft ist (vgl. z.B. OVG Lüneburg, Beschluß vom 29. September 1986, NVwZ 1987, 342, 343), wofür vieles spricht, bedarf jedoch keiner abschließenden Erörterung.
  • OVG Berlin, 07.01.1977 - III B 7.76
    Auszug aus OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Formalität, die lediglich zu Verzögerungen führt und dem Betroffenen nichts nützt) denn es kann gerade bei einer Ermessensentscheidung wie sie hier nach § 49 Abs. 2 VwVfG zu treffen ist, nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß die angewiesene Behörde im weiteren Verfahren Gründe vorträgt, die die Aufsichtsbehörde zu einer Änderung der bisher vertretenen Ansicht veranlassen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 07.01.1977, NJW 1977, 1166, 1167).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor …

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …

  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 167.65

    Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen im qualifizierten Bebauungsplan

  • OVG Berlin, 27.03.1986 - 2 S 145.85

    Verwaltungsverfahrensrecht: In-Aussicht-Stellen der Zustimmung zu einem …

  • BVerwG, 26.10.1979 - 4 C 21.76

    Ersatzlandbeschaffungspflicht des Eigentümers bzw. Erwerbers und Subsidiärs der …

  • OVG Berlin, 30.10.1987 - 2 B 5.86
  • VG Berlin, 18.10.1985 - 13 A 229.85
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang …

    Diese Anlage wurde also nicht erst im Vertrauen auf den Befreiungsbescheid vom 29. März 1979 errichtet, so daß sie sich nicht als "Ausführungshandlung« der gewährten Vergünstigung darstellt (vgl. insoweit OVG Berlin, Urteil vom 27. November 1987 - 2 B 106/85 - NVwZ-RR 1988, 6).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung; …

    Bevor die eigentliche Berechnung im Rahmen der Renteneinweisung erfolgt, wird die Regelung des Verwaltungsakts nicht ausgenutzt (vgl. auch OVG Berlin, Urt. v. 27.11.1987 - 2 B 106.85 -, NVwZ-RR 1988, 6, juris Rn. 54 zum Verhältnis von Vorbescheid und Baugenehmigung).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung; …

    Bevor die eigentliche Berechnung im Rahmen der Renteneinweisung erfolgt, wird die Regelung des Verwaltungsakts nicht ausgenutzt (vgl. auch OVG Berlin, Urt. v. 27.11.1987 - 2 B 106.85 -, NVwZ-RR 1988, 6, juris Rn. 54 zum Verhältnis von Vorbescheid und Baugenehmigung).
  • OVG Berlin, 22.05.2003 - 6 B 17.03

    Baurecht; Verwaltungsverfahrensrecht

    Der Widerrufsgrund ist auf Katastrophensituationen oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände begrenzt (OVG Berlin, Urteil vom 27. November 1987 - 2 B 106.85 -, NVwZ-RR 1988, 6, 9).
  • OVG Berlin, 19.04.1991 - 2 B 11.88

    Bauplanungsrecht, - Nachbarklage gegen eine während der Planaufstellung erteilte …

    Nachdem die Planergänzungsbestimmung Nummer 52 Satz 2 durch Urteil des Senats vom 27. November 1987 (OVG 2 B 106.85) für nichtig erklärt worden sei, sei eine weitere Verzögerung eingetreten, weil nunmehr sämtliche die Grunewaldseen betreffenden Bebauungspläne überarbeitet werden müßten.
  • OVG Berlin, 16.07.1990 - 2 B 48.87

    Vorbescheid; Bindungswirkung; Änderung der Sach- oder Rechtslage; Dauerwirkung; …

    Die Auslegung des Schreibens vom 29.5.1984 hat entsprechend § 133 BGB nicht am inneren, verborgenen Willen der Behörde, sondern an ihrem erklärten Willen, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte, anzusetzen (OVG Berlin, OVGE 18, 78 (81) = NVwZ-RR 1988, 6).
  • OVG Berlin, 11.03.1991 - 2 S 1.91

    Bauplanungsrecht, Vorbescheid, Einstweilige Anordnung

    Im vorliegenden Fall ist das Begehren der Antragstellerin nicht nur auf eine Feststellung, sondern mit der Einzelfrage Nr. 3 auch auf die Erteilung einer Befreiung gerichtet; der Vorbescheid würde demnach, wenn er antragsgemäß zu erteilen wäre, nicht nur eine feststellende, sondern auch eine rechtsgestaltende Wirkung haben, die an der Bindungswirkung teilnähme (vgl. dazu Urteile des Senats vom 27. November 1987, OVGE Bln 18, 78, 80 = NVwZ-RR 1988, 6 und vom 16. Juli 1990 - OVG 2 B 48.87 -).
  • VG Berlin, 09.12.1998 - 19 A 78.98

    Widerruf einer Baugenehmigung zur Instandsetzung und Modernisierung eines …

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  • OVG Berlin, 06.03.1991 - 2 S 29.90

    Bauplanungsrecht, Vorläufiger Rechtsschutz, Wohnbauvorhaben, "Einfügen"

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann zu der den Maßstab nach § 34 Abs. 1 BauGB bildenden vorhandenen Bebauung auch ein qualifiziert beplantes Gebiet gehören (vgl. Urteil des Senats vom 27. November 1987, NVwZ-RR 1988, 6, 7).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1986 - 2 B 106.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8823
BVerwG, 29.05.1986 - 2 B 106.85 (https://dejure.org/1986,8823)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1986 - 2 B 106.85 (https://dejure.org/1986,8823)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1986 - 2 B 106.85 (https://dejure.org/1986,8823)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Beschwerde, die fristgerecht in den Nachtbriefkasten eingeworfen wurde - Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen über die Anrechnung eines abgefundenen Rentenanspruchs auf beamtenrechtliche Versorgungsbezüge

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