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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 106.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,7544
BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 106.82 (https://dejure.org/1983,7544)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1983 - 2 B 106.82 (https://dejure.org/1983,7544)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1983 - 2 B 106.82 (https://dejure.org/1983,7544)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 106.82
    Mit derartigen Angriffen kann ein Aufklärungsmangel nicht begründet werden, weil die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) dem Tatrichter nur gebietet, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt: ob die materiellrechtliche Auffassung des Berufungsgerichts zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]; Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96]).
  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 106.82
    Mit derartigen Angriffen kann ein Aufklärungsmangel nicht begründet werden, weil die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) dem Tatrichter nur gebietet, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt: ob die materiellrechtliche Auffassung des Berufungsgerichts zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]; Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96]).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 106.82
    Diese sachlich-rechtlichen Ausführungen des Berufungsgerichts stehen im übrigen im Einklang mit den vom beschließenden Senat in den Urteilen vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - (Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 1) und - BVerwG 2 C 26.78 - (Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 20) dargelegten Grundsätzen über die Zulässigkeit des Erlasses und der Anwendung von Beurteilungsrichtlinien.
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 106.82
    Das Berufungsgericht - als Tatsachengericht - ist nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt ihm vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragen (§ 86 Abs. 1 und 2, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 - und vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien - …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 106.82
    Diese sachlich-rechtlichen Ausführungen des Berufungsgerichts stehen im übrigen im Einklang mit den vom beschließenden Senat in den Urteilen vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - (Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 1) und - BVerwG 2 C 26.78 - (Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 20) dargelegten Grundsätzen über die Zulässigkeit des Erlasses und der Anwendung von Beurteilungsrichtlinien.
  • BVerwG, 16.07.1980 - 2 B 48.79

    Verfahrensmangel durch Absehen von nicht ausdrücklich beantragter Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 106.82
    Das Berufungsgericht - als Tatsachengericht - ist nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt ihm vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragen (§ 86 Abs. 1 und 2, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 - und vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

    Das Berufungsgericht war nicht gehindert, die von der Revision beanstandete Feststellung, daß der die Beurteilung abgebende Abteilungsleiter und der Bericht erstattende Leiter der Bundeskasse sich hinreichend sachkundig gemacht hatten, auf die Richtlinien und die Erklärungen zu stützen, die in den vorliegenden und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten enthalten waren, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreichte und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragten (§ 86 Abs. 1 und 2, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. hierzu Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 21. September 1983 - BVerwG 2 B 106.82 -).
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