Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Verwertung eines bereits im ursprünglichen verwaltungsrechtlichen Verfahren gewonnenen Gutachtens - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.05.1993 - 3 B 92.2737
- BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ). - BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
Ob es die Einholung noch eines weiteren Sachverständigengutachtens für erforderlich hielt, hatte das Berufungsgericht nach seinem Ermessen zu bestimmen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 -4 C 1/79]>). - BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
Das Berufungsgericht war verfahrensrechtlich nicht gehindert, auch die im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachten und Äußerungen im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten und daraus Schlüsse auf die auch zum maßgebenden Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 5. August 1988 bestehende Dienstunfähigkeit zu ziehen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
- BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63
Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
Ob es die Einholung noch eines weiteren Sachverständigengutachtens für erforderlich hielt, hatte das Berufungsgericht nach seinem Ermessen zu bestimmen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63];… Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 -4 C 1/79]> ). - BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79
Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
Das Berufungsgericht war verfahrensrechtlich nicht gehindert, auch die im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachten und Äußerungen im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten und daraus Schlüsse auf die auch zum maßgebenden Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 5. August 1988 bestehende Dienstunfähigkeit zu ziehen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ). - BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
- VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040
BayVGH bestätigt Planfeststellungsbeschluss für 3. Start- und Landebahn des …
Der Verwertung bereits im Zuge des Verwaltungsverfahrens erstatteter Gutachten und Äußerungen steht hierbei nach ständiger Rechtsprechung nichts entgegen (vgl. nur BVerwG, B.v. 30.8.1993 - 2 B 106/93 - juris Rn. 2 m.w.N.). - BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1, § 44 BBG a.F. - wie auch in der geltenden Fassung - danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, daß der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, so daß nur danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 sowie vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - und dem Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ). - BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12
Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund
In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (stRspr, u.a. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 = Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 2; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21 und vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2).
- VG Halle, 19.05.2026 - 8 A 144/25
Zur Notwendigkeit von Aufwendungen für eine FDG-PET/CT-Untersuchung bei …
Dies zugrunde gelegt, erachtet das Gericht - abgesehen davon, dass vorliegend nicht die Dienstfähigkeit eines Beamten zu beurteilen, sondern über eine beihilferechtliche Streitigkeit zu entscheiden ist - das amtsärztliche Gutachten vom 29. Februar 2024 jedenfalls deshalb als nicht geeignet, um ihm die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts notwendige Sachkunde zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für eine Entscheidung notwendigen Überzeugung zu ermöglichen, weil es einen groben, offen erkennbaren Mangel bzw. unlösbaren Widerspruch aufweist und insoweit von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht (…vgl. hierzu näher BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 B 80.10 -, juris Rn. 7, vom 30. August 1993 - 2 B 106.93 -, juris Rn. 2, …und vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 -, juris Rn. 7). - BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
Die Frage nach der dauerhaften Dienstunfähigkeit eines Beamten ist nach den …
In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. Beschluss vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N. zur stRspr …und Beschluss vom 15. Juni 2009 - BVerwG 2 B 38.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).Das ist hinsichtlich der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen musste, dass die Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind, die für die Verwertbarkeit von Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles gegeben sein müssen, weil die vorliegenden Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, ferner, wenn sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben oder wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorhandenes Fachwissen erfordert (…vgl. Beschlüsse vom 17. November 1998 - BVerwG 2 B 22.98 - juris Rn. 5
und vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.43
Planfeststellung für Ortsumgehung und Alternativenprüfung
Der Verwertung bereits im Zuge des Verwaltungsverfahrens erstatteter Gutachten und Äußerungen - wie vorliegend erfolgt - steht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nichts entgegen (vgl. nur BVerwG, B.v. 30.8.1993 - 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 14.01.2019 - 9 S 2349/17
Erkrankung eines Mitglieds des Rechtsanwaltsversorgungswerkes auf "nicht …
Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde und/oder Unparteilichkeit des Gutachters gibt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29.02.2012 - 7 C 8.11 -, BVerwGE 142, 73; Beschlüsse vom 10.09.2010 - 8 B 15.10 -, und vom 30.08.1993 - 2 B 106.93 -, juris). - VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 A 13.40037
Erweiterungsvorhaben für den Flughafen "Allgäu Airport" (Flughafen Memmingen)
Die Verwertung bereits im Zuge des Verwaltungsverfahrens erstatteter Gutachten und Äußerungen steht hierbei nach ständiger Rechtsprechung nichts entgegen (vgl. nur BVerwG, B.v. 30.8.1993 - 2 B 106/93 - juris Rn. 2 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Übernahme eines Bewerbers in das …
Denn dann vermag das amtsärztliche Gutachten den mit ihm verfolgten Zweck nicht zu erfüllen bzw. dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde nicht zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung nicht zu ermöglichen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 29.3.1996 - BVerwG 2 B 35.96 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 30.8.1993 - BVerwG 2 B 106.93 -, zitiert nach juris jeweils m. w. N. sowie Nds.OVG, Beschl. v. 28.3.2007 - 5 LA 255/04, zitiert nach juris Langtext, Rn. 9). - OVG Niedersachsen, 09.03.2007 - 5 LA 258/06
Versetzung einer verbeamteten Lehrerin in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …
Hierzu hätte das Verwaltungsgericht nur dann Anlass gehabt, wenn das amtsärztliche Gutachten, auf dem die Entscheidung der Beklagten zur Versetzung der Klägerin in den Ruhestand beruht, grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (std. Rspr.; vgl.: BVerwG, Beschl. v. 30.8.1993 - 2 B 106/93 -, zitiert nach juris m. w. N.). - VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
- BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12
Entscheidende Bestätigung der Gleichwertigkeit von medizinischen Methoden durch …
- VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44
Planfeststellung für Ortsumgehung und Existenzgefährdung für landwirtschaftlichen …
- OVG Niedersachsen, 28.03.2007 - 5 LA 255/04
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Versetzung in den Ruhestand; Anforderungen an …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - 1 A 229/10
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Dienstunfalls bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
Zurruhesetzungsverfahren und Reaktivierungsverfahren - maßgeblicher …
- VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1742/11
Zur Anerkennung einer Hepatitis C Infektion als Dienstunfall/Berufskrankheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2011 - 1 A 1871/09
Erheblichkeit einer unter Beweis gestellten Tatsache und fehlende …
- VG Würzburg, 10.12.2024 - W 1 K 23.1681
Antrag auf Reaktivierung, keine wiederhergestellte Dienstfähigkeit - keine …
- VG München, 17.01.2017 - M 2 K 16.2781
Entschädigung für durch den Bau des Main-Donau-Kanals verursachte Schäden
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