Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG
Konkurrentenstreitverfahren - zum Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der Bewerber - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBesG § 21 S. 2; BeamtStG § 9
Unbedenklichkeit der Zuordnung von Funktionen rheinland-pfälzischer Justizbeamter zu mehreren Besoldungsgruppen (sog. gebündelte Dienstposten) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unbedenklichkeit der Zuordnung von Funktionen rheinland-pfälzischer Justizbeamter zu mehreren Besoldungsgruppen (sog. gebündelte Dienstposten)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 19.07.2013 - 1 L 407/13
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 66
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03
Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13
Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG aber auch dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung, indem er ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl gewährt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, ZBR 2012, 252; BVerwG, Urteile vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237; vom 4. November 2010 - 2 16.09 -, BVerwGE 138, 102 und vom 30. Juni 2011 - 2 19.10 -, BVerwGE 140, 83; stRspr).Diese muss ihrerseits dem Zweck des Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung tragen, d.h. ernsthaften Gefährdungen der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes vorbeugen (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004, a. a. O.).
- BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10
Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13
Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG aber auch dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung, indem er ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl gewährt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, ZBR 2012, 252; BVerwG, Urteile vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237; vom 4. November 2010 - 2 16.09 -, BVerwGE 138, 102 und vom 30. Juni 2011 - 2 19.10 -, BVerwGE 140, 83; stRspr).Rn. 7 a) Die Zuordnung der von den Bewerbern wahrgenommenen Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen (sog. gebündelte Dienstposten) nach A 8 und A 9 LBesO (vgl. zu dieser Problematik ausführlich BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83) hält der Senat nach wie vor für unbedenklich (vgl. Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP).
- BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03
Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13
Dies ist rechtlich unbedenklich, da eine solche Mindestwartezeit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147) und derjenigen des Senats (Urteil vom 28. März 2008 - 2 A 11359/07.OVG -, AS 36, 122) unter bestimmten Voraussetzungen - die hier erfüllt sind - gefordert werden darf.Denn dieser Zeitraum entspricht dem Regelbeurteilungszeitraum (Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz vom 4. Juni 2007, JBl. S. 279 - im Folgenden: BeurteilungsVV), der insoweit als maximal zulässige Stehzeit herangezogen werden darf (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12
Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13
Rn. 10 Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass die Beförderungsentscheidung nicht schon deshalb fehlerhaft ist, weil nach den Gesamtnoten keine hinreichend differenzierten dienstlichen Beurteilungen vorliegen (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 225 ).Hierdurch unterscheidet sich die vorliegende Beförderungskonkurrenz von dem im Senatsbeschluss vom 5. November 2012 (a. a. O.) dargestellten Sachverhalt, der von einem Auswahlverfahren geprägt war, in dem der überwiegende Teil der Bewerber in ihren letzten und vorletzten Beurteilungen gleiche Gesamt- und Zwischennoten (3.1) aufzuweisen hatten und deshalb nahezu sämtliche Beförderungsentscheidungen auf der Ebene des leistungsfernen Hilfskriteriums "Datum der Laufbahnprüfung" gefällt wurden.
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 2 B 10606/12
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13
Die Zuordnung der Funktionen von rheinland-pfälzischen Justizbeamten zu mehreren Besoldungsgruppen (sog. gebündelte Dienstposten) ist nach § 21 Satz 2 Landesbesoldungsgesetz in der Fassung des Landesgesetzes zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157) unbedenklich (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -).Rn. 7 a) Die Zuordnung der von den Bewerbern wahrgenommenen Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen (sog. gebündelte Dienstposten) nach A 8 und A 9 LBesO (vgl. zu dieser Problematik ausführlich BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83) hält der Senat nach wie vor für unbedenklich (vgl. Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13
Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG aber auch dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung, indem er ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl gewährt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, ZBR 2012, 252; BVerwG, Urteile vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237; vom 4. November 2010 - 2 16.09 -, BVerwGE 138, 102 und vom 30. Juni 2011 - 2 19.10 -, BVerwGE 140, 83; stRspr). - BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13
Durchgreifende Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der landesrechtlichen Regelung (insoweit auch offen gelassen von BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris) bestehen im Rahmen dieses Eilverfahrens jedenfalls nicht. - BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11
Nichtannahmebeschluss: Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13
Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG aber auch dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung, indem er ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl gewährt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, ZBR 2012, 252; BVerwG, Urteile vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237; vom 4. November 2010 - 2 16.09 -, BVerwGE 138, 102 und vom 30. Juni 2011 - 2 19.10 -, BVerwGE 140, 83; stRspr). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2008 - 2 A 11359/07
Besetzung einer Beförderungsstelle - Leistungsgrundsatz - Schadensersatz wegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13
Dies ist rechtlich unbedenklich, da eine solche Mindestwartezeit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147) und derjenigen des Senats (Urteil vom 28. März 2008 - 2 A 11359/07.OVG -, AS 36, 122) unter bestimmten Voraussetzungen - die hier erfüllt sind - gefordert werden darf.
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen
Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats, wonach bereits eine Zwischennote im Rahmen einer Beförderungsauswahl dazu führt, dass die jeweiligen Bewerber nicht mehr "im Wesentlichen gleich" beurteilt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, ZBR 2014, 57 ; …und vom 14. Oktober 2014, a.a.O.), sind die Ergebnisse der Beurteilungen der Bewerber unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen hinreichenden Differenzierung der Leistungsgesamtergebnisse ("Notenspreizung") taugliche Auswahlinstrumente für die hier anstehenden Beförderungen.Im Gegenteil: Aufgrund der von der Senatsrechtsprechung als grundsätzlich erforderlich angesehenen vollständigen Erfassung der Beurteilungsgrundlagen (vgl. Beschluss vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, DÖD 2014, 17 ) bewegt sich der Antragsgegner bei seiner Handhabung für die Vergabe der Beförderungsstellen, bei der er die Anzahl der höchsten und zweithöchsten Bewertungen bei den Einzelmerkmale erfasst, erkennbar innerhalb des ihm nach den vorstehenden Grundsätzen zukommenden Beurteilungsspielraumes.
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2013 - 2 B 10707/13
Zum Erfordernis einer Stellenausschreibung für Beförderungsstellen im …
Rn. 13 a) Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (u. a. Beschlüsse vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG - und vom 10. September 2013, - 2 B 10781/13.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP), verletzt eine Beförderung von Landesbeamten auf gebündelten Dienstposten den Bewerbungsverfahrensanspruch der Bewerber nicht.Bei einem derart dicht gedrängten Konkurrentenfeld können die Bewerber aus den genannten Laufbahnen bereits dann nicht mehr als "im Wesentlichen gleich beurteilt" im Sinne der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angesehen werden, wenn sich die Gesamtergebnisse ihrer Beurteilungen nur um eine Zwischennote unterscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 10. September 2013, a. a. O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10648/14
Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen im Bereich der Justizverwaltung; …
Bei einem derart dicht gedrängten Konkurrentenfeld sind die Bewerber aus den genannten Laufbahnen deshalb bereits dann nicht mehr "im Wesentlichen gleich beurteilt" im Sinne der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wenn sich die Gesamtergebnisse ihrer Beurteilungen nur um eine Zwischennote unterscheiden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, ZBR 2014, 57 ).Damit lag er gegenüber den vorgenannten Konkurrenten, die insofern um eine - entscheidende (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. September 2013, a.a.O.) - Note schlechter beurteilt wurden, vorn.
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13
Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne …
Voraussetzung ist allerdings, dass der Dienstherr das vollständige Informationspotenzial der Beurteilungen ausschöpft und die Einzelauswertung nicht nur auf Teilbereiche beschränkt (vgl. Beschluss vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10611/14
Beförderungen von Beamten im Rahmen der Topfwirtschaft; Massenbeförderung; …
Bei einem derart dicht gedrängten Konkurrentenfeld sind die Bewerber aus den genannten Laufbahnen deshalb bereits dann nicht mehr "im Wesentlichen gleich beurteilt" im Sinne der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wenn sich die Gesamtergebnisse ihrer Beurteilungen nur um eine Zwischennote unterscheiden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, ZBR 2014, 57 ).Dies hat der Senat bereits im Rahmen der letztjährigen Beförderungskampagne für den Personalführungsbereich des OLG Zweibrücken entschieden (vgl. Beschluss vom 10. September 2013, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung; …
Eine Pflicht, alle Einzelmerkmale gleich zu gewichten und sie dann im Wege des Notenstufenvergleichs gegeneinander aufzusummieren, besteht für den Dienstherrn ebenso wenig wie die Verpflichtung zu einer bestimmten Gewichtung einzelner Merkmale, wenn dies die gleichmäßig anzuwendenden Beurteilungsrichtlinien nicht vorsehen (OVG NRW…, Beschluss vom 8..2004, a. a. O., Rn. 28; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 10.9.2013 - 2 B 10781/13 -, juris Rn. 23). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 A 10804/13
Beförderung von Polizeivollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz; Topfwirtschaft; …
Deshalb hat der Senat bereits grundsätzlich entschieden, dass eine Beförderung von Landesbeamten auf gebündelten Dienstposten den Bewerbungsverfahrensanspruch der Bewerber nicht verletzt (Beschlüsse vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG - und vom 15. Oktober 2013 - 2 B 10707/13.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10624/14
Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen; Ausschärfung bei …
Bei einem derart dicht gedrängten Konkurrentenfeld sind die Bewerber aus den genannten Laufbahnen deshalb bereits dann nicht mehr "im Wesentlichen gleich beurteilt" im Sinne der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wenn sich die Gesamtergebnisse ihrer Beurteilungen nur um eine Zwischennote unterscheiden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, ZBR 2014, 57 ).Damit lag er gegenüber den Beigeladenen, die insofern um eine - entscheidende (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. September 2013, a.a.O.) - Note schlechter beurteilt wurden, vorn.
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11207/17
Beamtenrechtliches Auswahlverfahren in der rheinland-pfälzischen Justiz; Rügen …
Rn. 38 Zum zweiten handelt es sich bei der vom Antragsgegner im Besetzungsbericht erfolgten Zusammenfassung der Einzelergebnisse der Sache nach lediglich um ein verwaltungstechnisches Hilfsmittel zur vollständigen Erfassung und Auswertung der Beurteilungsgrundlagen, die bei einem Gleichstand der Ergebnisse der Gesamtbeurteilung nach der Rechtsprechung des Senats gerade dann im Wege der Ausschärfung erforderlich wird (Beschluss vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, ZBR 2014, 57 ). - VG München, 28.07.2020 - M 5 E 20.2704
Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters
Eine Pflicht, alle Einzelmerkmale gleich zu gewichten und sie dann im Wege des Notenstufenvergleichs gegeneinander aufzusummieren, besteht für den Dienstherrn ebenso wenig wie die Verpflichtung zu einer bestimmten Gewichtung einzelner Merkmale, wenn dies die gleichmäßig anzuwendenden Beurteilungsrichtlinien nicht vorsehen (…BayVGH, B.v. 28.4.2016 - 3 CE 16.583 - juris Rn. 29;… NdsOVG, B.v. 25.2.2016 - 5 ME 217/15 - juris Rn. 15;… OVG NW, B.v. 8.11.2004 - 1 B 1387/04 - juris Rn. 28; OVG RhPf, B.v. 10.9.2013 - 2 B 10781/13 - juris Rn. 23). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 2 B 10497/15
Beamtenrecht; Abbruch des Auswahlverfahrens; Konkurrentenstreitverfahren; neue …
- VG Stuttgart, 19.02.2014 - 12 K 4747/13
Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit
- OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
Ausschärfung; Auswahl; Beförderung; Beurteilung; Einzelmerkmal; Gewichtung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2018 - 2 B 11786/17
Verzicht auf Dienstpostenbewertungen - Stellenbesetzung ohne Berücksichtigung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 2 B 10498/15
Beamtenrecht; Abbruch des Auswahlverfahrens nach Konkurrentenstreit; …
- VG Osnabrück, 20.11.2014 - 3 B 10/14
Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beurteilungszeitraum; Dienstliche …
- VG Trier, 14.01.2016 - 1 L 3622/15
Abänderungsantrag im System der einstweiligen Anordnung - Fortsetzung eines …
- VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14
Beförderungsentscheidung; Gewichtung von Einzelmerkmalen einer dienstlichen …
- VG Köln, 15.03.2021 - 15 L 1774/20
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