Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 04.07.2011 - 2 B 108/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
RettAssAPrV § 9
Prüfung, individuelle Bewertung, Interessenabwägung, Gruppenprüfung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung zur zeitnahen Neuerbringung einer praktischen Prüfung als Erstprüfung im Rahmen der Staatlichen Prüfung in der Rettungsassistenz ohne vorherige Absolvierung einer zusätzlichen Ausbildung; Ordnunggsgemäße Bewertung der Einzelleistung bei Durchführung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung zur zeitnahen Neuerbringung einer praktischen Prüfung als Erstprüfung im Rahmen der Staatlichen Prüfung in der Rettungsassistenz ohne vorherige Absolvierung einer zusätzlichen Ausbildung; Ordnunggsgemäße Bewertung der Einzelleistung bei Durchführung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 17.05.2011 - 5 L 284/11
- OVG Sachsen, 04.07.2011 - 2 B 108/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1977 - IV 101/77
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2011 - 2 B 108/11
Es muss also auch bei einer Gruppenprüfung eine individuelle Bewertung der einzelnen Prüflinge erfolgen (vgl. VGH BW, Urt. v. 15. März 1977, ESVGH 28, 95, 97).
- OVG Sachsen, 16.02.2018 - 2 E 56/17
Prüfungszulassung; Klageverfahren; Eilverfahren; Streitwert
Dieser Wert ist im Verfahren nach § 123 VwGO auf vorläufige Zulassung zur Prüfung nicht nochmals zu halbieren (Änderung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 4. Juli 2011 - 2 B 108/11 -, juris).Soweit der Senat im Beschluss vom 4. Juli 2011 - 2 B 108/11 - (juris), der mit der vorläufigen Zulassung zur praktischen Prüfung im Rahmen der staatlichen Prüfung zum Rettungsassistenten eine vergleichbare Fallkonstellation betraf, den Streitwert wegen der Vorläufigkeit des Verfahrens auf 3.750,00 EUR festgesetzt hat, hält er an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.
- OVG Sachsen, 17.07.2013 - 2 B 310/13
Prüfungsrecht, Abitur, Auswahl der Prüfer, Protokolle, Prüfungsausschuss, …
Der hierfür im Hauptsacheverfahren angemessene Streitwert ist zu halbieren, da die Antragstellerin eine Durchführung der Prüfung mit vorläufigem Charakter begehrt (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 4. Juli 2011 - 2 B 108/11 - juris Rn. 11). - OVG Sachsen, 07.10.2011 - 2 B 241/11
Änderung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren
Der Senat veweistauf seine den Beteiligten bekannte Streitwertentscheidung im Beschluss vom 4. Juli 2011 - 2 B 108/11 -. - OVG Sachsen, 02.01.2014 - 2 B 539/13
Zweites Staatsexamen, Lehramtsprüfung, weitere mündliche Prüfung
Der hierfür im Hauptsacheverfahren angemessene Streitwert ist zu halbieren, da der Antragsteller eine Durchführung der Prüfung mit vorläufigem Charakter begehrt (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 4. Juli 2011 - 2 B 108/11 - juris Rn. 11;… Beschl. v. 17. Juli 2013 - 2 B 310/13 - juris Rn. 22 ).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.2011 - 2 B 108.11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.2011 - 3 A 10095/11
- BVerwG, 13.12.2011 - 2 B 108.11
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