Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 11.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör aufgrund der Stützung einer Entscheidung auf nicht einem Kläger näher erläuterten Überlegungen; Vorliegen einer lediglich vorübergehenden Verwendung eines Berufssoldaten außerhalb des Beitrittsgebietes i.S.v. § 1 S. 2 2. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör aufgrund der Stützung einer Entscheidung auf nicht einem Kläger näher erläuterten Überlegungen; Vorliegen einer lediglich vorübergehenden Verwendung eines Berufssoldaten außerhalb des Beitrittsgebietes i.S.v. § 1 S. 2 2. ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 26.02.2009 - 3 K 1332/06
- OVG Sachsen, 23.11.2009 - 2 A 158/09
- OVG Sachsen, 05.10.2010 - 2 A 648/09
- BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 11.11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.02.2010 - 2 B 126.09
Disziplinarrecht: Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 11.11
Es fehlt an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, wenn es einzelne Tatsachenfeststellungen oder Beweisergebnisse bei seiner rechtlichen Würdigung außer Acht lässt, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 15. Februar 2010 - BVerwG 2 B 126.09 - Buchholz 232.0 § 96 BBG 2009 Nr. 1, USK 2010-84 S. 769 f. m.w.N.). - BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81
Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 11.11
Dies ist z.B. gegeben, wenn es wesentliche Bekundungen eines Beteiligten nicht berücksichtigt oder ihm Erklärungen unterstellt, die er nicht abgegeben hat (Urteile vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - Buchholz 237.6 § 39 LBG Niedersachsen Nr. 1 …und vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 131.81 - juris Rn. 10). - BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 131.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 11.11
Dies ist z.B. gegeben, wenn es wesentliche Bekundungen eines Beteiligten nicht berücksichtigt oder ihm Erklärungen unterstellt, die er nicht abgegeben hat (Urteile vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - Buchholz 237.6 § 39 LBG Niedersachsen Nr. 1 und vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 131.81 - juris Rn. 10). - OVG Sachsen, 26.05.2010 - 2 A 363/09
Voraussetzungen für die Verwendung eines Soldaten i.S.v. § 1 S. 2 2. …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2012 - 2 B 11.11
Diese Rechtsauffassung hatte das Oberverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 2010 (- 2 A 363/09 -) dargelegt, auf das es die Beteiligten vor dem Erlass seines Urteils in seiner Verfügung vom 13. Juli 2010 ausdrücklich hingewiesen hatte.
- BVerwG, 04.12.2013 - 2 B 60.12
Bildung der Vergleichsgruppe als Beurteilungsmaßstab für den Wirtschaftsreferent …
Dies ist z.B. gegeben, wenn es wesentliche Bekundungen eines Beteiligten nicht berücksichtigt oder ihm Erklärungen unterstellt, die er nicht abgegeben hat (Urteile vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - Buchholz 237.6 § 39 LBG Niedersachsen Nr. 1 …und vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 131.81 - juris Rn. 10;… Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris Rn. 8 m.w.N. und vom 21. März 2012 - BVerwG 2 B 11.11 - juris Rn. 7).Es fehlt an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, wenn es einzelne Tatsachenfeststellungen oder Beweisergebnisse bei seiner rechtlichen Würdigung außer Acht lässt, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen (…vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2010 - BVerwG 2 B 126.09 - Buchholz 232.0 § 96 BBG 2009 Nr. 1
= USK 2010-84 S. 769 f. m.w.N., vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris Rn. 8 m.w.N. und vom 21. März 2012 -BVerwG 2 B 11.11 - juris Rn. 7). - BVerwG, 30.04.2013 - 2 B 10.12
Zur Revisibilität von Landespersonalvertretungsrecht; Unterrichtung des …
Dies ist z.B. gegeben, wenn es wesentliche Bekundungen eines Beteiligten nicht berücksichtigt oder ihm Erklärungen unterstellt, die er nicht abgegeben hat (Urteile vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - Buchholz 237.6 § 39 NdsLBG Nr. 1 …und vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 131.81 - juris Rn. 10; Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris m.w.N. und vom 21. März 2012 - 2 B 11.11 - juris).Es fehlt an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, wenn es einzelne Tatsachenfeststellungen oder Beweisergebnisse bei seiner rechtlichen Würdigung außer Acht lässt, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 15. Februar 2010 - BVerwG 2 B 126.09
, vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris m.w.N. und vom 21. März 2012 - 2 B 11.11 - juris). - BVerwG, 04.12.2013 - 2 B 61.12
Zulässigkeit der Zuordnung des Wirtschaftsreferenten einer Staatsanwaltschaft zum …
Dies ist z.B. gegeben, wenn es wesentliche Bekundungen eines Beteiligten nicht berücksichtigt oder ihm Erklärungen unterstellt, die er nicht abgegeben hat (…Urteile vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - juris Rn. 15, teilweise veröffentlicht in Buchholz 237.6 § 39 LBG Niedersachsen Nr. 1 …und vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 131.81 - juris Rn. 10;… Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris Rn. 8 m.w.N. und vom 21. März 2012 - BVerwG 2 B 11.11 - juris Rn. 7).Es fehlt an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, wenn es einzelne Tatsachenfeststellungen oder Beweisergebnisse bei seiner rechtlichen Würdigung außer Acht lässt, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen (…vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2010 - BVerwG 2 B 126.09 - juris Rn. 4 = Buchholz 232.0 § 96 BBG 2009 Nr. 1
= USK 2010-84 S. 769 f. m.w.N., vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris Rn. 8 m.w.N. und vom 21. März 2012 -BVerwG 2 B 11.11 - juris Rn. 7).
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