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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32659
BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11 (https://dejure.org/2012,32659)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2012 - 2 B 112.11 (https://dejure.org/2012,32659)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 2 B 112.11 (https://dejure.org/2012,32659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Streit über die Anordnung einer Laboruntersuchung i.R.e. Kraftfahrtauglichkeitsüberprüfung bzgl. eines Polizisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Verpflichtung eines Polizeibeamten, sich einer ergänzenden Laboruntersuchung zu unterziehen.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
    Gegen diese Anordnungen sowie gegen eine möglicherweise fehlerhafte Würdigung seiner Teilnahmeverweigerung stehen ihm eigenständige Rechtsbehelfe zur Seite (Urteil vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
    Rn. 9 Für das Feststellungsinteresse ist deshalb entscheidend, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen künftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften geklärt werden können (Urteil vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 13 = NVwZ 2008, 571).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
    Dies gilt insbesondere, wenn für die Beurteilung auf einen anderen Zeitpunkt abzustellen ist, wie etwa im Falle der einen erhöhten Alkoholkonsum begünstigenden Umstände (vgl. Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 8 S. 17 = NVwZ 2000, 574).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
    Klärungsbedarf besteht, wenn eine von der Beschwerde aufgeworfene Frage von Bundesverfassungs- oder Bundesverwaltungsgericht weder beantwortet worden ist noch auf der Grundlage ihrer Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 9 = NVwZ-RR 2011, 329, jeweils Rn. 4).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
    Ein solches Interesse setzt aber, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Anordnung ergehen wird (vgl. etwa den vom Beklagten zitierten Beschluss vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108.89 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 211 S. 41 = NVwZ 1990, 360 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
    Das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen dagegen genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
    Künftige Maßnahmen, die eine andere Zielrichtung aufweisen und daher an andere rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen anknüpfen, können durch eine Feststellung nicht geklärt werden (vgl. zur mangelnden Präjudizwirkung auch Urteil vom 1. September 2011 - BVerwG 5 C 21.10 - ).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Fortsetzungsfeststellungsklage, …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
    Rn. 11 Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts daher - auch und gerade im Hinblick auf die Anordnung an einen alkoholgefährdet erscheinenden Beamten, sich ärztlich untersuchen zu lassen (Urteil vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 3.99 - juris) - geklärt, dass die Annahme eines auf die Vorbeugung einer drohenden Wiederholung gestützten Feststellungsinteresses die hinreichend bestimmte Gefahr voraussetzt, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Anordnung ergehen wird.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
    Rn. 14 3. Die Revision ist auch nicht wegen einer Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - (BVerwGE 79, 130 = Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31 S. 3) zuzulassen.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90

    Beamtenrecht: Wegfall des Feststellungsinteresses hinsichtlich dienstlicher …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
    Rn. 10 Die erforderliche konkrete Wiederholungsgefahr liegt dagegen nicht vor, wenn der maßgebliche Zweck der Maßnahme entfallen ist (vgl. Beschluss vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 225 S. 66 = BayVBl 1991, 315).
  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 46.03

    Vertrauensperson, Unteroffiziere, Disziplinarvorgesetzter, Beteiligungsrecht; …

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …

    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts oder einer sonstigen Maßnahme kann darin bestehen, durch die erstrebte Feststellung einer Wiederholung vorzubeugen (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 B 112.11 - juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2024 - 14 LA 41/24

    Klage gegen die Heranziehung zur Gebäude- und Wohnungszählung für ihre in …

    Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Oktober 2012 (- 2 B 112.11) den Rechtssatz aufgestellt, dass für die Annahme einer Wiederholungsgefahr lediglich entscheidend sei, ob die befürchtete Maßnahme die gleiche Zielrichtung aufweise und daher an die gleichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse anknüpfe.

    Künftige Maßnahmen, die eine andere Zielrichtung aufwiesen und daher an andere rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen anknüpften, könnten durch eine Feststellung nicht geklärt werden (- 2 B 112/11 -, juris Rn. 8 f.).

    Die Frage, ob Ungewissheit über künftig gleiche tatsächliche und rechtliche Verhältnisse herrsche, war schon nicht Gegenstand der von den Klägern angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2012 (- 2 B 112.11).

    Die Kläger benennen lediglich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2012 (2 B 112.11), wonach für die Annahme einer Wiederholungsgefahr lediglich entscheidend sei, ob die befürchtete Maßnahme die gleiche Zielrichtung aufweise und daher an die gleichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse anknüpfe.

    Wie bereits unter 1. ausgeführt, weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aber auch nicht von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2012 (2 B 112.11) ab (…vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 13.6.2023 - 5 ZB 13.474 -, juris Rn. 10 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2012 - 4 LA 58/12

    Zulässigkeit von gerichtlichen Einlasskontrollen bei einem Rechtsanwalt …

    Entscheidend für das Feststellungsinteresse ist, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen künftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften geklärt werden können und die gerichtliche Feststellung als richtungweisend für eine mögliche Wiederholung in der Zukunft verstanden werden kann (std. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 04.10.2012 - 2 B 112/11 -, juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Asylbewerber aus Vietnam, …

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BVerwG vom 30.6.2006 Az. 5 B 99/05 ; vom 1.7.2009 Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1; vom 4.10.2012 Az. 2 B 112/11 ).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 15 ZB 15.30001

    Berufungszulassung (abgelehnt), Asylbewerber aus China

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2006 - 5 B 99/05 - juris; B.v. 1.7.2009 - 1 WNB 1/09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1; B.v. 4.10.2012 - 2 B 112/11 - juris).
  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 5 ZB 13.474

    Zensus 2011; Hauptsacheerledigung durch Zeitablauf (Abschaltung der …

    Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht zuletzt in seiner Entscheidung vom 4. Oktober 2012 (Az. 2 B 112.11) den Rechtssatz aufgestellt, dass für die Annahme einer Wiederholungsgefahr lediglich entscheidend sei, ob die befürchtete Maßnahme die gleiche Zielrichtung aufweise und daher an die gleichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse anknüpfe.
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