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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.01.2024 - 2 B 117/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,263
OVG Saarland, 09.01.2024 - 2 B 117/23 (https://dejure.org/2024,263)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.01.2024 - 2 B 117/23 (https://dejure.org/2024,263)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Januar 2024 - 2 B 117/23 (https://dejure.org/2024,263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 19c Abs 1 AufenthG 2004, § 9 BeschV 2013, § 80 Abs 5 VwGO
    Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer aufenthaltsrechtlichen Beschäftigung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Begriffs der Aufenthaltserlaubnis in § 9 Abs. 1 BeschV ; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung gemäß § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 9 Abs. 1 BeschV und gegen eine ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2024 - 2 B 117/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 21.8.2018 - 1 C 22/17 - erstrecke sich der Begriff der Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 9 BeschV nicht auf Aufenthaltserlaubnisse, die bereits kraft Gesetzes zur Ausübung jeglicher Beschäftigung berechtigten.

    Er erfülle sowohl die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 BeschV als auch der Nummer 2 dieser Regelung, weil er länger als zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt und sich mehr als drei Jahre ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten habe.Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts erweise sich zudem die auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.8.2018 - 1 C 22/17 - gestützte Auffassung betreffend den Begriff der Aufenthaltserlaubnis in § 9 BeschV nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nicht mehr als zutreffend.

    Rn. 12 Das Bundesverwaltungsgericht ist zwar in seinem Urteil vom 21.8.2018 - 1 C 22.17 - zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 9 BeschV in der Fassung vom 6.6.2013 (a.F.) nur ein Aufenthaltstitel mit einer Arbeitsmarktzulassung sein könne, wobei allein der Besitz eines kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltstitels für den Verzicht auf eine (nochmalige) Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit und Prüfung der (beschäftigungsrechtlichen) Zulassungsvoraussetzungen nicht ausreiche.[vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris, Rn. 19 ff.][vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2018 - 1 C 22.17 - juris, Rn. 19 ff.] Diese durch das Bundesverwaltungsgericht vorgenommene einschränkende Auslegung der Norm - die über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 BeschV a.F. hinausging - beruht auf der Entstehungsgeschichte der Norm und dem durch das Gericht ermittelten Willen des seinerzeitigen Verordnungsgebers sowie den verordnungs- und gesetzessystematischen Erwägungen in Anknüpfung an die Regelungsgegenstände der Vorgängerregelungen (hier: die vormalige Beschäftigungsverfahrensordnung (BeschV a.F.) und die Beschäftigungsverfahrensordnung (BeschVerfV)).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21

    Klärung des Begriff Aufenthaltserlaubnis ist schwierige Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2024 - 2 B 117/23
    Jedenfalls handele es sich, wie auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 31.1.2022 - 11 S 1085/21 - festgestellt habe, bei der Frage nach der richtigen Auslegung des Wortes "Aufenthaltserlaubnis" in § 9 Abs. 1 BeschV seit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes um eine schwierige Rechtsfrage, für deren abschließende Klärung in einem Eilrechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kein Raum sei.

    Rn. 22 Der Senat geht daher - wie auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem durch den Antragsteller genannten Beschluss vom 31.1.2022, Az.: 11 S 1085/21 - davon aus, dass es sich bei der Frage nach der richtigen Auslegung des Wortes "Aufenthaltserlaubnis" in § 9 Abs. 1 BeschV um eine schwierige Rechtsfrage handelt, deren abschließende Klärung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten sein sollte.

  • OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 20/21

    Fachkraft; Blaue Karte EU

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2024 - 2 B 117/23
    Rn. 16 Hierbei ist zu beachten, dass - worauf auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hingewiesen hat -[vgl. VGH BaWü, Beschluss vom 31.1.2022 -, juris, Rn. 20; a.A.: BayVGH, Beschluss vom 8.2.2023 - 10 ZB 21.2522 -, juris, Rn. 10 sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 3.3.2021 - 3 B 20/21 -, juris, Rn. 12][vgl. VGH BaWü, Beschluss vom 31.1.2022 -, juris, Rn. 20; a.A.: BayVGH, Beschluss vom 8.2.2023 - 10 ZB 21.2522 -, juris, Rn. 10 sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 3.3.2021 - 3 B 20/21 -, juris, Rn. 12] der Bundesgesetzgeber mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2020 nicht nur einen sogenannten Paradigmenwechsel durch Änderungen des Aufenthaltsgesetzes vorgenommen hat, sondern zugleich auch den Text des § 9 BeschV ab dem 1.3.2020 redaktionell an die neuen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes angepasst hat (vgl. Art. 51 Nr. 9 des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes),[vgl. BT-Drs.
  • VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522

    Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Beschäftigungszwecken

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2024 - 2 B 117/23
    Rn. 16 Hierbei ist zu beachten, dass - worauf auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hingewiesen hat -[vgl. VGH BaWü, Beschluss vom 31.1.2022 -, juris, Rn. 20; a.A.: BayVGH, Beschluss vom 8.2.2023 - 10 ZB 21.2522 -, juris, Rn. 10 sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 3.3.2021 - 3 B 20/21 -, juris, Rn. 12][vgl. VGH BaWü, Beschluss vom 31.1.2022 -, juris, Rn. 20; a.A.: BayVGH, Beschluss vom 8.2.2023 - 10 ZB 21.2522 -, juris, Rn. 10 sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 3.3.2021 - 3 B 20/21 -, juris, Rn. 12] der Bundesgesetzgeber mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2020 nicht nur einen sogenannten Paradigmenwechsel durch Änderungen des Aufenthaltsgesetzes vorgenommen hat, sondern zugleich auch den Text des § 9 BeschV ab dem 1.3.2020 redaktionell an die neuen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes angepasst hat (vgl. Art. 51 Nr. 9 des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes),[vgl. BT-Drs.
  • VG Kassel, 24.04.2026 - 4 K 720/24

    Begriff der "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne des § 9 Abs. 1 BeschV

    Zum Teil wird zwar vertreten, dass angesichts des klaren Wortlauts des § 9 Abs. 1 BeschV ("Aufenthaltserlaubnis") und des mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Gestalt von § 4a AufenthG herbeigeführten Paradigmenwechsels hin zu einer gesetzlichen Verknüpfung der Erteilung von Aufenthaltstiteln mit der Eröffnung des Zugangs zur Erwerbstätigkeit die argumentative Grundlage für eine restriktive Interpretation von § 9 Abs. 1 BeschV entfallen sei (…Breidenbach, in: BeckOK AuslR, 45. Ed. 1. Juli 2025, § 9 BeschV, Rn. 4 f.; i. E. offenlassend: VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 11 S 1085/21 -, juris, Rn. 19 ff., und Saarländisches OVG, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 2 B 117/23 -, juris, Rn. 15 ff.).

    Zwei weitere Obergerichte haben die Frage - unter Hinweis darauf, dass es sich um eine schwierige Rechtsfrage handele - offengelassen (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 11 S 1085/21 -, juris, Rn. 18 ff. und Saarländisches OVG, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 2 B 117/23 -, juris, Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 13 ME 31/24

    Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit dem Paradigmenwechsel und mit der Ausweitung des Kreises von Aufenthaltstiteln, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen, auch den bisherigen, durch die dargestellte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konkretisierten Regelungsgehalt des § 9 BeschV signifikant ändern wollte, sind für den Senat nicht ersichtlich (…vgl. dahingehend auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 8.2.2023 - 10 ZB 21.2522 -, juris Rn. 10;… v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 -, juris Rn. 10;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.3.2021 - 3 B 20/21 -, juris Rn. 12;… Offer, in: Offer/Mävers, BeschV, 2. Aufl. 2022, § 9 Rn. 9; Welte, Zur Frage nach der richtigen Auslegung des Wortes "Aufenthaltserlaubnis" in § 9 Abs. 1 BeschV, in: InfAuslR 2022, 253 f.; offen gelassen von: OVG Saarland, Beschl. v. 9.1.2024 - 2 B 117/23 -, juris Rn. 11 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2022 - OVG 3 S 9/22 -, juris Rn. 9;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31.1.2022 - 11 S 1085/21 -, juris Rn. 19 ff.).
  • VG Köln, 24.10.2025 - 5 L 2378/25
    Rn. 43 Vgl. dahingehend Bay VGH, Beschluss vom 08.02.2023 -10 ZB 21.2522 - juris Rn. 10 und vom 05.08.2021 -19 ZB 21.1143 - juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss vom 03.03.2021 - 3 B 20/21 - juris Rn. 12; offen gelassen von: OVG Saar, Beschluss vom 09.01.2024 - 2 B 117/23 - juris Rn. 11 ff.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17.05.2022 - OVG 3 S 9/22 - juris Rn. 9.
  • VG Frankfurt/Main, 19.03.2026 - 2 K 120/24

    Restriktive Auslegung des Begriffs der "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne des § 9 …

    Daraus könnte abgeleitet werden, dass der Verordnungsgeber, dadurch, dass er in Kenntnis der einschränkenden Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht an dem weiten Wortlaut von § 9 BeschV festgehalten hat, den Willen geäußert hat, unterschiedslos jede Aufenthaltserlaubnis von § 9 BeschV erfassen zu wollen (dahingehend VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31. Oktober 2022 - 11 S 1085/21 -, juris, Rdnr. 20; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 2 B 117/23 -, juris, Rdnr. 16 ).
  • VG Frankfurt/Main, 19.03.2026 - 2 K 2320/25

    Restriktive Auslegung des Begriffs der "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne des § 9 …

    Daraus könnte abgeleitet werden, dass der Verordnungsgeber, dadurch, dass er in Kenntnis der einschränkenden Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht an dem weiten Wortlaut von § 9 BeschV festgehalten hat, den Willen geäußert hat, unterschiedslos jede Aufenthaltserlaubnis von § 9 BeschV erfassen zu wollen (dahingehend VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31. Oktober 2022 - 11 S 1085/21 -, juris, Rdnr. 20; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 2 B 117/23 -, juris, Rdnr. 16 ).
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