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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.02.1989

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 21.08.1992 - 2 B 12.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5203
OVG Berlin, 21.08.1992 - 2 B 12.89 (https://dejure.org/1992,5203)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21.08.1992 - 2 B 12.89 (https://dejure.org/1992,5203)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21. August 1992 - 2 B 12.89 (https://dejure.org/1992,5203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 6 BauO Bln.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO Berlin § 6
    Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Privilegierte Vorbauten, Anbau, Verlängerung einer bestandsgeschützten Wand/Gesamtbeurteilung, Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Rechtswidriger Zustand; Änderung eines Gebäudes; Abstandsflächen

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 22.05.1992 - 2 B 22.90

    Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Privilegierte Vorbauten, Außenaufzug, …

    Auszug aus OVG Berlin, 21.08.1992 - 2 B 12.89
    Abstandflächenrechtlich gleichermaßen privilegiert werden aber, wie der Senat in seinem Urteil vom 22. Mai 1992 - OVG 2 B 22.90 - entschieden hat, nur solche Gebäudeteile, die den beispielhaft aufgeführten Bauteilen entsprechen, weil sie sich wie diese dem Gebäude sowohl quantitativ, d.h. nach ihrem Umfang, als auch funktional unterordnen.

    Bei dem Anbau handelt es sich nicht lediglich um eine Terrasse oder einen Balkon, die sich auf Grund der ihnen zugedachten Funktionen und nach der Bautradition ausschließlich vor einer Außenwand sinnvoll anordnen lassen und allein deswegen eine unmittelbare gestalterische und funktionale Beziehung zur Außenwand aufweisen (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1992 a.a.O.).

    Die Vorschriften über die Tiefe der Abstandflächen haben nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 22. Mai 1992 a.a.O.) uneingeschränkt nachbarschützenden Charakter.

    Auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Klägerin in ihrer Grundstücksnutzung kommt es danach nicht an (Senatsurteil vom 22. Mai 1992 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.12.1988 - 20 B 88.00137
    Auszug aus OVG Berlin, 21.08.1992 - 2 B 12.89
    Jedoch kann die Veränderung, die gesondert betrachtet den Abstandvorschriften entspricht, nicht ohne Rücksicht auf den genehmigten Bestand abstandflächenrechtlich beurteilt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 20. Dezember 1988 BayVBl. 1989, 721; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 6. März 1987, BauR 1988, 190).

    Würde unabhängig von jeder abstandflächenrechtlichen Relevanz das Gebäude in seiner Gesamtheit zur (erneuten) Beurteilung gestellt, wäre jede Änderung eines Gebäudes, das gegen die Abstandflächenvorschriften verstößt, prinzipiell unzulässig, ohne daß damit in jedem Fall für die Allgemeinheit oder die Nachbarn greifbare Vorteile verbunden wären (BayVGH…, Urteil vom 20. Februar 1990 a.a.O.; Urteil vom 20. Dezember 1988 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1986 - 6 B 115/86

    Umbau; Verletzung; Nachbarn; Schule; Schulgebäude; Wohnungen

    Auszug aus OVG Berlin, 21.08.1992 - 2 B 12.89
    Wird jedoch durch die Änderung eines Gebäudes ein rechtswidriger Zustand (erst) herbeigeführt oder ein bestehender rechtswidriger Zustand in abstandflächenrechtlich bedeutsamer Weise negativ verändert bzw. verstärkt, wirft dies die Genehmigungsfrage hinsichtlich der Abstandbestimmungen insgesamt neu auf (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13. Juli 1988, BRS 48 Nr. 139; OVG Lüneburg, Beschluß vom 3. November 1986, BauR 1987, 300 zur Nutzungsänderung).
  • OVG Saarland, 06.03.1987 - 2 R 180/84
    Auszug aus OVG Berlin, 21.08.1992 - 2 B 12.89
    Jedoch kann die Veränderung, die gesondert betrachtet den Abstandvorschriften entspricht, nicht ohne Rücksicht auf den genehmigten Bestand abstandflächenrechtlich beurteilt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 20. Dezember 1988 BayVBl. 1989, 721; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 6. März 1987, BauR 1988, 190).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - 10 N 24.13

    Beseitigungsanordnung; Verordnung über Bevölkerungsbauwerke; Untergang der …

    Unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahre 1992 (Urteil vom 21. August 1992 - OVG 2 B 12.89 -, BRS 54 Nr. 93, juris zum Bestandsschutz eines genehmigten Gebäudes, dem ein Anbau hinzugefügt wird), meinen sie, dass das bestehende Gartenhaus den Bestandsschutz nicht verloren habe.
  • OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04

    Tiefe der Abstandsfläche zu öffentlichen Verkehrsflächen

    Dem Grid fehlt jedoch die für die Privilegierung erforderliche weitere Voraussetzung einer quantitativen Unterordnung unter die Außenfassaden (vgl. zu diesen Kriterien die Urteile des Senats vom 22. Mai 1992, BRS 54 Nr. 97, und vom 21. August 1992, BRS 54 Nr. 93, und Beschluss vom 25. März 1993, BRS 55 Nr. 121, zur Relationsbetrachtung OVG Saar., Beschluss vom 14. Februar 2000, BRS 63 Nr. 146; Hbg.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und eine …

    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist bei der baulichen Änderung eines Gebäudes dieses uneingeschränkt an den Abstandsflächenbestimmungen zu messen, wenn durch die Änderung des Gebäudes ein rechtswidriger Zustand herbeigeführt oder ein bestehender - materiell - rechtswidriger Zustand in abstandsflächenrechtlich relevanter Weise zu Lasten des Grundstücksnachbarn verstärkt wird (so OVG Berlin, Urteil vom 21. August 1992 - OVG 2 B 12.89 -, BRS 54 Nr. 93, vgl. auch VGH München, Urteil vom 20. Februar 1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. August 1998 - 3 M 65/98 -, BRS 60 Nr. 115), was auch dann der Fall sein kann, wenn - etwa durch den Einbau weiterer Fenster - keine weiteren Abstandsflächen geworfen werden.

    Eine derartige Neubeurteilung ist, wie das Verwaltungsgericht insofern zutreffend dargelegt hat (Beschlussausfertigung S. 8), bei der baulichen Änderung eines Gebäudes dann erforderlich, wenn durch die Änderung des Gebäudes ein rechtswidriger Zustand herbeigeführt oder ein bestehender - materiell - rechtswidriger Zustand in abstandsflächenrechtlich relevanter Weise zu Lasten des Grundstücksnachbarn verstärkt wird (so OVG Berlin, Urteil vom 21. August 1992 - OVG 2 B 12.89 -, BRS 54 Nr. 93, vgl. auch VGH München, Urteil vom 20. Februar 1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. August 1998 - 3 M 65/98 -, BRS 60 Nr. 115).

  • VG Weimar, 04.01.2013 - 1 E 1427/12

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung und Vertrauensschutz eines zu DDR-Zeiten …

    Nach eben dieser Auffassung löst nicht jede Veränderung des Bauwerks eine Gesamtbetrachtung aus (vgl. BayVGH…, Urteil vom 20.02.1990 -14 B 88.02464 -, zitiert nach juris Rdnr. 19 ff.;… Urt. v. 09.10.2003, - 25 CS 03.897 -, BayVBl. 2004, 149; OVG Berlin, B. v. 21.08.1992, - 2 B 12/89 -, zitiert nach juris: Rdnr. 17;… Dohm in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Art. 6 Rdnr. 17).

    Nach anderen Formulierungen wird eine Gesamtbetrachtung ausgelöst bei "Verschlechterung der Situation auf dem Nachbargrundstück" (BayVGH, Beschluss vom 21.09.1998, 2 ZS 98.2484), "einer erkennbaren Beeinträchtigung" (OVG Berlin, Urteil vom 21.08.1992 2 B 12.89 BRS 54 Nr. 93), "einer negativen Beeinflussung" (…Dohm, a.a.O., Art. 6 Rdnr. 17) oder "einer nachteiligen Auswirkung auf wenigstens einen von den Abstandsflächenvorschriften geschützten Belang" (OVG NW, Urteil vom 13.07.1988, 7 A 2897/86, BRS 48 Nr. 139).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - 10 L 21.09

    Vollstreckung aus Bescheidungsurteil; Erlass einer Beseitigungsverfügung; …

    Es entspricht schließlich auch den in der Rechtsprechung unter bestandsschutzrechtlichen Gesichtspunkten entwickelten Grundsätzen, dass Maßstab für die Eröffnung der uneingeschränkten Prüfung einer baulichen Änderung anhand des Abstandsflächenrechts die Frage ist, ob durch die Änderung des Gebäudes ein rechtswidriger Zustand herbeigeführt oder ein bestehender materiell rechtswidriger Zustand in abstandsflächenrechtlich relevanter Weise zu Lasten des Grundstücksnachbarn verstärkt wird (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2006, LKV 2006, 469, m. w. N.; ThürOVG, Beschluss vom 14. Februar 2000, BRS 63 Nr. 133; OVG MV, Beschluss vom 27. August 1998, BRS 60 Nr. 115; OVG Bln, Urteil vom 21. August 1992, BRS 54 Nr. 93).
  • OVG Thüringen, 14.02.2000 - 1 EO 76/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Altbestand; genehmigt; …

    Bauliche Veränderungen an einem früher genehmigten Baubestand werfen die Abstandsflächenfrage dann nicht erneut auf, wenn sie sich nicht nachteilig auf die durch die Abstandsflächen geschützten Belange auswirken können (vgl. BayVGH, Urteil vom 20. Februar 1990 - 14 B 88.02464 - BayVBl. 1990, 500; OVG Hamburg, Urteil vom 20. März 1997 - Bs II 188/96 - BRS 59 Nr. 1991; OVG Berlin, Urteil vom 21. August 1992 - 2 B 12/89 - BRS 54 Nr. 93).
  • VG Cottbus, 09.05.2019 - 3 K 1359/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Daher sind bauliche Änderungen eines Gebäudes abstandsflächenrechtlich nur relevant, wenn durch die Änderungen erstmalig ein rechtswidriger Zustand hergestellt oder ein bestehender materiell rechtswidriger Zustand intensiviert wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 1992 - 2 B 12.89 - BeckRS 1992, 09635, Rn. 17;… Beschluss vom 29. Dezember 2009 - OVG 10 L 21.09 - juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5949
BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89 (https://dejure.org/1989,5949)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1989 - 2 B 12.89 (https://dejure.org/1989,5949)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 2 B 12.89 (https://dejure.org/1989,5949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Anrechnung der Dienstzeit als Zeitsoldat auf die Berechnung des Allgemeinen Dienstalters als Beamter - Verbindliche Verwaltungsvorschriften des Dienstherrn zur Festsetzung eines Allgemeinen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Diese vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen - unabhängig von der dienstlichen Leistung und Beurteilung des Beamten - kann grundsätzlich nur bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zumindest im wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - , vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Diese vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen - unabhängig von der dienstlichen Leistung und Beurteilung des Beamten - kann grundsätzlich nur bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zumindest im wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - , vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - ).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Diese vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen - unabhängig von der dienstlichen Leistung und Beurteilung des Beamten - kann grundsätzlich nur bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zumindest im wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - , vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Diese vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen - unabhängig von der dienstlichen Leistung und Beurteilung des Beamten - kann grundsätzlich nur bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zumindest im wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - , vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - ).
  • BVerwG, 19.02.1970 - II C 135.67

    Festsetzung eines allgemeinen Dienstalters - Zulassung eines Härteausgleichs - …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Diese vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen - unabhängig von der dienstlichen Leistung und Beurteilung des Beamten - kann grundsätzlich nur bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zumindest im wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - , vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - ).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 2 B 41.98

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen einer …

    Die Richtlinien zur Regelung des Allgemeinen Dienstalters in der Niedersächsischen Steuerverwaltung sind als ermessensbindende Verwaltungsvorschriften (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 B 63.76 - m.w.N. und vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 12.89 - ) nicht wie eine Rechtsnorm aus sich heraus, sondern gemäß der von ihrem Urheber gebilligten oder doch geduldeten Verwaltungspraxis auszulegen (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 2. Februar 1995 - BVerwG 2 C 19.94 - und vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 16.94 - jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.1998 - 5 L 2278/95

    Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters; ADA-Richtlinien (Nds. …

    Im Rahmen dieser Entscheidung ist die Beklagte aufgrund des Gleich(Art. 3 Abs. 1 GG) an die zur Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters erlassenen Verwaltungsvorschriften gebunden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.02.1989 - 2 B 12.89 -, Buchholz 239.2, § 12 Nr. 7;… OVG Lüneburg, Urt. v. 18.08.1994 - 5 L 4337/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.1998 - 5 L 3590/95

    Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters; Allgemeines Dienstalter; …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Dienstherr im Interesse einer gleichmäßigen Ermessensübung für die nachgeordneten Behörden verbindliche Verwaltungsvorschriften (Richtlinien) erlassen kann, um durch die Festsetzung eines Allgemeinen Dienstalters nach einheitlichen Gesichtspunkten gerechte Entscheidungen in Personalangelegenheiten zu erleichtern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.1989 2 B 12.89 , Buchholz, 239.2, § 12 SVG, Nr. 7;… OVG Lüneburg, Urt. v. 27.5.1997 5 L 5367/93 ).
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