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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.1992 - 2 B 122.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12688
BVerwG, 05.08.1992 - 2 B 122.92 (https://dejure.org/1992,12688)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1992 - 2 B 122.92 (https://dejure.org/1992,12688)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1992 - 2 B 122.92 (https://dejure.org/1992,12688)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gerichtlicher Prüfungsmaßstabs bei Ermessensentscheidungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1992 - 2 B 122.92
    Soweit die Verwaltung zusätzlich Richtlinien erläßt, unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Prüfung auch, ob diese sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten (BVerwGE 80, 224 [BVerwG 22.09.1988 - 2 C 35/86]; Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - ; zum verwaltungsgerichtlichen Prüfungsumfang bei norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften: BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1992 - 2 B 122.92
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1992 - 2 B 122.92
    Soweit die Verwaltung zusätzlich Richtlinien erläßt, unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Prüfung auch, ob diese sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten (BVerwGE 80, 224 [BVerwG 22.09.1988 - 2 C 35/86]; Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - ; zum verwaltungsgerichtlichen Prüfungsumfang bei norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften: BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1992 - 2 B 122.92
    Soweit die Verwaltung zusätzlich Richtlinien erläßt, unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Prüfung auch, ob diese sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten (BVerwGE 80, 224 [BVerwG 22.09.1988 - 2 C 35/86]; Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - ; zum verwaltungsgerichtlichen Prüfungsumfang bei norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften: BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 2.83

    Beihilfe - Beihilfefähigkeit - Nicht anerkannte Heilmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1992 - 2 B 122.92
    Soweit von der Beschwerde auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. Februar 1969 - V A 310/66 - und vom 24. November 1976 - VI A 84/73 - verwiesen wird, in denen eine von der angegriffenen Entscheidung abweichende Rechtsauffassung vertreten worden sein soll, stünde diese Rechtsprechung in Widerspruch zu der in dem Berufungsurteil angeführten (späteren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 2.83 - ) und käme deshalb zur Begründung einer Abweichungsrüge nicht in Betracht (…vgl. Beschluß vom 10. April 1991 - BVerwG 2 B 115.90 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 05.08.1992 - 2 B 122.92
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 2 B 115.90

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1992 - 2 B 122.92
    Soweit von der Beschwerde auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. Februar 1969 - V A 310/66 - und vom 24. November 1976 - VI A 84/73 - verwiesen wird, in denen eine von der angegriffenen Entscheidung abweichende Rechtsauffassung vertreten worden sein soll, stünde diese Rechtsprechung in Widerspruch zu der in dem Berufungsurteil angeführten (späteren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 2.83 - ) und käme deshalb zur Begründung einer Abweichungsrüge nicht in Betracht (vgl. Beschluß vom 10. April 1991 - BVerwG 2 B 115.90 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1976 - VI A 84/73
    Auszug aus BVerwG, 05.08.1992 - 2 B 122.92
    Soweit von der Beschwerde auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. Februar 1969 - V A 310/66 - und vom 24. November 1976 - VI A 84/73 - verwiesen wird, in denen eine von der angegriffenen Entscheidung abweichende Rechtsauffassung vertreten worden sein soll, stünde diese Rechtsprechung in Widerspruch zu der in dem Berufungsurteil angeführten (späteren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 2.83 - ) und käme deshalb zur Begründung einer Abweichungsrüge nicht in Betracht (…vgl. Beschluß vom 10. April 1991 - BVerwG 2 B 115.90 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 4 S 2953/93

    Beihilferecht: zur Rechtsqualität und verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit …

    Von einem solchen Fall geht das nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (BVerwG, Beschluß vom 5.8.1992 - 2 B 122.92 -) rechtskräftige Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.3.1992 - 2 A 11733/91.OVG - (bisher soweit ersichtlich unveröffentlicht) bei der AHIT zur Behandlung der Neurodermitis aus und hat einen entsprechenden Ausschluß der Beihilfefähigkeit durch das Ministerium der Finanzen beanstandet.
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