Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.08.2025 - 2 B 130/25 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
SächsFrSchulTrG § 5, SächsFrSchulTrG § 17, GG Art. 7, SächsVerf Art. 102
Untersagung Lehrkrafteinsatz; Ersatzschule; Anordnung sofortige Vollziehung
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 22.05.2025 - 2 L 84/25
- OVG Sachsen, 12.08.2025 - 2 B 130/25
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 14.03.2025 - 2 B 18/25
Untersagung Lehrkrafteinsatz; Ersatzschule; Anordnung sofortige Vollziehung
Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2025 - 2 B 130/25
Diese Feststellung ist auf Grundlage der Umstände des konkreten Einzelfalls zu treffen (vgl. Senatsbeschl. v. 14. März 2025 - 2 B 18/25 -, juris Rn. 10 und v. 29. Mai 2020 - 2 B 409/18 -, juris Rn. 3).Mit Blick auf die in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 102 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verankerte Privatschulfreiheit, die auch die Freiheit der Auswahl der Lehrkräfte umfasst, kann im Privatschulbereich grundsätzlich auf einen an formalisierte Ausbildungsgänge und Prüfungen gebundenen Nachweis der Gleichwertigkeit der Ausbildung verzichtet werden, wenn die wissenschaftliche und pädagogische Eignung durch gleichwertige freie Leistungen nachgewiesen wird (Senatsbeschl. v. 14. März 2025 a. a. O. Rn. 11 und v. 29. Mai 2020 a. a. O. Rn. 6).
Insoweit bedarf es - wie das Verwaltungsgericht auch zugrunde gelegt hat - nicht erst einer tatsächlichen Verwirklichung einer bestehenden Gefahr, zumal die Folgen der Gefahr der unzureichenden Wissensvermittlung, Leistungsbewertung und Prüfungsvorbereitung nicht sofort zutage treten müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 14. März 2025 a. a. O. Rn. 14).
- OVG Sachsen, 25.07.2025 - 2 B 131/25
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Nachweis Maschinenschreiben; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2025 - 2 B 130/25
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 25. Juli 2025 - 2 B 131/25 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen Rn. 7).Maßstab der gerichtlichen Entscheidung ist eine Interessenabwägung unter Einbeziehung der Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Juli 2025 a. a. O. Rn. 8).
- OVG Sachsen, 29.05.2020 - 2 B 409/18
Untersagung des Einsatzes einer Lehrkraft an einer Ersatzschule; Gleichwertigkeit …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2025 - 2 B 130/25
Diese Feststellung ist auf Grundlage der Umstände des konkreten Einzelfalls zu treffen (vgl. Senatsbeschl. v. 14. März 2025 - 2 B 18/25 -, juris Rn. 10 und v. 29. Mai 2020 - 2 B 409/18 -, juris Rn. 3).Mit Blick auf die in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 102 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verankerte Privatschulfreiheit, die auch die Freiheit der Auswahl der Lehrkräfte umfasst, kann im Privatschulbereich grundsätzlich auf einen an formalisierte Ausbildungsgänge und Prüfungen gebundenen Nachweis der Gleichwertigkeit der Ausbildung verzichtet werden, wenn die wissenschaftliche und pädagogische Eignung durch gleichwertige freie Leistungen nachgewiesen wird (Senatsbeschl. v. 14. März 2025 a. a. O. Rn. 11 und v. 29. Mai 2020 a. a. O. Rn. 6).
- OVG Sachsen, 14.01.2026 - 2 B 281/25
Untersagung des Einsatzes einer Lehrkraft an einer Berufsfachschule für …
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 12. August 2025 - 2 B 130/25 -, juris Rn. 3).Maßstab der gerichtlichen Entscheidung ist eine Interessenabwägung unter Einbeziehung der Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. Senatsbeschl. v. 12. August 2025 a. a. O. Rn. 4 und v. 25. Juli 2025 - 2 B 131/25 - Rn. 8).
Diese Feststellung ist auf Grundlage der Umstände des konkreten Einzelfalls zu treffen (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 12. August 2025 - 2 B 130/25 -, juris Rn. 5 sowie v. 14. März 2025 - 2 B 18/25 -, juris Rn. 10 und v. 29. Mai 2020 - 2 B 409/18 -, juris Rn. 3).
Soweit im Privatschulbereich im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SächsFrTrSchulG grundsätzlich auf einen an formalisierte Ausbildungsgänge und Prüfungen gebundenen Nachweis der Gleichwertigkeit der Ausbildung verzichtet werden kann, wenn die wissenschaftliche und pädagogische Eignung durch gleichwertige freie Leistungen nachgewiesen wird (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 12. August 2025 a. a. O. Rn. 5), findet dies vorliegend keine Anwendung, denn nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NotSanG ist eine "abgeschlossene" Hochschulausbildung der Lehrkräfte erforderlich.
- OVG Sachsen, 28.01.2026 - 2 B 331/25
Schulbesuchspflicht
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschl. v. 12. August 2025 - 2 B 130/25 -, juris Rn. 3).Maßstab der gerichtlichen Entscheidung ist eine Interessenabwägung unter Einbeziehung der Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. Senatsbeschl. v. 12. August 2025 a. a. O. Rn. 4 und v. 25. Juli 2025 - 2 B 131/25 - Rn. 8).
- OVG Sachsen, 13.04.2026 - 2 B 76/26
Ordnungsmaßnahme; Schulausschluss; Fehlverhalten Eltern
Maßstab der gerichtlichen Entscheidung ist eine Interessenabwägung unter Einbeziehung der Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. Senatsbeschl. v. 12. August 2025 - 2 B 130/25 -, juris Rn. 4 und v. 25. Juli 2025 - 2 B 131/25 -, juris Rn. 8).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".