Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Baugenehmigung; Mobilfunkanlage; Bebauungsplan; Höhenfestsetzung; Anstoßfunktion; Erforderlichkeit ; Ortsbild; Abwägung; Gebäude; Gemeinbedarf; Befreiung
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 6 Nr. 5, Abs. 7.
- denkmalrechtbayern.de
(Kurzanmerkung und Volltext)
Bebauungsplan Ausschluss Mobilfunkanlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- denkmalrechtbayern.de
(Kurzanmerkung und Volltext)
Bebauungsplan Ausschluss Mobilfunkanlagen
Verfahrensgang
- VG München, 25.07.2012 - M 9 K 11.4957
- VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816
Papierfundstellen
- BauR 2015, 627
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 27.04.2010 - 1 N 08.2703
Normenkontrolle; Erforderlichkeit von Festsetzungen im Bebauungsplan; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816
Unabhängig davon, ob es sich empfiehlt, die natürliche Geländeoberfläche ohne nähere Bestimmung der Höhenlage als unteren Bezugspunkt zu wählen, ist diese nicht schon deswegen von vornherein ungeeignet, weil das natürliche Gelände verändert werden kann (…vgl. König in König/Roeser/ Stock, BauNVO, 3. Auflage 2014, § 18 Rn. 5; BayVGH, U.v. 27.4.2010 - 1 N 08.2703 - juris). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816
Rn. 35 Ein Abwägungsmangel liegt dann vor, wenn eine Abwägung überhaupt nicht vorgenommen worden ist oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der die objektive Gewichtung eines dieser Belange verfehlt (vgl. bereits BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309). - BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12
Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816
Rn. 48 Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn erstens die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und zweitens mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (vgl. BVerwG, U.v. 11.7.2013 - 4 CN 7.12 - NVwZ 2014, 72).
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11
Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816
Rn. 52 Soweit die Klägerin auf Rechtsprechung (vgl. VGH BW, U.v. 1.9.2011 - 1 S 1070/11 - juris) verwiesen hat, der zufolge sich die Bevölkerung an den Anblick von Solaranlagen gewöhnt habe, kann dies nicht auf Mobilfunkmasten übertragen werden. - BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816
Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727). - BVerwG, 17.01.2012 - 1 C 1.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausreise; freiwillige Ausreise; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816
Rn. 38 (b) Bei einer Standortplanung für Mobilfunkanlagen werden die Gemeinden zur Vermeidung eines Abwägungsfehlers zu beachten haben, dass ein hohes öffentliches Interesse an einer flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Mobilfunks besteht (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.2012 - 1 C 1/11 - juris). - BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung eines …
- VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816
Hierzu gehören die Planungsüberlegungen, die für die Verwirklichung der Hauptziele der Planung sowie den mit den Festsetzungen insoweit verfolgten Interessenausgleich und damit für das Abwägungsergebnis maßgeblich sind (vgl. BayVGH U.v. 30.3.2009 - 1 B 05.616 - BauR 2009, 1414). - VGH Bayern, 16.07.2012 - 1 CS 12.830
Zurückstellung bei konkreter planerischer Vorstellung
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816
Rn. 39 Zunächst ist festzuhalten, dass es den Gemeinden nicht von vornherein verwehrt ist, zum Schutz des Ortsbilds durch Bebauungsplan Mobilfunkanlagen in bestimmten Gebieten auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2012 - 1 CS 12.830 - juris). - VGH Bayern, 19.06.2009 - 1 N 07.1552
Zur Anwendung der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB 2004 über das …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816
Der Erforderlichkeitsgrundsatz gibt der Gemeinde einen weiten Spielraum; er ermächtigt sie zu einer ihren Vorstellungen entsprechenden Städtebaupolitik (vgl. BayVGH, U.v. 19.6.2009 - 1 N 07.1552 - BayVBl 2010, 247; U.v. 3.3.2010 - 2 N 09.3058 - juris). - VGH Bayern, 03.03.2011 - 2 N 09.3058
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; vorhabenbezogener Bebauungsplan; beschleunigtes …
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 9 NE 13.1734
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Veränderungssperre; …
- VG Regensburg, 18.05.2022 - RN 6 S 22.106
Antrag auf Änderung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
§ 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) gestattet grundsätzlich auch die Behebung materieller Fehler, wie im vorliegenden Fall der Mängel der Bestimmtheit der Höhenfestsetzungen, ausgenommen sind nur Nachbesserungen, die geeignet sind, das planerische Gesamtkonzept infrage zu stellen (BayVGH, U.v. 2.10.2014 - 2 B 14.816 - BeckRS 2014, 59714 Rn. 31;… OVG NW, U.v. 23.11.2016 - 7 D 2/15.NE - BeckRS 2016, 110609 Rn. 28 f.;… EZBK/Stock, 143. EL August 2021, BauGB § 214 Rn. 231). - VG Ansbach, 22.01.2020 - AN 9 K 18.01437
Beseitigungsanordnung für Schwimmbecken im Außenbereich
Rn. 63 Es ist dabei nicht nötig, dass für die Planung als Ganzes und für die einzelnen Festsetzungen ein unabweisbares Bedürfnis vorliegt; es genügt, wenn eine Regelung vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, U.v. 2.10.2014 - 2 B 14.816 - juris). - VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 18.01948
Erforderlichkeit der Bauleitplanung
Die Vorschrift verlangt nicht, dass für die Planung als Ganzes und für die einzelnen Festsetzungen ein unabweisbares Bedürfnis vorliegt; es genügt, wenn eine Regelung vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, U.v. 2.10.2014 - 2 B 14.816 - juris). - VG Würzburg, 05.03.2015 - W 5 K 13.629
Spielhalle; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Bestimmtheit; Widmung Bahn; …
Der Gemeinbedarf wurde zudem in der Planurkunde hinreichend konkretisiert auf Gemeinbedarfsfläche für Bundesbahn und Bundespost (vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 2.10.2014 - 2 B 14.816 - juris; BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 4 CN 7/03 - juris).
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