Rechtsprechung
| OVG Berlin, 23.09.1988 - 2 B 144.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 23 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 BauNVO; § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BauO Bln 1979; § 7 Nr. 5 BO 58.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bauplanungsrecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Überschreitung der Bebauungstiefe
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.09.1984 - 13 A 27.85
- OVG Berlin, 23.09.1988 - 2 B 144.86
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und …
Die Grenze dafür liegt dort, wo dies nicht die adäquate Folge der gegebenen baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten und der konkreten baulichen Situation ist und zu einseitigen und unzumutbaren Belastungen der Nachbarn führt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 23. September 1988 - 2 B 144.86 - BRS 48 Nr. 177, S. 433). - OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres; …
Die Grenze dafür liegt jedoch dort, wo dies nicht die adäquate Folge der gegebenen baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten und der konkreten baulichen Situation ist und zu einseitigen und unzumutbaren Belastungen der Nachbarn führt (vgl. OVG Berlin, BRS 48 Nr. 177, S. 433). - VGH Baden-Württemberg, 03.04.1992 - 8 S 286/92
Einhaltung von Abstandsvorschriften
Dem Kläger steht grundsätzlich kein Recht auf Uneinsehbarkeit seines Grundstücks zu (vgl. hierzu den ausnahmsweise anders gelagerten Fall, der dem Urteil des OVG Berlin v. 23.9.1988, BRS 48 Nr. 177 zugrunde lag).
- OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
Baurecht; Nachbarschutz; Abstandfläche; Schmalseitenprivileg; vortretende …
Die Schaffung von Einsichtsmöglichkeiten aus Fenstern auf ein benachbartes Grundstück kann in aller Regel - soweit nicht eine speziell die Wohnintimität schützende planerische Festsetzung in Frage steht, so z.B. in dem dem BVerwG im Beschluss vom 20. September 1984, BRS 42 Nr. 123, zugrunde liegenden Fall - das Rücksichtnahmegebot nicht verletzen (…BVerwGE 89, S. 69, 80 und BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102, ferner Urteil des Senats vom 23. September 1988 - OVG 2 B 144.86 -, und Beschluss vom 26. November 1996 - OVG 2 S 18.96 -). - VG Halle, 24.10.2001 - 2 A 110/99 Speziell in einem Gebiet mit vorwiegend geschlossener Bauweise muss allerdings allgemein ein erhebliches Maß an Einschränkungen hingenommen werden; die Grenze dafür liegt dort, wo dies nicht die adäquate Folge der gegebenen baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten und der konkreten baulichen Situation ist und zu einseitigen und unzumutbaren Belastungen der Nachbarn führt (OVG Berlin, Urt. v. 23. Sept. 1988 - 2 B 144.86 -, BRS 48 Nr. 177).
Nur in Ausnahmefällen, wenn die (zusätzlich) geschaffene Einsichtnahmemöglichkeit einem Grundstücksnachbarn nach der konkreten baulichen Situation und den baurechtlich gegebenen Nutzungsmöglichkeiten unzumutbar ist, kann das Gebot der Rücksichtnahme verletzt sein, etwa dann, wenn eine unmittelbare Einsicht in nahegelegene Wohn- oder Schlafräume oder die sonstige Privatsphäre ermöglicht wird (ThürOVG, Beschl. v. 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221; OVG Berlin, Urt. v. 23. Sept. 1988 - 2 B 144.86 - BRS 48 Nr. 177).
- BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
Rechtsqualität der TA Luft; Nachbarrechtliche Abwehransprüche im Rahmen eines …
Die mit dem Hauptantrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, mit dem Hilfsantrag auf Ergänzung des Beschlusses in zahlreichen Einzelpunkten gerichtete Klage blieb ohne Erfolg (BayVGH, Urteil vom 30. November 1988, UPR 1989, 240 Ls.). - OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2010 - 1 LA 75/10
Erdrückende Wirkung bei Abschüssigkeit eines Geländes
Zum einen vermittelte eine Überschreitung einer festgesetzten oder faktischen rückwärtigen Baugrenze per se noch keinen Nachbarschutz (OVG Berlin, Urt. v. 23.09.1988 - 2 B 144.86 -, BRS 48 Nr. 177).
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