Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Begriff der Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts - Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Zulassungsgründe der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 20.06.1988 - Bf I 8/87
- BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
- BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 145.88
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 21. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 46.63 - m.w.N.) beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten allein danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt ihrer letzten Entscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, daß der Betroffene dauernd dienstunfähig ist.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung eines vorhandenen Gutachtens für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 -4 C 1/79]>) und für die dem Sachverständigen zur Verfügung gestellten Unterlagen, die er bei seiner Begutachtung zu berücksichtigen hat.
- BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77
Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
Das gebietet, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, welche - zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeigneten - Ausführungen bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch gemacht worden wären (vgl. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - und vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ). - BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80
Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge
Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
Das gebietet, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, welche - zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeigneten - Ausführungen bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch gemacht worden wären (vgl. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - und vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ). - BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63
Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung eines vorhandenen Gutachtens für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 -4 C 1/79]>) und für die dem Sachverständigen zur Verfügung gestellten Unterlagen, die er bei seiner Begutachtung zu berücksichtigen hat. - BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht
Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
Das gebietet, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, welche - zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeigneten - Ausführungen bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch gemacht worden wären (vgl. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - und vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 21.10.1966 - VI C 46.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 21. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 46.63 - m.w.N.) beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten allein danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt ihrer letzten Entscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, daß der Betroffene dauernd dienstunfähig ist. - BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64
Dienstunfähigkeit eines Beamten - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 ).
- BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Bei ihrer Beurteilung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 m.w.N.) nicht allein auf die Person des Beamten abzustellen, sondern vielmehr sind die Auswirkungen seiner körperlichen Gebrechen usw. auf seine Fähigkeit, die ihm in seinem konkreten Amt obliegenden Dienstpflichten zu erfüllen, und damit auch die Auswirkungen auf den Dienstbetrieb entscheidend.Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1, § 44 BBG a.F. - wie auch in der geltenden Fassung - danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, daß der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, so daß nur danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 sowie vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - und dem Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ).
- OVG Niedersachsen, 09.03.2021 - 5 LC 174/18
Anderweitige Verwendung; Fallprofil; Suchpflicht
Rn. 14 Bei der Beurteilung, ob eine Unfähigkeit des Betreffenden zur Wahrnehmung aller amtsangemessenen Dienstaufgaben vorliegt, ist nicht allein die Art der jeweiligen Gesundheitsbeeinträchtigung ausschlaggebend; vielmehr sind die konkreten Auswirkungen der jeweiligen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Beamten auf den Dienstbetrieb der Behörde, der er angehört, entscheidend (BVerwG, Beschluss vom 25.10.1988 - BVerwG 2 B 145.88 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 17;… Urteil vom 16.10.1997, a. a. O., Rn. 15; Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn. 14). - BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens - …
Das Berufungsgericht hat aufgrund seiner abweichenden Rechtsauffassung - folgerichtig - keine abschließenden tatsächlichen Feststellungen über das durchgeführte Ermittlungs- und Erörterungsverfahren getroffen und insbesondere auch nicht festgestellt, ob sich aus den vorliegenden Gutachten und dem Verhalten des Klägers dessen Dienstunfähigkeit bei seiner Zurruhesetzung (vgl. Beschluß vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 - m.w.N.) ergibt.Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Beschlüsse vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - , vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 - sowie vom 23. Januar 1989 - BVerwG 2 B 182.88 - ).
- OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07
Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem …
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit ist (…vgl.: BVerwG, Urt. v. 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267 ; Beschl. v. 25.10.1988 - BVerwG 2 B 145.88 -, Buchholz 232 § 42 BBG, Nr. 17, S. 1 ), sodass sich der Dienstherr auch auf andere Beweismittel stützen kann. - BVerwG, 20.01.2009 - 2 B 4.08
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst aufgrund der Verletzung einer Pflicht zur …
Rn. 22 5. Die Beschwerde rügt Abweichungen vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 - (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 69 BDG) und vom Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 7.97 - (BVerwGE 105, 267). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95
Zurruhesetzungsverfahren und Reaktivierungsverfahren - maßgeblicher …
Für die Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der dauernden Dienstunfähigkeit im Sinne von § 43 BBG maßgebend ist, hat das BVerwG im Beschluß vom 25.10.1988 - 2 B 145.88 -, Dok.Gesundheitliche Verbesserungen nach diesem Zeitpunkt sind nur im Rahmen eines Reaktivierungsverfahrens von Bedeutung, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25.8.1988 - 2 B 145.88 - a.a.O.) nicht den rechtskräftigen Abschluß des Zurruhesetzungsverfahrens voraussetzt ( vgl. auch OVG NW, Urteil vom 14.6.1996 - 12 A 3012/94 -, wonach bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Probebeamten auf den Zeitpunkt der Entlassung abzustellen ist, sofern nicht der Widerspruchsbescheid zeitlich vor dem Tag der Entlassung ergeht).
- OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit; Begriff der …
Entgegen der Auffassung der Beklagten weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1994 (- 2 L 746/91 -, NdsRpfl. 1995, 139) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1997 (- 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267) und dessen Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 (- 2 B 145.88 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 17) und 29. März 1996 (- 2 B 35.96) ab.Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass es nicht allein und ausschlaggebend - jedenfalls nicht in allen Fällen - auf die Art und das Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche ankommt, sondern vielmehr darauf, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 15.10.1988 - 2 B 145/88 -, Buchholz 232 § 42 Nr. 17, S. 1 ).
- OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 20 LD 8/07
Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis wegen …
Denn bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit kommt es nicht allein und ausschlaggebend auf Art und Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen oder der Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte und damit den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche, sondern vielmehr darauf an, ob der Beamte aufgrund seiner Konstitution zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 15.10.1988 - 2 B 145/88 -, Buchholz 232 § 42 Nr. 17, S. 1 ; Nds. OVG, Beschl. v. 27.2.2007 - 5 LA 111/05 -). - OVG Niedersachsen, 28.03.2007 - 5 LA 255/04
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Versetzung in den Ruhestand; Anforderungen an …
Denn es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit ist (…vgl.: BVerwG, Urt. v. 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267 ; Beschl. v. 25.10.1988 - BVerwG 2 B 145.88 -, Buchholz 232 § 42 BBG, Nr. 17, S. 1 ). - OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 5 ME 255/09
Erfordernis der Beteiligung des Personalrates i.R.d. Entlassung eines Beamten auf …
Soweit der Antragsteller demgegenüber rügt, das Verwaltungsgericht habe sich in unzulässiger Weise über die Feststellungen des amtsärztlichen Gutachtens vom 7. April 2009 und das fachpsychiatrische Zusatzgutachten vom 30. März 2009 hinweggesetzt, muss er sich entgegenhalten lassen, das in der Rechtsprechung geklärt ist, dass ärztliche Begutachtungen nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; Beschluss vom 25.10.1988 - 2 B 145.88 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 2.10.2007 - 5 ME 121/07 -, NVwZ-RR 2008, 483). - OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 111/05
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand wegen …
- BVerwG, 29.03.1996 - 2 B 35.96
Voraussetzungen für eine Zwangspensionierung - Beurteilung der Rechtmäßigkeit …
- BVerwG, 13.12.1995 - 2 B 68.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- VG Würzburg, 10.12.2024 - W 1 K 23.1681
Antrag auf Reaktivierung, keine wiederhergestellte Dienstfähigkeit - keine …
- BVerwG, 18.06.1991 - 2 B 70.91
Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung - …
- VG Arnsberg, 09.06.2010 - 2 K 14/08
Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung i.F.e. gutachterlich festgestellten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1997 - 6 A 726/94
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand; Voraussetzungen für …
- BVerwG, 25.05.1994 - 2 B 64.94
Voraussetzungen der Annahme der Dienstunfähigeit eines Beamten - Bestimmung der …
- BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 174.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Düsseldorf, 24.01.2003 - 10 L 4095/02
Entlassung einer dienstunfähigen Briefzustellerin aus dem Beamtenverhältnis
- BVerwG, 27.09.1993 - 2 B 46.93
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Berücksichtigung eines …
- BVerwG, 26.11.1992 - 2 A 5.91
Dienstunfähigkeit eines Beamten - Anerkennung eines Dienstunfalles - Gewährung …
- BVerwG, 09.07.1991 - 2 B 59.91
Befangenheitsantrag gegen einen vom Verwaltungsgericht unter Eid vernommenen …
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| BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 145.88 |
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- OVG Hamburg, 20.06.1988 - Bf I 8/87
- BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88
- BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 145.88
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