Rechtsprechung
| OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BaumSchVO § 5
Keine Fällgenehmigung bei Obstbaumbeeinträchtigung; Baumschutz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer in der vom Antragsteller genutzten Kleingartenparzelle stehenden Birke; Ernteertragsmindernde Wirkung der Birkenkrone für einen im Schattenbereich stehenden Pflaumenbaum als Ausnahmegrund; Vereinbarkeit von landesrechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 12.07.2000 - 1 A 455.99
- OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1993 - 7 A 2021/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 01.02.1996 - 4 B 303.95
Naturschutzrecht: Gültigkeitsvoraussetzung für eine Baumschutzverordnung
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- VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung; Klage gegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Berlin, 16.08.1996 - 2 B 26.93
Baumschutz; Verfassungsrecht; Baumerhaltung; Grundstückseigentümer; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Berlin, 24.11.1992 - 2 B 29.90
Zufahrt für eine Tiefgarage; Beseitigung geschützter Bäume; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Berlin, 17.03.1995 - 2 B 34.92
Baumschutz; Ausnahmegenehmigung; Teilbeseitiung; Beschädigung baulicher Anlagen; …
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- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05
Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung …
Auch wenn die die Einwirkungsmöglichkeiten auf den Berliner Baumbestand grundsätzlich beschränkenden Vorschriften der Baumschutzverordnung eine verfassungsrechtlich zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz enthalten (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 15.00 -, UPR 2004, 234; Urteil vom 16. August 1996 - OVG 2 B 26.93 -, NvWZ - RR 1997, 530; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1996, - 4 B 303/95 -, NVwZ 1996, 1487), unterliegen sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Bestimmtheit und Normenklarheit.
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