Rechtsprechung
| OVG Saarland, 01.09.2022 - 2 B 154/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1a Buchst d AufenthG 2004, § 81 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 81 Abs 4 S 1 AufenthG 2004
Ausweisung eines straffälligen Ausländers; Reichweite der Fiktionswirkung; Prognoseentscheidung: Bindung an strafgerichtliche Feststellungen - Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschiebung; Aufenthaltserlaubnis; Aussetzung; Aussreisepflicht; Ausweisung; Bescheinigung; Bewährung; deutsch; Ehe; Fiktion; Gefahr; Prognose; Straftat; Vertrauen; im Einzelfall erfolgloser Antrag auf Eilrechtsschutz gegen drohende Abschiebung; Ausweisung
- rechtsportal.de
Abschiebung; Aufenthaltserlaubnis; Aussetzung; Aussreisepflicht; Ausweisung; Bescheinigung; Bewährung; deutsch; Ehe; Fiktion; Gefahr; Prognose; Straftat; Vertrauen; im Einzelfall erfolgloser Antrag auf Eilrechtsschutz gegen drohende Abschiebung; Ausweisung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Fiktion nach § 81 Abs. 3 AufenthG bei Antragstellung ohne gegenwärtigen Aufenthaltstitel
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 18.07.2022 - 6 L 612/22
- OVG Saarland, 01.09.2022 - 2 B 154/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OVG Saarland, 25.09.2019 - 2 A 284/18
Annahme ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen …
Auszug aus OVG Saarland, 01.09.2022 - 2 B 154/22
des Senats, vgl. nur Beschluss vom 25.9.2019 - 2 A 284/18 -, m.w.Nw.; juris][st. Rsprg.des Senats, vgl. nur Beschluss vom 25.9.2019 - 2 A 284/18 -, m.w.Nw.; juris] Vielmehr haben die zuständigen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte eine eigenständige Prognose über die Wiederholungsgefahr zu treffen.
- BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96
Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf …
Auszug aus OVG Saarland, 01.09.2022 - 2 B 154/22
Das Verwaltungsgericht hat hierzu bereits unter Zitierung der einschlägigen Rechtsprechung und Gesetzeskommentierungen[BVerwG, Urteil vom 3.6.1997 - 1 C 7/96 = NVwZ 1998, 185 (187); Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR (…13. Auflage 2020), § 81 AufenthG Rn. 45; Kluth, in: BeckOK AuslR (Stand: 1.10.2020), § 81 AufenthG Rn. 44][BVerwG, Urteil vom 3.6.1997 - 1 C 7/96 = NVwZ 1998, 185 (187); Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR (…13. Auflage 2020), § 81 AufenthG Rn. 45; Kluth, in: BeckOK AuslR (Stand: 1.10.2020), § 81 AufenthG Rn. 44] zutreffend festgestellt, dass diese von dem Antragsgegner ausgestellte Fiktionsbescheinigung die Wirkung des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht konstitutiv hervorrufen konnte, weil sie unrichtig war. - BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …
Auszug aus OVG Saarland, 01.09.2022 - 2 B 154/22
An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.[vgl. BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, BVerwGE 144, 230-243; zitiert nach juris; BayVGH, Beschluss vom 16.3.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris][vgl. BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, BVerwGE 144, 230-243; zitiert nach juris; BayVGH, Beschluss vom 16.3.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris] Die Ausweisungsverfügung des Antragsgegners vom 23.9.2021 ist auf eine umfassende Gefahrenprognose unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelfallumstände gestützt, auf deren Grundlage das Verwaltungsgericht bei der wertenden Gesamtbetrachtung zutreffend zu der Einschätzung gelangt ist, dass vom Antragsteller angesichts der Tatsache, dass er sich über mehrere Jahre hinweg auch von der Verhängung empfindlicher Freiheitsstrafen nicht davon hat abhalten lassen, weitere schwerwiegende Straftaten zu begehen, mit denen angesichts der Banden- und gewerbsmäßigen Begehungsweise ein hohes Wiederholungsrisiko verknüpft ist, auch gegenwärtig eine erhebliche Gefahr ausgeht. - VGH Bayern, 16.03.2016 - 10 ZB 15.2109
Berücksichtigung der Änderung der Rechtslage hinsichtlich des Ausweisungsrechts …
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An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.[vgl. BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, BVerwGE 144, 230-243; zitiert nach juris; BayVGH, Beschluss vom 16.3.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris][vgl. BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, BVerwGE 144, 230-243; zitiert nach juris; BayVGH, Beschluss vom 16.3.2016 - 10 ZB 15.2109 - juris] Die Ausweisungsverfügung des Antragsgegners vom 23.9.2021 ist auf eine umfassende Gefahrenprognose unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelfallumstände gestützt, auf deren Grundlage das Verwaltungsgericht bei der wertenden Gesamtbetrachtung zutreffend zu der Einschätzung gelangt ist, dass vom Antragsteller angesichts der Tatsache, dass er sich über mehrere Jahre hinweg auch von der Verhängung empfindlicher Freiheitsstrafen nicht davon hat abhalten lassen, weitere schwerwiegende Straftaten zu begehen, mit denen angesichts der Banden- und gewerbsmäßigen Begehungsweise ein hohes Wiederholungsrisiko verknüpft ist, auch gegenwärtig eine erhebliche Gefahr ausgeht.
- OVG Saarland, 10.12.2024 - 2 B 128/24
Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseinstritts sind bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.[vgl. Beschluss des Senats vom 1.9.2022 - 2 B 154/22 -, juris, Rn. 9, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 -, juris, Rn. 16][vgl. Beschluss des Senats vom 1.9.2022 - 2 B 154/22 -, juris, Rn. 9, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 -, juris, Rn. 16] Der Bescheid des Beklagten vom 21.3.2024 ist auf eine umfassende Gefahrenprognose unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelfallumstände gestützt, auf deren Grundlage das Verwaltungsgericht bei der wertenden Gesamtbetrachtung zutreffend zu der Einschätzung gelangt ist, dass vom Antragsteller angesichts des Gewichts und der Umstände der begangenen Straftat sowie seines Nachtatverhaltens auch gegenwärtig eine erhebliche Gefahr ausgeht. - VG München, 11.06.2026 - M 27 E 26.4048
Anspruch auf Erteilung einer Fiktionsbescheinigung nach erfolgreichem …
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