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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55021
VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574 (https://dejure.org/2016,55021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2016 - 2 B 16.1574 (https://dejure.org/2016,55021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 2 B 16.1574 (https://dejure.org/2016,55021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Vorbescheids für den Anbau an ein bestehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus; Funktionslosigkeit eines Baulinienplans; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Vorbescheids für den Anbau an ein bestehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus; Funktionslosigkeit eines Baulinienplans; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 483
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 18.12.2009 - 2 B 08.2154
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Das ist in Fällen wie diesem vor allem die (absolute) Grundfläche, die Anzahl der Vollgeschosse und die Höhe des Gebäudes (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17.92 - juris; BayVGH, U.v. 18.12.2009 - 2 B 08.2154 - juris).

    Rn. 62 c) Ein Vorhaben kann gleichwohl zulässig sein, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - juris; BayVGH, U.v. 18.12.2009 - 2 B 08.2154 - juris).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Rn. 62 c) Ein Vorhaben kann gleichwohl zulässig sein, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - juris; BayVGH, U.v. 18.12.2009 - 2 B 08.2154 - juris).
  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Es steht zur Überzeugung des Senats fest, dass die Befreiung nicht mehr im Bereich dessen läge, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung erkannt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 4.8.2009 - 4 CN 4.08 - juris).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Rn. 37 Mit den Grundzügen der Planung umschreibt das Gesetz in § 31 Abs. 2 BauGB die planerische Grundkonzeption, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu Grunde liegt und in ihnen zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67, 83).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Entscheidend ist dabei, ob die jeweilige Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen sinnvollen Beitrag zu leisten (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2003 - 4 B 85.03 - BauR 2014, 1128; BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 2 ZB 12.1544 - juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616

    Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Hierzu gehören die Planungsüberlegungen, die für die Verwirklichung der Hauptziele der Planung sowie den mit den Festsetzungen insoweit verfolgten Interessenausgleich und damit für das Abwägungsergebnis maßgeblich sind (vgl. BayVGH, U.v. 30.3.2009 - 1 B 05.616 - BauR 2009, 1414).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92

    Dachgeschoßausbau - Maß der baulichen Nutzung - Feinheiten der Berechnungsregeln …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Das ist in Fällen wie diesem vor allem die (absolute) Grundfläche, die Anzahl der Vollgeschosse und die Höhe des Gebäudes (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17.92 - juris; BayVGH, U.v. 18.12.2009 - 2 B 08.2154 - juris).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544

    Vorbescheid; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Innenbereich; Einfügen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Entscheidend ist dabei, ob die jeweilige Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen sinnvollen Beitrag zu leisten (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2003 - 4 B 85.03 - BauR 2014, 1128; BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 2 ZB 12.1544 - juris).
  • VGH Bayern, 10.02.2014 - 2 CS 13.2472

    Beschwerde; Baueinstellung; Standsicherheitsnachweis; Gebäudeklasse

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Ein Bauantrag und damit auch die Baugenehmigung sind nur dann teilbar, wenn sie getrennt voneinander genehmigbare Bauteile betreffen (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2014 -2 CS 13.2472 - juris; BayVGH, U.v. 18.4.2013 - 2 B 13.423 - juris).
  • VGH Bayern, 11.09.2003 - 2 B 00.1400
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Regelungen eines auf der Grundlage der Münchner Bauordnung vom 29. Juli 1895 (BayBS II S. 430) erlassenen Baulinienplans gelten als Festsetzungen eines einfachen Bebauungsplans weiter, soweit es sich um verbindliche Regelungen der in § 9 BBauG 1960 bezeichneten Art handelt (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 2 ZB 05.476 - juris; U.v. 26.10.2004 - 2 B 03.321 - juris; U.v. 11.9.2003 - 2 B 00.1400 - juris).
  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 B 13.423

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche; Drogeriefachmarkt

  • VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.166

    Vorbescheid; Baulinienplan; hintere Baugrenzen; Einfügen

  • VGH Bayern, 26.10.2004 - 2 B 03.321
  • VGH Bayern, 12.09.2007 - 2 ZB 05.476
  • VGH Bayern, 24.03.1998 - 1 B 93.274
  • OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 2 U 2751/19

    Keine Architektenvergütung für nicht genehmigungsfähige Planung

    Insofern kann offenbleiben, ob die Praxis bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die Dachform in anderen Baugebieten überhaupt relevant wäre (dagegen: BayVGH, Urteil vom 14.12.2016 - 2 B 16.1574 -, juris Rn. 39).

    Ob eine Befreiung die Grundzüge der Planung berührt oder von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, nämlich dem im Bebauungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Wollen (BVerwG…, Beschluss vom 15.03.2000 - 4 B 18/00 -, juris Rn. 4; Urteil vom 09.03.1990 - 8 C 76/88 -, juris Rn 19; BayVGH, Urteil vom 14.12.2016 - 2 B 16.1574 -, juris Rn. 37).

  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652

    Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich

    Eine Frage ist nur dann als Einzelfrage zulässig, wenn die Frage unabhängig von den sonst gestellten Fragen beantwortet werden kann (BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

    Dies ist hier nicht der Fall, da das Vorhaben als einheitliches Vorhaben anzusehen ist, das nicht aufgespaltet werden darf (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42;… B.v. 24.3.1998 - 1 B 93.274 - juris Rn. 41).

    Die Frage nach einem Inaussichtstellen einer Befreiung von der Baulinie entlang der Hellip- Straße wegen Zurückspringens des Gebäudekörpers zwischen den Querriegeln und die Frage nach der Zulässigkeit hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind untrennbar miteinander verbunden, da hier auch die Kubatur und Höhenentwicklung des Baukörpers insbesondere im Hinblick auf die Würdigung nachbarlicher Interessen für die Entscheidung über die Befreiung von Bedeutung ist (vgl. dazu BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

  • VG München, 05.07.2021 - M 8 K 19.4131

    Ablehnung eines Vorbescheidsantrags - Einfügen hinsichtlich der überbaubaren …

    Eine Frage ist nur dann als Einzelfrage zulässig, wenn die Frage unabhängig von den sonst gestellten Fragen beantwortet werden kann (BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

    Dies ist hier nicht der Fall, denn das Vorhaben ist als einheitliches Vorhaben anzusehen, das nicht aufgespaltet werden darf (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42;… B.v. 24.3.1998 - 1 B 93.274 - juris Rn. 41).

    Die Fragen nach der Lage des Gebäudes im Grundstück, d.h. nach der Zulässigkeit das Vorhabens hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche und des Maßes der baulichen Nutzung sind untrennbar miteinander verbunden, da außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche überhaupt kein Baukörper zulässig ist (vgl. dazu BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

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