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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,27625
OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21 (https://dejure.org/2021,27625)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.07.2021 - 2 B 162/21 (https://dejure.org/2021,27625)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 2 B 162/21 (https://dejure.org/2021,27625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 20b Abs 2 KSVG SL, § 29 Abs 1 KSVG SL, Art 103 Abs 1 GG
    Zum Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Kostenübernahme für einen Kommunalverfassungsstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG SL § 20b; KSVG SL § 29
    Fraktionsloses Stadtratsmitglied; Kommunalverfassungsstreit; Kostenerstattungsanspruch; organschaftliche Rechte; Zum Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Kostenübernahme für einen Kommunalverfassungsstreit

  • rechtsportal.de

    KSVG SL § 20b; KSVG SL § 29
    Kostenerstattungsanspruch eines Stadtratsmitglied in Kommunalverfassungsstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • VG Saarlouis, 25.05.2021 - 3 L 520/21

    Kostentragungspflicht der Gemeinde beim Kommunalverfassungsstreit

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25. Mai 2021 - 3 L 520/21 - wird abgelehnt.

    Rn. 8 Im April 2021 hat der Antragsteller das Verwaltungsgericht um einstweiligen Rechtschutz ersucht (3 L 520/21) und sinngemäß beantragt, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Kosten des Klageverfahrens 3 K 434/21 vorläufig zu übernehmen.

    Rn. 9 Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 25.5.2021 - 3 L 520/21 - zurückgewiesen.

    Rn. 11 Der Senat versteht das Begehren des anwaltlich nicht vertretenen Antragstellers zu seinen Gunsten dahingehend, dass er alleine Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25.5.2021 - 3 L 520/21 - beantragt.

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet ggf Umdeutung einer …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
    Soweit der Antragsteller ferner geltend macht, der Beschluss verletze seinen Anspruch auf rechtliches Gehör, weil die Frage, ob ein Ratsmitglied einen Stadtratsbeschluss nur bei Betroffenheit organschaftlicher Rechte angreife könne, noch nicht höchstrichterlich geklärt sei, ist dem entgegenzuhalten, dass das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) das Gericht lediglich dazu verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung ernstlich in Erwägung zu ziehen.[Etwa BVerfG, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 -, juris][Etwa BVerfG, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 -, juris] Das rechtliche Gehör wird hingegen nicht schon dadurch verletzt, dass das Gericht dem Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts nicht folgt.
  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 135/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Folgen einer Entscheidung der Vergabekammer über …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
    Weder einem Ratsmitglied noch einer Fraktion steht ein allgemeines Recht zur Kontrolle von Ratsbeschlüssen auf ihre objektive Rechtmäßigkeit zu.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.3.2007 - 3 Q 146/06 -, juris Rn. 27][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.3.2007 - 3 Q 146/06 -, juris Rn. 27] Etwas anderes folgt insbesondere auch nicht aus dem in der Antragsbegründung angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.7.2020 - XIII ZB 135/19 -, der vergaberechtliche Fragestellungen zum Gegenstand hat.
  • OVG Saarland, 07.03.2007 - 3 Q 146/06

    Besetzung von Gemeinderatsausschüssen durch Wahlen; Prinzip der spiegelbildlichen …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
    Weder einem Ratsmitglied noch einer Fraktion steht ein allgemeines Recht zur Kontrolle von Ratsbeschlüssen auf ihre objektive Rechtmäßigkeit zu.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.3.2007 - 3 Q 146/06 -, juris Rn. 27][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.3.2007 - 3 Q 146/06 -, juris Rn. 27] Etwas anderes folgt insbesondere auch nicht aus dem in der Antragsbegründung angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.7.2020 - XIII ZB 135/19 -, der vergaberechtliche Fragestellungen zum Gegenstand hat.
  • OVG Saarland, 26.05.2008 - 3 A 12/08

    Kostenerstattung im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
    Das Gericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Kostenerstattungsanspruch eines Stadtratsmitglieds im "Kommunalverfassungsstreitverfahren" nicht unbeschränkt besteht, sondern im Einzelfall zu verneinen ist, wenn der konkret in Rede stehende Rechtsstreit aus Sicht eines verständigen Betroffenen durch das damit verfolgte Anliegen erkennbar nicht veranlasst gewesen ist.[Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris][Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris] Es bestehen unter Berücksichtigung des Vorbringens im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens auch keine Bedenken an der weiteren Einschätzung des Verwaltungsgerichts, der geltend gemachte Anspruch bestehe nach diesem Maßstab nicht, da die Klage 3 K 434/21 offensichtlich unbegründet und vom Standpunkt einer verständigen Partei nicht geboten sei.
  • OVG Saarland, 05.10.1981 - 3 R 87/80
    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
    Das Gericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Kostenerstattungsanspruch eines Stadtratsmitglieds im "Kommunalverfassungsstreitverfahren" nicht unbeschränkt besteht, sondern im Einzelfall zu verneinen ist, wenn der konkret in Rede stehende Rechtsstreit aus Sicht eines verständigen Betroffenen durch das damit verfolgte Anliegen erkennbar nicht veranlasst gewesen ist.[Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris][Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris] Es bestehen unter Berücksichtigung des Vorbringens im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens auch keine Bedenken an der weiteren Einschätzung des Verwaltungsgerichts, der geltend gemachte Anspruch bestehe nach diesem Maßstab nicht, da die Klage 3 K 434/21 offensichtlich unbegründet und vom Standpunkt einer verständigen Partei nicht geboten sei.
  • OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17

    Kostenerstattung im Kommunalverfassungsstreit

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
    Das Gericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Kostenerstattungsanspruch eines Stadtratsmitglieds im "Kommunalverfassungsstreitverfahren" nicht unbeschränkt besteht, sondern im Einzelfall zu verneinen ist, wenn der konkret in Rede stehende Rechtsstreit aus Sicht eines verständigen Betroffenen durch das damit verfolgte Anliegen erkennbar nicht veranlasst gewesen ist.[Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris][Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris] Es bestehen unter Berücksichtigung des Vorbringens im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens auch keine Bedenken an der weiteren Einschätzung des Verwaltungsgerichts, der geltend gemachte Anspruch bestehe nach diesem Maßstab nicht, da die Klage 3 K 434/21 offensichtlich unbegründet und vom Standpunkt einer verständigen Partei nicht geboten sei.
  • OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
    Ebenso wenig ist es gehalten, ein jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] Diesen Anforderungen hat das Verwaltungsgericht Genüge getan.
  • OVG Saarland, 06.12.1978 - III R 123/78

    Kosten eines kommunalen Organstreits trägt die Kommune

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21
    Das Gericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Kostenerstattungsanspruch eines Stadtratsmitglieds im "Kommunalverfassungsstreitverfahren" nicht unbeschränkt besteht, sondern im Einzelfall zu verneinen ist, wenn der konkret in Rede stehende Rechtsstreit aus Sicht eines verständigen Betroffenen durch das damit verfolgte Anliegen erkennbar nicht veranlasst gewesen ist.[Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris][Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris] Es bestehen unter Berücksichtigung des Vorbringens im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens auch keine Bedenken an der weiteren Einschätzung des Verwaltungsgerichts, der geltend gemachte Anspruch bestehe nach diesem Maßstab nicht, da die Klage 3 K 434/21 offensichtlich unbegründet und vom Standpunkt einer verständigen Partei nicht geboten sei.
  • VG Arnsberg, 29.08.2025 - 12 K 2701/22
    Rn. 412 vgl. hierzu u.a. OVG NRW, Urteile vom 24. April 2009 - 15 A 981/06 -, NWVBl. 2009, 266 ff. = juris, Rn. 52, und vom 12. November 1991 - 15 A 1046/91 -, NWVBl. 1992, 163 ff. = juris, Rn. 27 ff.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG Sachsen), Urteil vom 25. Oktober 2019 - 4 A 1412/18 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland), Beschlüsse vom 28. Juli 2021 - 2 B 162/21 -, juris, und vom 17. September 2018 - 2 A 516/17 -, juris,.
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