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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 08.12.2009 - 2 B 165/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31340
VG Göttingen, 08.12.2009 - 2 B 165/09 (https://dejure.org/2009,31340)
VG Göttingen, Entscheidung vom 08.12.2009 - 2 B 165/09 (https://dejure.org/2009,31340)
VG Göttingen, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 2 B 165/09 (https://dejure.org/2009,31340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Pfändungsschutz bei Sozialleistungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    76a ; EStG; 45 ; NVwVG; 55 ; NVwVG; 55 ; SGB I; 850e ; ZPO; 850k ; ZPO
    Einziehung; Grundsicherungsleistungen; Kindergeld; Kontopfändung; Pfändung; Pfändungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Köln, 29.10.2010 - 14 K 1288/09

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung wegen nicht gezahlter Grundbesitzabgaben; …

    Rn. 63 Vgl. BGH, Beschluss vom 05.04.2005, Az. VII ZB 15/05, Juris Rn. 15. Offen gelassen: VG Göttingen, Beschluss vom 08.12.2009, Az. 2 B 165/09, Juris Rn. 17.
  • VG München, 12.02.2014 - M 15 E 14.32

    Einstweiliger Rechtschutz; Pfändungs- und Überweisungsverfügung einer Gemeinde; …

    In der Rechtsprechung und Literatur wird vertreten, dass im Pfändungsbeschluss gesetzliche Pfändungsgrenzen anzugeben sind (…so Seiler in Thomas/Putzo: ZPO, 33. Aufl., 2012, § 829 Rn. 21; LG Hamburg, U.v. 2.5.2008 - 318 O 154/07 - juris) bzw. zumindest begleitend der Umfang des Pfändungsschutzes nach § 850 c Abs. 1 ZPO dem Drittschuldner mitgeteilt werden muss (so VG Regensburg, B.v. 21.11.2005 - RN 3 K 05.01787 - juris; VG Göttingen, B.v. 8.12.2009 - 2 B 165/09 - juris) oder die Pfändung durch einen so genannten "Blankettbeschluss" erfolgen darf, der nur auf die dem Beschluss beigefügten Tabelle nach § 850 c Abs. 3 ZPO Bezug nimmt und keine näheren Angaben über den genauen pfändbaren Betrag enthält, sondern die betragsmäßige Feststellung des aus den Kontoeingängen pfändbaren Einkommens dem Drittschuldner (hier: Sparkasse ...) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen (für Arbeitseinkommen nach den §§ 850 ff. ZPO) überlässt (so VG Würzburg B.v. 9.6.2005 - W 5 E 05.455 - juris).
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