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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36109
OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17 (https://dejure.org/2017,36109)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.09.2017 - 2 B 187/17 (https://dejure.org/2017,36109)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. September 2017 - 2 B 187/17 (https://dejure.org/2017,36109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2, SächsVerf Art. 91 Abs. 2, VwV NachwuchsPol
    Vorbereitungsdienst, Polizei, Bewerber, Ermessen, Dokumentation, Protokoll, Eignungstest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an die Regelung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 17. Februar 2017 - 2 BvR 1558/16 - juris Rn. 9) bezieht sich die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt durch den Dienstherrn auf die künftige Amtstätigkeit des Betroffenen und enthält zugleich eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt.
  • OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 436/13

    Aufstiegsausbildung, Polizeidienst, Auswahltest, Prüfungsverfahren, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17
    Zwar hat der Senat im Zusammenhang mit der Zulassung zur Aufstiegsausbildung entschieden, dass ein Abstellen ausschließlich auf einen Auswahltest rechtswidrig ist (Senatsbeschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.06.2016 - 2 B 154/15

    Zum Anspruch auf Fortsetzung des Bachelor-Studiengangs Polizeivollzugsdienst nach …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 8. Juni 2016 - 2 B 154/15 -, juris Rn. 8 und v. 3. Februar 2017 - 2 B 252/16 -, juris Rn. 8;… vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn 1419).
  • OVG Sachsen, 03.02.2017 - 2 B 252/16

    Umsetzung; Nachteil; Wechseldienst; Bereitschaftsdienst; Vorwegnahmeverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 8. Juni 2016 - 2 B 154/15 -, juris Rn. 8 und v. 3. Februar 2017 - 2 B 252/16 -, juris Rn. 8;… vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn 1419).
  • OVG Sachsen, 06.11.2025 - 2 B 267/25

    Vorbereitungsdienst, ; Zulassung, ; Verweigerung der Zulassung, ; …

    Läuft die Regelung rechtlich oder faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris, jeweils Rn. 11 m. w. N.;… Finkelnburg/Dombert,Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 29.04.2021 - 2 B 210/21

    Juristischer Vorbereitungsdienst; Versagung; verfassungsfeindliche Betätigung

    Läuft die Regelung rechtlich oder faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris, jeweils Rn. 11 m. w. N.;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 B 442/18

    Vorbehalt des Gesetzes; Ermächtigungsgrundlage; Einbeziehung der Noten für …

    Läuft die Regelung rechtlich oder - wie hier die beabsichtigte Verwendung des vom Antragsteller begehrten vorläufigen Zeugnisses ohne Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung etwa bei Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz, die sich bei einer klagabweisenden (rechtskräftigen) Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig machen lässt - faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 -, juris und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 - , juris, jeweils Rn. 11 m. w. N.;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190).
  • OVG Sachsen, 16.02.2022 - 2 B 274/21

    Prüfung; Täuschung; Anscheinsbeweis

    Rn. 10 a. Das Verwaltungsgericht hat zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und die Antragstellerin schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 04.02.2021 - 2 B 27/21

    Hochschulrecht; Durchführung Präsenzklausur; Lehrfreiheit

    Läuft die Regelung rechtlich oder faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 -, juris und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, juris, jeweils Rn. 11 m. w. N.;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190).
  • OVG Sachsen, 08.07.2026 - 2 B 21/26

    Prüfung; Isolierte Wiederholung von Prüfungsteilen; Projektarbeit; Präsentation; …

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und der Antragsteller schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. Rn. 1419 ff.).
  • OVG Sachsen, 02.02.2022 - 2 B 381/21

    Corona; Schulbesuchspflicht; Testpflicht; Beurlaubung; Distanzunterricht

    Läuft die Regelung rechtlich oder faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17- und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris; zuletzt Beschl. v. 6. Dezember 2021 - 2 B 196/21 - n. v.;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 18.05.2026 - 2 B 51/26

    Prüfung; Projektarbeit; Neubewertung; venire contra factum proprium; …

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und der Antragsteller schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. Rn. 1419 ff.).
  • OVG Sachsen, 25.10.2024 - 2 B 166/24

    Tierärztliche Prüfung; Mängel der TAppV; Anzahl der Prüfer; Dauer der Prüfung; …

    Das Verwaltungsgericht hat zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und die Antragstellerin schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.11.2018 - 2 B 390/18

    Einstellung eines Beamtenbewerbers in den polizeilichen Vorbereitungsdienst; …

    Für einen dahingehenden Anordnungsanspruch muss der Antragsteller, weil der Antrag auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, dartun, dass er im Klageverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit obsiegen wird (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 -, juris Rn. 11 m. w. N.;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190).
  • OVG Sachsen, 03.11.2017 - 2 B 267/17

    Wachpolizeidienst, Übernahme, Eignung

  • OVG Sachsen, 29.04.2025 - 2 B 71/25

    Prüfung; Dauer; Anzahl der Prüfer; übergangsweise Weitergeltung

  • OVG Sachsen, 16.03.2022 - 2 B 166/21

    Jahreszeugnis; Kopfnoten; Werturteil

  • OVG Sachsen, 10.10.2025 - 2 B 202/25

    Prüfung; Projektarbeit; Fachgespräch

  • OVG Sachsen, 27.05.2019 - 2 B 153/19

    Staatliche Prüfung in der Altenpflege; Prüferbestellung

  • OVG Sachsen, 05.12.2018 - 2 B 380/18

    Freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe der Grundschule; Zustimmung der …

  • OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 B 59/24

    Prüfung; Abgabefrist; Versäumung; eidesstattliche Versicherung; Würdigung; …

  • OVG Sachsen, 13.12.2023 - 2 B 180/23

    Tierärztliche Prüfung; Mängel der TAppV; Übergangsgeltung; Zahl der Prüfer; Dauer …

  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 2 B 340/20

    Zulassung von Seiteneinsteigern/Lehrkräften zur berufsbegleitenden …

  • OVG Sachsen, 21.06.2019 - 2 B 179/19

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; allgemeinpolitische …

  • OVG Sachsen, 28.11.2017 - 2 B 318/17

    Wiedereinsetzung; Wachdienst; Vorbereitungsdienst; Dienstzeit

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