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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,39799
BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24 (https://dejure.org/2024,39799)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2024 - 2 B 19.24 (https://dejure.org/2024,39799)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2024 - 2 B 19.24 (https://dejure.org/2024,39799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24
    Ausgehend von dieser Einstufung ist die Disziplinarmaßnahme vom Gericht unter Berücksichtigung aller im konkreten Einzelfall relevanten be- und entlastenden Umstände zu bestimmen (stRspr, BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 - BVerwGE 174, 219 Rn. 46).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24
    Die frühere Rechtsprechung zur "Regeleinstufung", d. h. die Zuordnung von Fallgruppen von innerdienstlichen Dienstvergehen zu einer Disziplinarmaßnahme (z. B. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ) hat der Senat aufgegeben.
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24
    Auch bei einem innerdienstlich begangenen Dienstvergehen richtet sich die an seiner Schwere orientierte grundsätzliche Zuordnung zu einer der Disziplinarmaßnahmen nach dem gesetzlich bestimmten Strafrahmen (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 19).
  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung; …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 B 25.12 - Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 7 Rn. 3).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24
    Der danach geltend gemachte Fehler in der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ist aber nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Rechts zuzurechnen (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 24.23

    Dienstentfernung eines Oberregierungsrats im Bundesinnenministerium wegen …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24
    Die Freiheit, die der Überzeugungsgrundsatz dem Tatsachengericht zugesteht, bezieht sich nicht auf die Auslegung des anzuwendenden Rechts, sondern auf die Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1980 - 5 C 7.79 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 5 S. 16 f., Beschlüsse vom 22. Mai 2003 - 6 B 11.03 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 17 und vom 2. Mai 2024 - 2 B 24.23 - ZBR 2024, 387 Rn. 12).
  • BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 11.03

    Kriegsdienstverweigerung; sog. eingehendere Prüfung; Gewissensentscheidung; …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24
    Die Freiheit, die der Überzeugungsgrundsatz dem Tatsachengericht zugesteht, bezieht sich nicht auf die Auslegung des anzuwendenden Rechts, sondern auf die Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1980 - 5 C 7.79 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 5 S. 16 f., Beschlüsse vom 22. Mai 2003 - 6 B 11.03 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 17 …und vom 2. Mai 2024 - 2 B 24.23 - ZBR 2024, 387 Rn. 12).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 7.79

    Freiheit richterlicher Überzeugungsbildung - Feststellung maßgeblicher Umstände - …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24
    Die Freiheit, die der Überzeugungsgrundsatz dem Tatsachengericht zugesteht, bezieht sich nicht auf die Auslegung des anzuwendenden Rechts, sondern auf die Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1980 - 5 C 7.79 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 5 S. 16 f., Beschlüsse vom 22. Mai 2003 - 6 B 11.03 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 17 …und vom 2. Mai 2024 - 2 B 24.23 - ZBR 2024, 387 Rn. 12).
  • BVerwG, 10.09.2026 - 2 B 20.26
    Die Grundsätze zur Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme durch die Disziplinargerichte auf der Grundlage von § 13 LDG NRW (vgl. § 13 BDG a. F.) sind - soweit sie in verallgemeinerungsfähiger Form formuliert werden können - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2024 - 2 B 19.24 - juris Rn. 9 …und vom 8. Januar 2025 - 2 B 32.24 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 08.01.2025 - 2 B 32.24

    Diebstahlshandlungen; Aberkennung des Ruhegehalts; krankhafte …

    Dagegen ist die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch das Tatsachengericht nicht schon dann in Frage gestellt, wenn ein Beteiligter das vorliegende Tatsachenmaterial anders würdigt oder aus ihm andere Schlüsse ziehen will als das Gericht (…stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 2. Mai 2024 - 2 B 24.23 - NVwZ 2024, 1938 Rn. 12 und vom 10. Dezember 2024 - 2 B 19.24 - juris Rn. 13, jeweils m. w. N.).

    Die Grundsätze zur Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme durch die Disziplinargerichte auf der Grundlage von § 13 SächsDG (entspricht § 13 BDG a. F.) sind - soweit sie in verallgemeinerungsfähiger Form formuliert werden können - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 B 19.24 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24

    Reichweite der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines …

    Der danach geltend gemachte Fehler in der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ist nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 B 19.24 - juris Rn. 14 m. w. N.).
  • VG Freiburg, 16.04.2026 - DB 11 K 288/26

    Zuständigkeit der Kammer für Disziplinarsachen für Anträge auf Aussetzungen der …

    Rn. 59 Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens ist auch bei innerdienstlich begangenen Dienstvergehen auf den gesetzlichen Strafrahmen zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 10.12.2024 - 2 B 19.24 -, juris Rn. 10).
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