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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5934
BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88 (https://dejure.org/1988,5934)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1988 - 2 B 21.88 (https://dejure.org/1988,5934)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 2 B 21.88 (https://dejure.org/1988,5934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung der Beamtenbesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Frage einer Übergangsregelung darauf abzustellen, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 67, 1 ; Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - <ZBR 1988, 23>).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141, ; 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 64, 367 [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 460/80]; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141, ; 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 64, 367 [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 460/80]; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Frage einer Übergangsregelung darauf abzustellen, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 67, 1 ; Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - <ZBR 1988, 23>).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf, in das der Kläger berufen war, diente in erster Linie der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und nicht der Unterhaltssicherung (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Berufsbilder

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Frage einer Übergangsregelung darauf abzustellen, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 67, 1 ; Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - <ZBR 1988, 23>).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Frage einer Übergangsregelung darauf abzustellen, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 67, 1 ; Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - <ZBR 1988, 23>).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Auslandswirkung Rentenreform

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Frage einer Übergangsregelung darauf abzustellen, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 43, 242 ; 51, 356 ; 67, 1 ; Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - <ZBR 1988, 23>).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1988 - 2 B 21.88
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141, ; 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 64, 367 [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 460/80]; Urteil des Senats vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - ), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten …

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 A 2.85

    Senkung der Eingangsbesoldung - Beamtenanwärter - Gehobener Dienst - …

  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 B 49.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung eines …

  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/21

    Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend …

    Rn. 166 (1) Ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG scheidet schon deshalb aus, weil dieses als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG mit der Pflicht der Dienstherrin zu einer amtsangemessenen (Voll-)Alimentation ihrer Beamten nach ständiger Rechtsprechung nicht für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt (…vgl. allg. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 5;… BVerwG, Beschl. v. 8.12.2009, 2 B 43/09, juris Rn. 6;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 3.7.1992, 2 B 92/92, juris Rn. 5; wohl auch BVerwG, Beschl. v. 18.2.1988, 2 B 21/88, juris Rn. 3;… konkret für Rechtsreferendare: BVerfG, Beschl. v. 12.4.1972, 2 BvR 704/70, BVerfGE 33, 44, juris Rn. 27;… BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 10;… ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.12.2024, OVG 10 N 74/23, BeckRS 2024, 34404, Rn. 6;… VGH Mannheim, Beschl. v. 31.3.2021, 4 S 3460/20, juris Rn. 15;… ferner VG Freiburg, Urt. v. 10.12.2024, 6 K 3054/23, juris Rn. 25).

    Da es dem Gesetzgeber mit Blick auf den Charakter der Besoldungsleistung als bloße Hilfe zum Lebensunterhalt insbesondere - anders als im Anwendungsbereich des Alimentationsprinzips (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1, juris Rn. 52) - nicht verwehrt ist, Anwärter auch auf ergänzende sozialhilferechtliche Leistungsansprüche zu verweisen, steht ihm bei der Ausgestaltung der Anwärterbezüge ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zu (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.2014, 2 B 45/13, juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 18.2.1988, 2 B 21/88, juris Rn. 3;… BVerwG, Beschl. v. 3.7.1992, 2 B 92/92, juris Rn. 5).

  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/25
    Rn. 166 (1) Ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG scheidet schon deshalb aus, weil dieses als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG mit der Pflicht der Dienstherrin zu einer amtsangemessenen (Voll-)Alimentation ihrer Beamten nach ständiger Rechtsprechung nicht für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt (…vgl. allg. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 5;… BVerwG, Beschl. v. 8.12.2009, 2 B 43/09, juris Rn. 6;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 3.7.1992, 2 B 92/92, juris Rn. 5; wohl auch BVerwG, Beschl. v. 18.2.1988, 2 B 21/88, juris Rn. 3;… konkret für Rechtsreferendare: BVerfG, Beschl. v. 12.4.1972, 2 BvR 704/70, BVerfGE 33, 44, juris Rn. 27;… BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 10;… ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.12.2024, OVG 10 N 74/23, BeckRS 2024, 34404, Rn. 6;… VGH Mannheim, Beschl. v. 31.3.2021, 4 S 3460/20, juris Rn. 15;… ferner VG Freiburg, Urt. v. 10.12.2024, 6 K 3054/23, juris Rn. 25).

    Da es dem Gesetzgeber mit Blick auf den Charakter der Besoldungsleistung als bloße Hilfe zum Lebensunterhalt insbesondere - anders als im Anwendungsbereich des Alimentationsprinzips (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1, juris Rn. 52) - nicht verwehrt ist, Anwärter auch auf ergänzende sozialhilferechtliche Leistungsansprüche zu verweisen, steht ihm bei der Ausgestaltung der Anwärterbezüge ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zu (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.2014, 2 B 45/13, juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 18.2.1988, 2 B 21/88, juris Rn. 3;… BVerwG, Beschl. v. 3.7.1992, 2 B 92/92, juris Rn. 5).

  • VG Halle, 13.04.2023 - 5 A 28/22

    Beamtenbesoldung: Rückforderung von Anwärterbezügen nach Ausscheiden aus dem …

    Demgegenüber umfasst die Fürsorgepflicht des Dienstherrn jedoch nicht die Zahlung von Anwärtergrundbezügen, da diese nicht auf eine (Voll-)Alimentierung angelegt sind, sondern lediglich eine Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellen (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 B 21.88 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
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