Rechtsprechung
| OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 33 Abs 3 S 2 BauO SL, § 57 Abs 3 BauO SL
Nachträgliche Brandschutzanordnung bei Bestandsgebäude; Erforderlichkeit eines zweiten vorläufigen Rettungsweges - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
LBO § 33 Abs. 3, § 57 Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Herstellung eines zweiten Rettungsweges für alle Wohnungen des Anwesens aufgrund brandschutztechnischer Mängel; Vorliegen einer Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner des Anwesens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erhebliche Brandschutzbedenken rechtfertigen zweiten Rettungsweg!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorläufige Herstellung eines zweiten Rettungsweges
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erhebliche Brandschutzbedenken rechtfertigen zweiten baulichen Rettungsweg! (IBR 2019, 44)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
- OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- VG Saarlouis, 13.06.2018 - 5 L 571/18
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Anordnung …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.6.2018 - 5 L 571/18 - der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen..Rn. 14 Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 13.6.2018 - 5 L 571/18 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15.2.2018 bezüglich der angeordneten vorläufigen Herstellung eines zweiten Rettungsweges nach Ziffer 1 b wiederhergestellt.
Rn. 18 Die gemäß § 146 VwGO statthafte und zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13.6.2018 - 5 L 571/18 -, mit der die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die für sofort vollziehbar erklärte Anordnung der Antragsgegnerin vom 15.2.2018 bezüglich der vorläufigen Herstellung zweiter Rettungswege gemäß Ziffer 1 b des Bescheides wiederhergestellt wurde, ist begründet.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - 7 A 1235/08
Zur Notwendigkeit eines zweiten Rettungswegs
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18
Da mit dem zweiten Rettungsweg eine zuverlässig funktionierende zweite Rettungsmöglichkeit eröffnet werden soll, ist diese Voraussetzung nur dann erfüllt, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls tatsächlich auch eine effiziente und zeitnahe Rettung mit dem entsprechenden Rettungsgerät zu erwarten ist.(…Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a. in Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 48. Update 3/2018, § 17 Rdnr. 47 unter Hinweis auf OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.2.2010 - 7 A 1235/08 - BauR 2010, 1568; BRS 76 Nr. 131) Das ist hier nicht der Fall. - OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14
Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18
Die Anordnung ist vor dem Hintergrund etwaiger Kosten verhältnismäßig.(vgl. Beschluss vom 3.9.2014 - 2 B 318/14 -, in dem der Senat entschieden hat, dass eine vergleichbare Sofortmaßnahme vom Umfang und von dem wirtschaftlichen Aufwand her überschaubar sei.) Es ist nicht ersichtlich, dass Maßnahmen existieren, die die Antragstellerin in wirtschaftlicher Hinsicht weniger belasten würden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99
Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18
Diese muss Grundlage der Ermessensentscheidung der Behörde sein.(…Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 48. Update 3/2018, § 17 Brandschutz, Rdnr. 50; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.8.2001 - 10 A 3051/99 - vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.10.1999 - 4 TG 3007/97 - juris) An die Gefahr- und Wahrscheinlichkeitsbeurteilung im Zusammenhang mit brandschutzrechtlichen Anforderungen sind keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen, weil mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss und ein Gebäudebrand regelmäßig mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen einhergeht. - VGH Hessen, 18.10.1999 - 4 TG 3007/97
Nachträgliche Anordnung brandschutztechnischer Maßnahmen - fehlender zweiter …
Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18
Diese muss Grundlage der Ermessensentscheidung der Behörde sein.(…Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 48. Update 3/2018, § 17 Brandschutz, Rdnr. 50; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.8.2001 - 10 A 3051/99 - vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.10.1999 - 4 TG 3007/97 - juris) An die Gefahr- und Wahrscheinlichkeitsbeurteilung im Zusammenhang mit brandschutzrechtlichen Anforderungen sind keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen, weil mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss und ein Gebäudebrand regelmäßig mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen einhergeht.
- VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich
Um den erheblichen Gefahren im Brandfall kurzfristig wirksam zu begegnen, ist die Annahme eines überwiegenden Vollzugsinteresses darüber hinaus hier - unter Berücksichtigung nachstehenden Ausführungen zu den materiellen Baumängeln des Gebäudes - auch der Sache nach gerechtfertigt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, BauR 2019, 485 und juris, Rn. 33).Rn. 13 Zwar ist die Gefahrenschwelle der Vorschrift vorliegend als erreicht anzusehen, die bei der nachträglichen Anordnung von Brandschutzmaßnahmen nach allgemeiner Rechtsprechung nicht die Feststellung einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen Schadenseintritt in absehbarer Zeit voraussetzt, sondern die fachkundige Feststellung, dass nach den örtlichen Gegebenheiten der Eintritt eines erheblichen Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist (vgl. OVG RP…, Urteil vom 12.12.20112 - 8 A 10875/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 30 m.w.N.; OVG Saarland, Beschluss vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, a.a.O. und juris, Rn. 21).
- VG Freiburg, 30.06.2021 - 6 K 935/21
Wesensgleichheit von BauO BW 2010 § 76 Abs 1 mit BauO BW 2010 § 58 Abs 6 S 1; …
Die Baurechtsbehörde hat das Gefährdungspotential vielmehr im jeweiligen Einzelfall durch fachliche Begutachtung ihres Bauverständigen, gegebenenfalls auch unter Beteiligung der Feuerwehr oder durch Heranziehung eines Sachverständigen zu ermitteln und zu bewerten (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 29.03.2011, a.a.O., Rn. 24; Saarländisches OVG, Beschluss vom 24.09.2018 - 2 B 211/18 - juris Rn. 21).Speziell im Bereich des bei Nichtbeachtung mit ganz erheblichen Gefahren für Menschen verbundenen Brandschutzes gilt auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nachträglicher Anforderungen eine gegenüber anderen Bereichen deutlich geringere Toleranzschwelle für eine "kostengünstige" Beibehaltung des Status quo (Saarländisches OVG, Beschluss vom 24.09.2018, a.a.O., Rn. 32).
- OVG Saarland, 27.07.2020 - 2 B 113/20
Bestimmtheit einer nachträglichen Brandschutzanordnung - Erfordernis eines …
Der Beschluss des OVG des Saarlandes vom 24.09.2018 - 2 B 211/18 - sei bekannt.Die Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung erfolgte, weil die bei vorläufigen Rechtsschutzverfahren regelmäßig gebotene Halbierung dieses Betrages (vgl. Nr. 1.5 im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit) wegen des (verfahrens)abschließenden Charakters der vorliegenden Entscheidung nicht in Betracht kommt.[vgl. Beschluss des Senats vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, juris].
- OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23
Bauaufsichtliches Einschreiten bei Funktionsunfähigkeit einer Brandmeldeanlage
Rn. 35 An die Gefahr- und Wahrscheinlichkeitsbeurteilung im Zusammenhang mit brandschutzrechtlichen Anforderungen sind keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen, weil mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss und ein Gebäudebrand regelmäßig mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen einhergeht.[vgl. Beschluss des Senats vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, juris, Rn. 21][vgl. Beschluss des Senats vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, juris, Rn. 21]. - VG Düsseldorf, 03.08.2023 - 28 K 2022/22
Baugenehmigung, Verkehrsfläche, Widmung, Gemeindestraße, Befahrbarkeit, …
Rn. 40 Vgl. zur Zulässigkeit von nachträglichen Anforderungen an den Brandschutz selbst im Falle einer bestandsgeschützten Nutzung: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Oktober 2019 - 8 B 11142/19 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24. September 2018 - 2 B 211/18 -, juris; OVG NRW vom 25. August 2010 - 7 A 749/09 -, juris, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 7 B 2142/04 -, juris Rn. 16 und VG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 2016 - 28 K 2758/15 -, juris. - VG Saarlouis, 01.03.2022 - 5 L 1668/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Verfügung; nicht …
Rn. 70 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 24.09.2018 - 2 B 211/18 - und vom 27.07.2020 - 2 B 113/20 -, jew. juris.
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