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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20718
OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21 (https://dejure.org/2021,20718)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.07.2021 - 2 B 219/21 (https://dejure.org/2021,20718)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 2 B 219/21 (https://dejure.org/2021,20718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beurteilung; Einzelmerkmale; Statusamt; Gesetzesvorbehalt; Wesentlichkeitstheorie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
    "Die für die Verwirklichung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG wesentlichen Regelungen muss der Gesetzgeber selbst treffen und darf sie nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 52).

    Weshalb das Bundesverwaltungsgericht von diesem Rechtverständnis nunmehr abrückt, lässt sich anhand der zitierten Entscheidungen nicht ohne weiteres nachvollziehen, zumal die zur Begründung herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. -, juris zur Einführung einer Einstellungshöchstaltersgrenze im öffentlichen Dienst ergangen ist.

    Das Bundesverfassungsgericht führt dort aus, dass die Abwägung und der Ausgleich zwischen dem Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und anderer in der Verfassung geschützter Belange vorrangig die Aufgabe des Parlamentsgesetzgebers sei; Ausnahmen vom Leistungsgrundsatz beim Zugang zum Beamtenverhältnis bedürften demnach grundsätzlich einer parlamentsgesetzlichen Grundlage (BVerfG, Beschl. v. 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 a. a. O. Rn. 60).

  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).

    Wie aus den Beschlüssen des Senats vom 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 - und vom 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, beide juris zu entnehmen ist, hat der Dienstherr bei dem Vergleich von Einzelmerkmalen aus Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern jeweils zu prüfen, ob das zu bewertende Einzelmerkmal vom Status bzw. der Aufgabe geprägt ist oder ob es sich um ein hiervon unabhängiges Einzelmerkmal handelt.

  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.).

    Wie aus den Beschlüssen des Senats vom 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 - und vom 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, beide juris zu entnehmen ist, hat der Dienstherr bei dem Vergleich von Einzelmerkmalen aus Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern jeweils zu prüfen, ob das zu bewertende Einzelmerkmal vom Status bzw. der Aufgabe geprägt ist oder ob es sich um ein hiervon unabhängiges Einzelmerkmal handelt.

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
    Rn. 13 (1) Dem steht nicht der (von Antragstellerseite aufrecht erhaltene) Einwand entgegen, dass es den Beurteilungen im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Urt. v. 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 16 …und Beschl. v. 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 -, juris Rn. 22) an der erforderlichen Rechtsgrundlage mangele.

    Hat der Vergleich der Bewerber im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG regelmäßig vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen, müssen die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dieser Beurteilungen vom Gesetzgeber bestimmt werden (BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - Rn. 15 f.).".

  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20

    Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
    Er verweist ergänzend auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63/20 - zur Notwendigkeit gesetzlicher Vorgaben im Beurteilungswesen.

    Rn. 13 (1) Dem steht nicht der (von Antragstellerseite aufrecht erhaltene) Einwand entgegen, dass es den Beurteilungen im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. hierzu Urt. v. 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 16 und Beschl. v. 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 -, juris Rn. 22) an der erforderlichen Rechtsgrundlage mangele.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 4 S 15.21

    Zum Parlamentsvorbehalt bei dienstlichen Beurteilungen von Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
    Rn. 15 Der Senat lässt offen, ob die den herangezogenen Beurteilungen zugrundeliegenden Bestimmungen § 6 SächsRiG und § 93 SächsBG unter Berücksichtigung der zitierten Rechtsprechung eine ausreichende gesetzgeberische Positionierung darstellen (vgl. dazu OVG LSA, Beschl. v. 19. Januar 2021 - 1 M 143/20, HessVGH, Beschl. v. 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Mai 2021 - 4 S 15/21 -, alle juris zu vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen).

    Indes stellt die dienstliche Beurteilung keine Ausnahme vom Leistungsgrundsatz dar, sondern dient gerade seiner Umsetzung (so zutreffend OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Mai 2021 - 4 S 15/21 - a. a. O. Rn. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
    Rn. 15 Der Senat lässt offen, ob die den herangezogenen Beurteilungen zugrundeliegenden Bestimmungen § 6 SächsRiG und § 93 SächsBG unter Berücksichtigung der zitierten Rechtsprechung eine ausreichende gesetzgeberische Positionierung darstellen (vgl. dazu OVG LSA, Beschl. v. 19. Januar 2021 - 1 M 143/20, HessVGH, Beschl. v. 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Mai 2021 - 4 S 15/21 -, alle juris zu vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen).

    Die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 - a. a. O. Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 30.10.2019 - 2 B 243/19

    Stellenbesetzung; konstitutives Anforderungsmerkmal; Befähigung zum Richteramt

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
    Der hiergegen gerichtete Eilantrag des Antragstellers auf weitere Berücksichtigung im Auswahlverfahren hatte in zweiter Instanz Erfolg (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Oktober 2019 - 2 B 243/19).

    Nachdem der Antragsteller aufgrund des Senatsbeschlusses vom 30. Oktober 2019 - 2 B 243/19 - trotz entgegenstehendem Anforderungsprofil nunmehr in das Auswahlverfahren einbezogen wurde, erstreckt sich die gerichtliche Prüfung nur noch auf die zweite Stufe.

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
    Denn Art. 33 Abs. 2 GG dient zum einen dem öffentlichen Interesse der bestmöglichen Besetzung des öffentlichen Dienstes und trägt zum anderen dem berechtigten Interesse der Beamten (und Richter) an einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung (BVerfG, Beschl. v. 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
    Ohne die Einräumung eines Übergangszeitraums, der es dem Landesgesetzgeber ermöglicht, die aus der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts möglicherweise für das sächsische Beurteilungswesen zu ziehenden Schlüsse umzusetzen und etwaige Regelungsdefizite zu schließen, könnten im Falle der Rechtswidrigkeit der maßgeblichen Bestimmungen über längere Zeit keine Beurteilungen mehr erstellt, Dienstposten nicht besetzt und Beförderungen nicht vorgenommen werden, was nicht hinnehmbar erscheint (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation im Beihilferecht BVerwG, Urt. v. 26. August 2008 - 2 C 2.07 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung; …

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen …

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 519/13
  • VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elternrecht; Erforderlichkeit; …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und die Beiakten - auch der weiteren von den Klägern in der Vergangenheit geführten Verfahren (2 A 233/20, 2 B 219/21, 2 B 174/22, 2 B 22/23, 2 B 98/23 sowie 2 A 130/23) und dem von der Kammer am heutigen Tag ebenfalls entschiedenen Verfahren 2 A 47/23 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Dass es dem Kläger zu 1. im Hinblick auf die Gewährung von Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) an der Klagebefugnis fehlt, solange ihm das Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen durch familiengerichtliche Entscheidung entzogen ist, hat die Kammer bereits mehrfach entschieden (2 B 219/21, 2 B 174/22, 2 B 22/23 sowie 2 B 98/23).

  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

    Denn die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn.15;… so jetzt auch ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 a. a. O. Rn. 40).

    Bei Vorhandensein von aktuellen Regelbeurteilungen mit klaren Gesamturteilen ist ein Vergleich nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls grundsätzlich möglich (etwa Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris).

  • OVG Sachsen, 13.12.2022 - 2 A 446/21

    Regelbeurteilung; Beurteilungszeitraum; Gesamturteil

    Die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (…vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 22; Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 13 ff.;… BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O. Rn. 40).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 57/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Selbst wenn die im Land Sachsen-Anhalt zu dem hier in den Blick zu nehmenden Beurteilungsstichtag des 31. Dezember 2017 (vgl. Nr. 3.1.1 Satz 1 und 2 BRL-PVD 2017) und auch jetzt noch geltende Gesetzes- und Rechtslage den verfassungsrechtlichen Normierungsanforderungen des Parlamentsvorbehalts nicht genügen sollte, folgte hieraus nicht die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Regelbeurteilung des Klägers; vielmehr wäre im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und zur Vermeidung eines der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustands für einen Übergangszeitraum - und damit auch für die Vergangenheit - von der Fortgeltung der bisherigen Beurteilungsvorschriften auszugehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021, a. a. O. Rn. 40; OVG LSA…, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 21 f.; SächsOVG, Beschluss vom 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 15 ff.; HessVGH…, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 49 ff.).
  • OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21

    Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht

    Die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (…vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 - a. a. O. Rn. 22; Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 13 ff.;… BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O. Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 25.02.2026 - 2 A 183/25

    Regelbeurteilung Staatsanwalt; Rechtsgrundlage; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; …

    Die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (…vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 - a. a. O. Rn. 22; Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 - , juris Rn. 13 ff.;… BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O. Rn. 40).

    Rn. 10 Diese Ausführungen gelten nicht nur - wie im dort gegebenen Fall - für Richterbeurteilungen, sondern auch für diejenigen von Staatsanwälten sowie der übrigen von der VwV Beurteilung erfassten Beamten (vgl. Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 3,13 ff.;… Senatsbeschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Selbst wenn die im Land Sachsen-Anhalt zu dem hier in den Blick zu nehmenden Beurteilungsstichtag des 31. Dezember 2017 (vgl. Nr. 3.1.1 Satz 1 und 2 BRL-PVD 2017) und auch jetzt noch geltende Gesetzes- und Rechtslage den verfassungsrechtlichen Normierungsanforderungen des Parlamentsvorbehalts nicht genügen sollte, folgte hieraus nicht die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Regelbeurteilung des Klägers; vielmehr wäre im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und zur Vermeidung eines der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustands für einen Übergangszeitraum - und damit auch für die Vergangenheit - von der Fortgeltung der bisherigen Beurteilungsvorschriften auszugehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021, a. a. O. Rn. 40; OVG LSA…, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 21 f.; SächsOVG, Beschluss vom 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 15 ff.; HessVGH…, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 49 ff.).
  • OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22

    Konkurrentenstreit; weiterer Aufsichtsführender Richter; im wesentlichen gleiches …

    Die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (…vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 - a. a. O. Rn. 22; Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 13 ff.;… BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O. Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 27.02.2026 - 2 B 316/25

    Konkurrenteneilverfahren um Schulleiterstelle; Beteiligung der …

    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. hierzu Urt. v. 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 16, Beschl. v. 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 -, juris Rn. 22 …und Urt. v. 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris) sind die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen durch den Gesetzgeber zu bestimmen und nicht der Exekutive zu überlassen, können aber - wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären - für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter angewendet werden (…BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 a. a. O. Rn. 40; Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 13 ff. und v. 13. Dezember 2022 a. a. O. Rn. 21).
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