Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.1973 - II B 22.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Hinblick auf den Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung - Überzeugungsbildung des Dienstherrn hinsichtlich der Beurteilung verschiedener Bewerber um eine Beförderung als der richterlichen Kontrolle ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.12.1971 - 104 III 70
- BVerwG, 11.01.1973 - II B 22.72
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1973 - II B 22.72
"Ein Beamter hat zwar in aller Regel gegen seinen Dienstherrn keinen Rechtsanspruch auf Beförderung, und zwar auch nicht auf Grund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht, weil diese nur in den Grenzen des jeweils bekleideten Amtes besteht (BVerwGE 15, 3 [7]).Einige dieser Vorschriften mögen sogar allein diesem Zweck dienen wie z.B. § 23 in Verbindung mit § 8 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 551) - BBG - (vgl. BVerwGE 15, 3 [5, 6]).
des weiteren die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1962 (BVerwGE 15, 3 ff.) und vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 8.64 - (Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 19).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1973 - II B 22.72
Die Beschwerde will anscheinend weiterhin geltend machen - dies ist allerdings dem Beschwerdevorbringen, das insoweit schwerlich den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [91]), nur bei wohlwollender Auslegung zu entnehmen -, eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergebe sich aus der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, daß der Dienstherr sich innerhalb des ihm gesetzlich zuerkannten gerichtsfreien Rahmens halte, wenn er trotz gleicher Beurteilung dienstjüngeren Bewerbern um eine Beförderungsstelle den Vorzug vor dienstälteren Bewerbern gebe.Mit bloßen Angriffen auf die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (vgl. auch hierzu BVerwGE 13, 90 [91]).
- BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62
Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1973 - II B 22.72
Hierzu hat es in seinem Urteil vom 17. September 1964 (BVerwGE 19, 252 [254]) ausgeführt:.
- BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1973 - II B 22.72
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. die Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -). - BVerwG, 23.02.1970 - VI C 111.65
Landesrecht als irrevisibles Recht in beamtenrechtlichen Streitigkeiten - …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1973 - II B 22.72
- Auch im Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 111.65 - (Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 30) hat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung vertreten, daß der Beamte grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung habe. - BVerwG, 23.02.1967 - II C 8.64
Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht - …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1973 - II B 22.72
des weiteren die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1962 (BVerwGE 15, 3 ff.) und vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 8.64 - (Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 19). - BVerwG, 20.03.1962 - II B 66.60
Auszug aus BVerwG, 11.01.1973 - II B 22.72
Um den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu genügen, hätte sie zumindest darlegen müssen, was der Kläger getan hätte, wenn seine Beweisanträge mit ausführlicher Begründung als "nicht erheblich" abgelehnt worden wären (ebenso schon Beschluß des Senats vom 20. März 1962 - BVerwG II B 66.60 - mit weiterem Hinweis).
- BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78
Erfahrungssätze - Revisibilität
Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß es dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen ist, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimißt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [9] und Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 26]) und daß aus sachlichen Gründen jüngere Bewerber älteren vorgezogen werden dürfen (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1973 - BVerwG 2 B 22.72 -). - BVerwG, 07.03.1973 - VI B 20.73
Rechtsmittel
Die Beschwerde hat offensichtlich verkannt, daß insoweit an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde andere Anforderungen als an die Begründung einer Revision gestellt werden (vgl.Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG II B 24.72 - undvom 11. Januar 1973 - BVerwG II B 22.72 -). - BVerwG, 01.12.1980 - 2 B 78.79
"Richtige" Handhabung der Vergabe von Beförderungsdienstposten an lebensältere …
Ebenso ist geklärt, daß aus sachlichen Gründen jüngere Bewerber älteren vorgezogen werden dürfen (vgl. den genannten Beschluß vom 20. November 1978 sowie Beschluß vom 11. Januar 1973 - BVerwG 2 B 22.72 -).
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