Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 227/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 5; GKG § 52 Abs. 2; GKG § 69A
Streitwert; Konkurrentenstreit; Diensposten; Anhörungsrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertfestsetzung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 227/09
Die Anhörungsrüge eröffnet die Möglichkeit fachgerichtlicher Abhilfe für den Fall, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2003, BVerfGE 107, 395). - BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05
Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 227/09
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt aber dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder der Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40; SächsOVG, Beschl. v. 21.4.2008, … - OVG Sachsen, 01.03.2006 - 2 E 324/05
Streitwert, Beschwerde, Erhöhung, Honorarvereinbarung
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 227/09
Die Streitwertentscheidung im Beschluss vom 16.12.2008 stellt auch keine Überraschungsentscheidung dar, sondern schließt sich an die im Beschluss des Senats vom 1.3.2006 (- 2 E 324/05 juris) praktizierte Streitwertfestsetzung bei der Besetzung eines Dienstpostens an.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2006 - 6 E 586/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Herabsetzung des gerichtlich festgelegten …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 227/09
Der Senat legt vorliegend den vollen Auffangstreitwert zu Grunde, weil der Konkurrentenstreit um einen Dienstposten den geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruch betrifft, über dessen Bestehen oder Nichtbestehen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes regelmäßig mit der Wirkung einer Vorwegnahme der Hauptsache entschieden wird (wie hier OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2007, NVwZ-RR 2007, 698; dagegen für hälftigen Auffangwert: BayVGH, Beschl. v. 15.10.2008 a. a. O., OVG NRW, Beschl. v. 17.10.2006 - 6 E 586/06 - juris). - VGH Bayern, 15.10.2008 - 15 C 08.2278
Streitwertbeschwerde; Beamtenrecht; Konkurrentenstreit
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 227/09
Angesichts dieser Erwägungen ist das dahinter stehende Interesse des Antragstellers, selbst den Dienstposten zu erlangen, regelmäßig nicht Gegenstand des Verfahrens und § 52 Abs. 5 GKG nicht heranzuziehen (vgl. zuletzt BayVGH, Beschl. v. 15.10.2008 - 15 C 08.2278 - juris). - VGH Bayern, 23.10.2007 - 11 C 07.2293
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 227/09
2008, 194 und BayVGH, Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 07.2293 - juris für die Rüge nach § 152a VwGO).
- VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts
Das Sächsische OVG weist hingegen die Gegenvorstellung als unstatthaft dann zurück, wenn der Anwendungsbereich der genannten Bestimmung eröffnet ist, wenn also mit der Verletzung verfassungsrechtlich garantierter Verfahrensrechte zugleich eine mit der Anhörungsrüge rügbare Verletzung des rechtlichen Gehörs einhergehe (Beschluss vom 23.03.2009 - 2 B 227/09, juris). - OVG Sachsen, 05.06.2009 - 2 B 282/09
Konkurrentenstreit; Richter; Ermessensspielraum; Streitwert
Angesichts dieser Erwägungen ist das dahinterstehende Interesse des Antragstellers, selbst das Amt zu erlangen, nicht Gegenstand des Eilverfahrens und somit nicht maßgeblich für die Wertbestimmung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 2 B 227/09 - juris). - OVG Sachsen, 29.04.2014 - 2 B 437/13
Widerspruchsbefugnis eines Elternteils gegen einen Bescheid über die Anordnung …
Die Eltern haben somit das Recht, sich gegen mögliche Eingriffe der Schulverwaltung in die ihnen vorbehaltene Erziehungsverantwortung zu wenden (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2009, SächsVBl. 2009, 170, 171;… Avenarius, Schulrecht, 8. Aufl., S. 339).
- OVG Sachsen, 02.12.2013 - 2 A 380/13
Bundespolizei, Satzung, Neuorganisation, Dienstvereinbarung, Dienstposten
Rn. 2 Steht lediglich eine Änderung des Dienstpostens in Streit, die keine Auswirkungen auf die Höhe der Besoldung hat, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einem Streitwert in Höhe des Auffangwertes aus § 52 Abs. 2 GKG aus (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2009 - 2 B 227/09 -, juris; Senatsbeschl. v. 24. Februar 2010 - 2 A 322/08 -, juris; Senatsbeschl. v. 29. September 2010, SächsVBl. 2011, 65; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09
Neuorganisation der Bundespolizei; Dienstpostenübertragung; Anordnungsgrund
Da über das Bestehen oder Nichtbestehen des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig mit der Wirkung einer Vorwegnahme der Hauptsache entschieden wird, ist eine Minderung des Wertes auf die Hälfte nicht angezeigt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5.6.2009, SächsVBl. 2009, 218 = LKV 2009, 326 sowie Beschl. v. 23.3.2009, SächsVBl. 2009, 170 f.). - OVG Sachsen, 16.02.2018 - 2 E 3/18
Streitwertbeschwerde im Konkurrentenstreitverfahren auf einstweilige Freihaltung …
Dieser ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 5. Juni 2009, SächsVBl. 2009, 218 = LKV 2009, 326; Beschl. v. 23. März 2009, SächsVBl. 2009, 170 f., seither ständige Rspr.) in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren sowohl dann anzusetzen, wenn es - wie hier - um die endgültige Besetzung eines Dienstpostens im Wege einer statusändernden Beförderung geht, als auch dann, wenn der Rechtsstreit um die Besetzung eines Dienstpostens ohne statusberührende Ernennung geführt wird. - OVG Sachsen, 29.07.2011 - 2 B 5/11
Dienstposten, Anordnungsgrund, Beförderung, Darlegung
Der Senat hält es bezüglich der begehrten Rückumsetzung nicht für sachgerecht, den Auffangstreitwert hier wegen einer Vorläufigkeit der Entscheidung zu halbieren (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 5. Juni 2009, SächsVBl. 2009, 218 = LKV 2009, 326 sowie Beschl. v. 23. März 2009, SächsVBl. 2009, 170 f.).
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