Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 23.03.2011 - 2 B 237/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 123
Besoldung, Streitwert, Vorläufigkeit des Verfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwertfestsetzung im einstweiligen Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Streit bzgl. der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertfestsetzung im einstweiligen Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Streit bzgl. der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 12.07.2010 - 3 L 211/10
- OVG Sachsen, 23.03.2011 - 2 B 237/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 662
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 28.03.2011 - 2 B 326/10
Versetzung in den Ruhestand, Polizeidienstunfähigkeit, Nachzahlung der vorläufig …
Für den Antrag auf Weiterzahlung seiner Bezüge in der bisherigen Höhe ab Mai 2010 bestehe wegen doppelter Rechtshängigkeit kein Rechtsschutzbedürfnis, da dieser bereits Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - 3 L 211/10 - gewesen und noch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht - 2 B 237/10 - sei. - OVG Sachsen, 12.04.2011 - 2 B 19/11
Privatschulfinanzierung, Verlängerung der Wartefrist, einstweilige Anordnung
Zudem ist der Antragsteller, sollte es im Ergebnis des Klageverfahrens zu einer weiteren Verlängerung der Wartefrist kommen, zur Rückzahlung des zuviel erhaltenen Betrages verpflichtet, so dass sich die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes getroffene Entscheidung auch insoweit als vorläufig erweist (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2011 - 2 B 237/10 -). - VG Augsburg, 14.09.2011 - Au 2 E 11.1267
Bundesbeamtenrecht Feststellung des Verlusts der Besoldung wegen schuldhaften …
Aufgrund der Möglichkeit, zu Unrecht geleistete Bezüge zurückzufordern, liegt keine endgültige Vorwegnahme der Hauptsache vor (so z.B. SächsOVG vom 23.3.2011 Az. 2 B 237/10 RdNr. 4).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".