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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.09.2019 - 2 B 239/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33571
OVG Sachsen, 10.09.2019 - 2 B 239/19 (https://dejure.org/2019,33571)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2019 - 2 B 239/19 (https://dejure.org/2019,33571)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2019 - 2 B 239/19 (https://dejure.org/2019,33571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123
    Aufnahme in die weiterführende Schule; Aufnahmeentscheidung; Vergabe freier Plätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schulplatzvergabe vor Gericht - ohne gerichtliches Verfahren kein Schulplatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Aufnahmeentscheidung des Schulleiters; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 2 B 239/19
    Diese Sachlage hat den Senat bewogen, in Fällen, in denen ebenso viele (oder mehr) freie Plätze vorhanden sind als Antragsteller/Beschwerdeführer, diesen die Plätze im gerichtlichen Verfahren zuzuweisen (vgl. Beschl. v. 20. August 2018 - 2 B 304/18 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.11.2014 - 2 B 229/14

    Benachteiligungsverbot für Behinderte, Förderschulpflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 2 B 239/19
    Eine Halbierung des Auffangwerts ist wegen der Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (vgl. Senatsbeschl. v. 14. November 2014 - 2 B 229/14 -, juris Rn. 18, st. Rspr.; Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, SächsVBl. 2014, Sonderbeilage Heft 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2026 - 19 B 662/26

    Ablehnungsbescheid; Aufnahmekapazität; Bestandskraft; Rechtsschutz; Rangfolge; …

    Rn. 17 Zur Situation eines bereits rechtswidrig vergebenen Schulplatzes mit der Folge einer fiktiven Kapazitäts­betrachtung vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Januar 2019 - 19 A 2303/17 - juris Rn. 99; ferner OVG Bremen, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - 1 B 224/22 - juris Rn. 24; Sächs. OVG, Beschluss vom 10. September 2019 - 2 B 239/19 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 12 ff., jeweils m. w. N.

    Rn. 19 Anders Sächs. OVG, Beschlüsse vom 10. September 2019 - 2 B 239/19 - juris Rn. 5 und vom 20. August 2018 - 2 B 304/18 - juris Rn. 8.

  • OVG Sachsen, 16.09.2022 - 2 B 243/22

    Wunschschule; Nachrückverfahren; freie Plätze

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Auswahl notwendig, wenn die Zahl der Aufnahmebewerber die der - von vornherein frei gehaltenen und frei gebliebenen oder nachträglich frei gewordenen - Plätze, übersteigt (vgl. Senatsbeschl. v. 10. September 2019 - 2 B 239/19 -, juris Rn. 3).

    Soweit der Antragsgegner in diesem Zusammenhang in der Beschwerdebegründung unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 10. September 2019 - 2 B 239/19 - (juris) geltend macht, "dass das Verwaltungsgericht Leipzig mit seiner Entscheidung die Entscheidung im Nachrückverfahren für die Schule übernimmt, wofür es rechtlich nicht zuständig ist", verhilft dieser Einwand seiner Beschwerde nicht zum Erfolg.

    Nach der Rechtsprechung des Senats können in den Fällen, in denen ebenso viele (oder mehr) freie Plätze vorhanden sind als Antragsteller/Beschwerdeführer, diesen die Plätze im gerichtlichen Verfahren zugewiesen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 10. September 2019 - 2 B 239/19 -, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24

    Nachrückverfahren; Antrag auf Teilnahme am Nachrückverfahren

    Dieser durfte dabei auf die Nachrückerliste des stattgefundenen Losverfahrens zurückgreifen und die Plätze an Bewerber vergeben, die nach wie vor an der (…) aufgenommen werden wollten (Senatsbeschl. v. 9. September 2020 - 2 B 285/20 -, n. v.; v. 10. September 2019 - 2 B 239/19 -, juris Rn. 3 und v. 13. August 2019 - 2 B 197/19 -, juris Rn. 7).

    Der Antragsgegner ist bei der von ihm insoweit zu treffenden Aufnahmeentscheidung nicht gehalten, die Plätze ausschließlich unter denjenigen zu vergeben, welche Widerspruch gegen Ihren Zuweisungsbescheid eingelegt oder ein gerichtliches Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angestrengt haben (Senatsbeschl. v. 9. September 2020 a. a. O. und v. 10. September 2019 a. a. O.).

    Zwar ist der Antragsgegner bei der erneuten Auswahl nicht gehindert, auf die Nachrückerliste des bereits stattgefundenen Auswahl-/Losverfahren zurückzugreifen (Senatsbeschl. v. 10. September 2019 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 29.09.2025 - 2 B 195/25

    Anmeldung ans Gymnasium, ; Bildungsempfehlung für die Oberschule, ; …

    Dieser durfte dabei auf die Nachrückerliste des stattgefundenen Losverfahrens zurückgreifen und die Plätze an Bewerber vergeben, die nach wie vor am Gymnasium I............-Schule aufgenommen werden wollten (Senatsbeschl. v. 6. September 2023 - 2 B 149/23 -, n. v. und v. 10. September 2019 - 2 B 239/19 -, juris Rn. 3).
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