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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 25.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47249
BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 25.14 (https://dejure.org/2014,47249)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.2014 - 2 B 25.14 (https://dejure.org/2014,47249)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 2014 - 2 B 25.14 (https://dejure.org/2014,47249)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 25.14
    Dies hat der Senat vor kurzem ausdrücklich entschieden (Urteil vom 25. September 2014 - BVerwG 2 C 16.13 - Rn. 13, zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 25.14
    Die Aufklärungspflicht verlangt hingegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr; vgl. Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 = Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 5 S. 58; Beschluss vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 25.14
    Rn. 15 Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 25.14
    Rn. 6 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 -BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 22 …und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507 Rn. 2).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 25.14
    Die Aufklärungspflicht verlangt hingegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr; vgl. Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 = Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 5 S. 58; Beschluss vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 25.14
    Rn. 6 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 -BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 22 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507 Rn. 2).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 25.14
    Eine Klärung durch eine revisionsgerichtliche Entscheidung ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228 S. 13).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 25.14
    Rn. 15 Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1).
  • VG Saarlouis, 24.03.2015 - 2 K 830/13

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage bei kommunalem Nothaushaltsrecht

    Rn. 45 Vgl. auch insoweit OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.12.2013 -3 A 663/13-, juris, a.a.O., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 30.12.2014 -2 B 25.14-, juris (Parallelentscheidung zu dem bereits zitierten Beschluss vom 29.12.2014 -2 B 110.13-); ferner Beschluss vom 25.02.2014 -3 A 753/13-, juris.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15604
OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14 (https://dejure.org/2014,15604)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2014 - 2 B 25/14 (https://dejure.org/2014,15604)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 2 B 25/14 (https://dejure.org/2014,15604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14
    Erfüllt er die Voraussetzungen für den Aufstieg nicht, ist seine Bewerbung um ein statusrechtliches Amt der höheren Laufbahn von vornherein aussichtslos (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 26. September 2012, BVerwGE 144, 186, 190).

    Anderen Gesichtspunkten darf nur dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sie ihrerseits Verfassungsrang haben oder aber sich aus dem Vergleich anhand von unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 2012, BVerwGE 144, 186, 190 f.;… Urt. v. 25. Februar 2010, BVerwGE 136, 140, 143;… Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147, 150).

    Denn es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass von einem höheren Dienstalter - und erst recht nicht von einem höheren Lebensalter - auf einen höheren Leistungsstand und bessere Bewährungsvoraussetzungen geschlossen werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 2012, BVerwGE 144, 186, 192;… Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147, 151).

    Aus der Kohärenz der Aufstiegsmöglichkeiten in ihrer Gesamtheit lasse sich nicht auf die Verfassungsmäßigkeit einzelner Regelungen schließen (BVerwG, Urt. v. 26. September 2012, BVerwGE 144, 186, 193).

    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze für zulässige Wartezeiten bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 2012, BVerwGE 144, 186, 192;… Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147, 151 f.).Gemessen hieran dürfte sich die in § 30 Abs. 7 Nr. 2 BPolLV a. F. vorgesehene generelle Wartezeit von mindestens vier Jahren als zu lang erweisen.

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14
    Er kann insbesondere verlangen, dass die Auswahl nur nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung getroffen wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4. November 2010, BVerwGE 138, 102, 106 f.; Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147, 149 f. m. w. N.).

    Anderen Gesichtspunkten darf nur dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sie ihrerseits Verfassungsrang haben oder aber sich aus dem Vergleich anhand von unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 2012, BVerwGE 144, 186, 190 f.;… Urt. v. 25. Februar 2010, BVerwGE 136, 140, 143; Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147, 150).

    Denn es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass von einem höheren Dienstalter - und erst recht nicht von einem höheren Lebensalter - auf einen höheren Leistungsstand und bessere Bewährungsvoraussetzungen geschlossen werden könnte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 2012, BVerwGE 144, 186, 192; Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147, 151).

    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze für zulässige Wartezeiten bilden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 2012, BVerwGE 144, 186, 192; Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147, 151 f.).Gemessen hieran dürfte sich die in § 30 Abs. 7 Nr. 2 BPolLV a. F. vorgesehene generelle Wartezeit von mindestens vier Jahren als zu lang erweisen.

  • OVG Sachsen, 07.11.2013 - 2 B 457/13

    Abhängigmachung des Zugangs zum begrenzten Praxisaufstieg in den gehobenen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14
    Der damit angesprochene Leistungsgrundsatz kommt zudem auch in § 3 Abs. 1 BPolLV a. F. zum Ausdruck, wonach den Polizeivollzugsbeamten entsprechend ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung alle Ämter des Polizeivollzugsdienstes offen stehen (vgl. Senatsbeschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13 - und v. 7. November 2013 - 2 B 457/13 -, juris).

    Rn. 19 Bereits im Senatsbeschluss vom 7. November 2013 - 2 B 457/13 - (juris) hat der Senat ausgeführt:.

    Rn. 22 In dem genannten Senatsbeschluss vom 7. November 2013 - 2 B 457/13 - (juris) hat der Senat ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14

    Abhängigkeit der Beteiligung am Auswahlverfahren für den begrenzten …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14
    Die zahlreichen Beurteilungen - für den begrenzten Praxisaufstieg nach der Regelung des § 30 Abs. 7 Nr. 1 BPolLV a. F. kommen nur solche Beamte in Betracht, die bereits zuvor dreimal (vom Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 6 bis A 9) befördert worden sind - bieten eine breite (und ausreichende) Basis für die Leistungseinschätzung des um den begrenzten Praxisaufstieg nachsuchenden Beamten (ebenso NdsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2014 - 5 ME 15/14 - ; BayVGH, Beschl. v. 23. Januar 2014 - 6 CE 13.2651 -, juris).

    24 Soweit das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss (BA S. 9) Zweifel hegt, ob der Verordnungsgeber den begrenzten Praxisaufstieg auch ohne die Voraussetzungen der vierjährigen Wartezeit angesichts des Ausnahmecharakters dieser Ausbildung erlaubt hätte, bleibt der Senat bei seiner oben ausgeführten Auffassung (vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2014 - 5 ME 15/14 -, juris, Rdnr. 28).

  • OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 436/13

    Aufstiegsausbildung, Polizeidienst, Auswahltest, Prüfungsverfahren, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14
    Der damit angesprochene Leistungsgrundsatz kommt zudem auch in § 3 Abs. 1 BPolLV a. F. zum Ausdruck, wonach den Polizeivollzugsbeamten entsprechend ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung alle Ämter des Polizeivollzugsdienstes offen stehen (vgl. Senatsbeschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13 - und v. 7. November 2013 - 2 B 457/13 -, juris).

    Die Auswahl für die Aufstiegsausbildung kommt damit in ihren Wirkungen einer vorweggenommenen Beförderungsentscheidung nahe (Senatsbeschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris;… vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13. November 2007 - 6 B 1565/07 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 5. November 2007 - 6 A 1249/06 -, juris).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14
    Soweit das Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgericht (Beschl. v. 10. Oktober 2013 - 12 B 50/13 -, juris) ausgeführt hat, dass die Mindestdienstzeit auf dem sachlichem Grund des Leistungsgrundsatzes beruhe, weil der Bewerber nachzuweisen habe, dass er sich in dem Spitzenamt des mittleren Polizeidienstes über einen längeren Zeitraum bewährt habe und aufgrund der erworbenen Führungseignung zur Wahrnehmung eines Amtes auch im gehobenen Polizeivollzugsdienst geeignet sei, ist davon auszugehen, dass die Bewährung des Beamten durch den Dienstherrn bereits dadurch eingeschätzt wird, dass der Beamte zuvor regelmäßig zu beurteilen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24. November 2005 - 2 C 34/04 -, juris).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14
    Es ist - gemessen am bisherigen Vortrag der Antragsgegnerin - nicht ersichtlich, dass sich hierfür aus der Spezifik des in Rede stehenden Amtes eines Polizeihauptmeisters und dem Umstand, dass es um einen Laufbahnaufstieg geht, eine hinreichende sachliche Rechtfertigung gewinnen ließe (vgl. für eine Wartezeit von zwei Beurteilungsperioden im Auswärtigen Dienst: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Oktober 2010 - OVG 6 S 3.10 -, juris; für eine Wartezeit, die zwei Beurteilungsperioden nicht überschreiten darf: BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 2011, NVwZ-RR 2012, 241).
  • BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09

    Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14
    Denn die verbleibenden Regelungen des § 30 Abs. 5 bis 7 BPolLV a. F. stellen in ihrer Gesamtheit ein inhaltlich sinnvolles Regelungswerk dar, das der Verordnungsgeber auch ohne die angegriffenen Regelungen hätte treffen können und wollen (vgl. zu den Kriterien der Teilnichtigkeit: BVerfG, Beschl. v. 7. September 2010, BVerfGE 127, 165, 223 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 17.02.2010 - 1 Bs 241/09

    Zur Bewerberauswahl und Beförderung von Polizeibeamten nach der "Richtlinie zum …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14
    Es ist deshalb nicht ersichtlich, dass ein Beamter den Aufgaben des gehobenen Dienstes nur nach einem mindestens vierjährigen Verbleiben im Amt eines Polizeihauptmeisters, verbunden mit dem daraus resultierenden Erfahrungszuwachs (vgl. zum notwendigen Erfahrungszuwachs als Rechtfertigungsgrund: OVG Hamburg, Beschl. v. 17. Februar 2010, ZBR 2010, 265), gerecht werden könnte, zumal auch der begrenzte Praxisaufstieg mit einer längerfristigen Ausbildung verbunden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2010 - 6 S 3.10

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswärtiges Amt; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14
    Es ist - gemessen am bisherigen Vortrag der Antragsgegnerin - nicht ersichtlich, dass sich hierfür aus der Spezifik des in Rede stehenden Amtes eines Polizeihauptmeisters und dem Umstand, dass es um einen Laufbahnaufstieg geht, eine hinreichende sachliche Rechtfertigung gewinnen ließe (vgl. für eine Wartezeit von zwei Beurteilungsperioden im Auswärtigen Dienst: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Oktober 2010 - OVG 6 S 3.10 -, juris; für eine Wartezeit, die zwei Beurteilungsperioden nicht überschreiten darf: BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 2011, NVwZ-RR 2012, 241).
  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 6 CE 13.2651

    Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Laufbahnwechsel; begrenzter Praxisaufstieg in …

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2007 - 6 A 1249/06

    Voraussetzungen einer Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 6 B 1565/07

    Zulassung eines Beamten zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II als …

  • OVG Sachsen, 21.06.2013 - 2 B 359/12

    Zeitliche Begrenzung des Anordnungsgrunds für das Begehren eines den …

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; Bundespolizei; Personalfragebogen; …

    Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben sind bereits dann zu beachten, wenn es - wie hier - zunächst (nur) um die Entscheidung geht, ob einem Beamten Zugang zu einer Ausbildung gewährt wird, deren erfolgreicher Abschluss erst die Voraussetzung für den Laufbahnaufstieg ist, weil die Entscheidung über die Zulassung zur Aufstiegsausbildung in derartigen Fällen bereits einer vorweggenommenen Beförderungsentscheidung nahekommt (Sächs. OVG, Beschluss vom 26.2.2014 - 2 B 25/14 -, juris Rn. 10; OVG NRW…, Beschluss vom 11.12.2017 - 1 B 1394/17 -, juris Rn. 9).

    Er erstarkt zu einem Anspruch auf Auswahl nur in denjenigen Fällen, in denen der dem Dienstherrn zukommende Beurteilungsspielraum auf Null reduziert ist, weil der betreffende Bewerber eindeutig am besten geeignet ist (Sächs. OVG, Beschluss vom 26.2.2014 - 2 B 25/14 -, juris Rn. 11).

  • VG Bayreuth, 30.06.2023 - B 5 S 23.490

    Rechtmäßigkeit der Sofortvollzugsanordnung, keine Zulassung zum Aufstiegslehrgang …

    Die Auswahl für die Aufstiegsausbildung kommt damit in ihren Wirkungen einer vorweggenommenen Beförderungsentscheidung nahe (Sächs. OVG, B.v. 26.2.2014 - 2 B 25/14, juris Rn. 9 f.;… OVG NRW, B.v. 13.11.2007 - 6 B 1565/07, juris Rn. 6).
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