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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.10.2020 - 2 B 2546/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31843
VGH Hessen, 22.10.2020 - 2 B 2546/20 (https://dejure.org/2020,31843)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.10.2020 - 2 B 2546/20 (https://dejure.org/2020,31843)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 2 B 2546/20 (https://dejure.org/2020,31843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 2 B 2546/20
    Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistet auch das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll (vgl. BVerfG…, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ff., Rn. 64 und Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 , juris Rn. 61).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 2 B 2546/20
    Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistet auch das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ff., Rn. 64 …und Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 , juris Rn. 61).
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 2 B 2546/20
    Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen (ständige Rspr. des BVerfG, vgl. z.B. Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 2 B 2546/20
    Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92 , juris Rn. 41;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1090/06 -, BVerfGK 11, 102 , juris Rn. 19).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 2 B 2546/20
    Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92 , juris Rn. 41; BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1090/06 -, BVerfGK 11, 102 , juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20

    Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 2 B 2546/20
    Eine weitere Reduzierung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes findet im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache nicht statt (§ 52 Abs. 1 GKG, Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013; vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2020 - 2 E 1289/20 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2021 - 2 M 78/21

    Bauaufsichtliche Verfügung zur Beseitigung eines Protestcamps

    Private, nicht eingefriedete Waldflächen stehen grundsätzlich als Versammlungsorte zur Verfügung, da dort im Grundsatz ein Zutrittsrecht der Allgemeinheit besteht (vgl. HessVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 2 B 2546/20 - juris Rn. 22).

    Dem entsprechend stehen auch private, nicht eingefriedete Waldflächen grundsätzlich als Versammlungsorte zur Verfügung, da dort im Grundsatz ein Zutrittsrecht der Allgemeinheit besteht (vgl. HessVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 2 B 2546/20 - juris Rn. 22).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2024 - 1 S 30.24

    Versammlung - Auflagen - Protestcamp

    Zu Recht wird daher in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch der öffentlich zugängliche Wald als geeigneter Ort einer dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG unterfallenden Versammlung angesehen, ohne dass noch zwischen dem Wald und den ihn bildenden Bäumen unterschieden wird (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 2 B 2546/20 - juris Rn. 22 zu einem Wald im Privateigentum; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 3 M 207/21 - juris Rn. 10 …und vom 2. Juli 2021 - 2 M 78/21 - juris Rn. 33; inzident auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 B 195/22 - juris;… vgl. weitergehend Kaiser, in: Dreier, GG, 4. Aufl. 2023, Art. 8 Rn. 40: ausreichend sei die tatsächliche Zugänglichkeit).
  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23
    Soweit der Antragsteller eine Einschränkung seines Rechts auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG rügt, ist bereits fraglich, ob ein Bereich, der durch § 16 HWaldG für das Betreten gesperrt ist, wie hier der Sicherheitsbereich, überhaupt als Ort für eine Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG zur Verfügung steht (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2020 - 2 B 2546/20 -, juris, Rn. 22; VG Gießen…, Urteil vom 28.01.2022 - 4 K 2484/21.GI -, juris, Rn. 128 - 134, unter Verweis auf den Beschluss des Hessischen VGH vom 28.10.2020 - 2 B 2600/20 -, unveröffentlicht).

    Ob und inwieweit in diesen Bereichen Versammlungen stattfinden können und ob und in welchem Rahmen das Versammlungsrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG es erforderlich macht, die Rodungsmaßnahmen zu unterbrechen (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 22.10.2020 - 2 B 2546/20 -, juris, Rn. 21 ff.), bestimmt sich nach Maßgabe des Versammlungsrechts.

    Im Bereich der Versammlung entscheidet allein die Versammlungsbehörde über mögliche Maßnahmen zur Verhinderung von Gefährdungen durch Rodungsarbeiten, so dass die angegriffene Allgemeinverfügung insoweit keine Wirkung entfalten würde, eine Beeinträchtigung des Versammlungsrechts mithin nicht zu befürchten wäre (vgl. Hessischer VGH…, Beschluss vom 07.01.2021, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 2 B 2546/20 -, juris).

  • VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20

    Menschenketten gegen die Rodung des Dannenröder Waldes, des Maulbacher Waldes und …

    Nicht überzeugen könnten auch die Ausführungen des VGH Kassel im Verfahren 2 B 2546/20, soweit das Gericht unter Bezugnahme auf eine forstfachliche Stellungnahme der Oberen Forstbehörde die Auffassung vertrete, auch bei einem Stillstand der Harvester und anderer zur Rodung eingesetzter Maschinen sei eine Gefahr für Leib und Leben auf gerodeten Flächen sowie auf unmittelbar angrenzenden Flächen gegeben und damit einen einzuhaltenden Mindestabstand von 120 m zu den Rodungsflächen begründet habe.
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