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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 26.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19881
BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 26.06 (https://dejure.org/2006,19881)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2006 - 2 B 26.06 (https://dejure.org/2006,19881)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 2 B 26.06 (https://dejure.org/2006,19881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Rahmen der Zulassung der Revision; Bindung des Gerichts an die ständige Verwaltungspraxis; Realitätsnahe Festsetzung der Sachkosten und Personalkosten; Entschädigung des Gerichtsvollziehers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.2004 - 2 C 41.03

    Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 26.06
    Danach ist der Dienstherr verpflichtet, die Entschädigung an den angefallenen notwendigen Sach- und Personalkosten auszurichten und aktuell und realitätsnah zu ermitteln (vgl. Urteile vom 4. Juli 2002 - BVerwG 2 C 13.01 - Buchholz 240 § 49 BBesG Nr. 2 S. 4 und vom 19. August 2004 - BVerwG 2 C 41.03 - DGVZ 2005, 7).

    Rn. 9 Die Beschwerde trägt selbst vor, dass der Senat in seinem Urteil vom 19. August 2004 (a.a.O.) diese Frage bereits geklärt hat.

    Die Beschwerde beanstandet, dass sich das Berufungsgericht an die rechtlichen Vorgaben der Senatsentscheidung vom 19. August 2004 (a.a.O.) nicht gehalten und die danach gebotenen Erhebungen unterlassen habe, legt jedoch nicht dar, wie § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dies erfordert, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden Rechtssatz beruht.

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 26.06
    Danach ist der Dienstherr verpflichtet, die Entschädigung an den angefallenen notwendigen Sach- und Personalkosten auszurichten und aktuell und realitätsnah zu ermitteln (vgl. Urteile vom 4. Juli 2002 - BVerwG 2 C 13.01 - Buchholz 240 § 49 BBesG Nr. 2 S. 4 und vom 19. August 2004 - BVerwG 2 C 41.03 - DGVZ 2005, 7).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 26.06
    Eine danach allenfalls in Betracht zu ziehende unrichtige Anwendung dieser Entscheidung durch das Berufungsgericht stellt keine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO dar (vgl. Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264).
  • OVG Sachsen, 16.01.2007 - 2 B 21/06

    Privatschulfinanzierung, Sachkosten, Förderschule

    Anders als bei den Personalkosten (vgl. hierzu Urt. des Senats v. 24.1.2005 - 2 B 644/04 - und vom 27.6.2006 - 2 B 26/06 -) ist die Ermittlung der Sachkosten entsprechender öffentlicher Förderschulen nach den für diese geltenden Bestimmungen nicht möglich.
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