Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.03.1993

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 16.08.1996 - 2 B 26.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9708
OVG Berlin, 16.08.1996 - 2 B 26.93 (https://dejure.org/1996,9708)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.08.1996 - 2 B 26.93 (https://dejure.org/1996,9708)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. August 1996 - 2 B 26.93 (https://dejure.org/1996,9708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baumschutz; Verfassungsrecht; Baumerhaltung; Grundstückseigentümer; Wirtschaftliche Zumutbarkeit; Nachweispflicht

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 530
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 S 66.20

    Baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bei einem zulässigen Bauvorhaben

    Die vom Antragsteller (…a.a.O., S. 8) zitierte Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 26.92 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 16. August 1996 - OVG 2 B 26.93 -, NVwZ-RR 1997, 530 - 533; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2015 - OVG 11 B 20.14 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 284/09 - juris) bezieht sich nicht auf den Fall eines Baugenehmigungsantrags für ein konkretes Bauvorhaben, in dem eine Entscheidung über eine baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung an einer Vorschrift wie § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BaumSchVO auszurichten gewesen wäre.

    Danach ist die Voraussetzung der baumschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für eine sonst zulässige - hier: bauliche - Nutzung des Grundstücks nicht nur bei Verhinderung (1. Fall) oder wesentlicher Beschränkung der Verwirklichung (2. Fall) dieser Nutzung gegeben, sondern auch dann, wenn eine solche Nutzung "unzumutbar beeinträchtigt wird" (3. Fall), was ohne Weiteres auch eine unvertretbare Höhe der Kosten für eine Änderung der Bauplanung umfasst (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 16. August 1996, a.a.O., S. 531 f., für unangemessen hohe Baumerhaltungskosten).

  • VG München, 22.01.2018 - M 8 K 16.4649

    Versagung der Genehmigung zur Fällung einer Tanne - Keine erhöhte Windbruchgefahr

    Rn. 45 Bei der Gefahr, dass Bäume, die Gebäude überragen, bei starken Stürmen umstürzen oder dass sie vom Blitz getroffen werden könnten, handelt es sich um allgemeine, grundsätzlich auch jeden gesunden Baum bei derartigen extremen Wetterbedingungen möglicherweise treffende "katastrophale" Folgen, die als solche eine Ausnahmegenehmigung nicht zu rechtfertigen vermögen; das Gleiche gilt für bei starken Unwettern abbrechende gesunde Äste (vgl. OVG Bln, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - NVwZ-RR 1997, 530).

    Insoweit können dem Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Opfer abverlangt werden (vgl. dazu OVG Bln, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - juris und NVwZ-RR 1997, 530 m.w.N.).

    Rn. 50 4.2 Hinsichtlich der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den befürchteten Umsturz des Baumes ist wiederum darauf zu verweisen, dass es sich bei der Gefahr, dass Bäume, die Gebäude überragen, bei starken Stürmen umstürzen oder dass sie vom Blitz getroffen werden könnten, um allgemeine, grundsätzlich auch jeden gesunden Baum bei derartigen extremen Wetterbedingungen möglicherweise treffende "katastrophale" Folgen handelt, die als solche eine Ausnahmegenehmigung nicht zu rechtfertigen vermögen; das Gleiche gilt für bei starken Unwettern abbrechende gesunde Äste (vgl. OVG Bln, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - NVwZ-RR 1997, 530).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05

    Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung …

    Auch wenn die die Einwirkungsmöglichkeiten auf den Berliner Baumbestand grundsätzlich beschränkenden Vorschriften der Baumschutzverordnung eine verfassungsrechtlich zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz enthalten (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 15.00 -, UPR 2004, 234; Urteil vom 16. August 1996 - OVG 2 B 26.93 -, NvWZ - RR 1997, 530; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1996, - 4 B 303/95 -, NVwZ 1996, 1487), unterliegen sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Bestimmtheit und Normenklarheit.
  • VG Berlin, 17.03.2026 - 24 K 46.24

    Baumfällgenehmigung; Verschattung einer PV-Anlage

    Denn auch bei gesunden Bäumen ist beispielsweise ein Astabbruchrisiko nie gänzlich auszuschließen, wobei dieses Risiko angesichts der vielfältigen positiven Wirkungen der Bäume als natürliches Lebensrisiko akzeptabel erscheint (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. Februar 2016 - OVG 11 S 84.15 - juris Rn. 10; OVG Berlin, Urteil vom 16. August 1996 - 2 B 26/93 - NVwZ 1997, 530, 532).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2024 - 11 B 5.22

    Gefahrenabschätzung bezüglich eines geschützten Baumes; Nutzungsbeeinträchtigung …

    Denn auch bei gesunden Bäumen ist ein Astabbruchrisiko nie gänzlich auszuschließen, wobei dieses Risiko angesichts der vielfältigen positiven Wirkungen der Bäume als natürliches Lebensrisiko akzeptabel erscheint (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. Februar 2016 - OVG 11 S 84.15 - juris, Rn. 10; OVG Berlin, Urteil vom 16. August 1996 - 2 B 26/93 - NVwZ 1997, 530, 532 - beck-online m.w.N.).
  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00

    Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer in der vom Antragsteller genutzten …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404

    Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht im Bereich eines geschützten …

    Der Eigentümer behält neben seiner Eigentümerstellung die Verfügungsbefugnis über das Grundstück und damit die Verantwortung; er hat dementsprechend das Haftungsrisiko zu tragen (vgl. OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26/93 - NVwZ-RR 1997, 530, 532; BayVGH, B.v. 25.7.2013 - 14 ZB 12.2275 - juris; jeweils zu Unterschutzstellungen durch Baumschutzverordnungen).
  • VG München, 14.05.2012 - M 8 K 11.2134

    Fällgenehmigung für einen Spitzahorn; Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für …

    Insoweit können dem Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Opfer abverlangt werden (vgl. OVG Berlin vom 16.08.1996 NVwZ-RR 1997, 530 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.02.2026 - 14 ZB 25.1511

    Befreiung vom Verbot des Fällens eines schutzwürdigen Baums (Fichte) für …

    Rn. 7 Das Verwaltungsgericht hat einleitend zur Erläuterung des Begriffs der "nicht beabsichtigten Härte" (UA S. 10 f.) unter anderem Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte zitiert, wonach eine solche Härte nur vorliege, wenn Beeinträchtigungen ein Ausmaß erreichten, mit dem insbesondere die jeweilige Grundstücksnutzung unzumutbar eingeschränkt werde, und denen nicht mit verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen begegnet werden könne (…BayVGH, U.v. 25.4.2012 - 14 B 10.1750 - BayVBl 2013, 114 - juris Rn. 47 m.w.N.; OVG NW, B.v. 13.2.2003 - 8 A 5373/99 - juris Rn. 15 sowie OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - juris).
  • VG München, 04.05.2015 - M 8 K 14.2652

    Keine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, wenn die - zumindest …

    Insoweit können dem Betroffen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Opfer abverlangt werden (vgl. dazu OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - juris und NVwZ-RR 1997, 530 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2013 - 14 ZB 12.2275

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Genehmigung zur Fällung eines …

  • VG Augsburg, 23.07.2015 - Au 2 K 15.111

    Naturschutzrecht; geschützter Baum; Veränderungsverbot; Ausnahmen; Genehmigung …

  • VG München, 06.06.2016 - M 8 K 15.2412

    Genehmigung zur Fällung einer Lärche

  • VG München, 23.11.2015 - M 8 K 14.2817

    Fällgenehmigung eines Weymouthskiefers

  • VG München, 18.01.2016 - M 8 K 14.3180

    Erfolglose Klage auf Genehmigung der Fällung von Rotbuchen nach einer kommunalen …

  • VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.1534

    Fällungsgenehmigung; keine unzumutbare Beeinträchtigung der Gebäude- und …

  • VG Würzburg, 19.12.2023 - W 4 K 23.134

    Genehmigung, Fällung, Rückschnitt, Baumschutz, Atypik

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.1993 - 2 B 26.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,19218
BVerwG, 30.03.1993 - 2 B 26.93 (https://dejure.org/1993,19218)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1993 - 2 B 26.93 (https://dejure.org/1993,19218)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1993 - 2 B 26.93 (https://dejure.org/1993,19218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,19218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage - Berücksichtigung einer prekären Personalsituation und Arbeitssituation bei einer Behörde im Rahmen der Ermessensentscheidung der Behörde gem. § 7 Sonderurlaubsverordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1993 - 2 B 26.93
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwG 13, 90 [91 f.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht