Rechtsprechung
| OVG Berlin, 16.08.1996 - 2 B 26.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BaumschutzVOBln § 4
Baumschutz; Fällgenehmigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Baumschutz; Verfassungsrecht; Baumerhaltung; Grundstückseigentümer; Wirtschaftliche Zumutbarkeit; Nachweispflicht
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 530
Wird zitiert von ... (17)
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 S 66.20
Baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bei einem zulässigen Bauvorhaben
Die vom Antragsteller (…a.a.O., S. 8) zitierte Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 26.92 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 16. August 1996 - OVG 2 B 26.93 -, NVwZ-RR 1997, 530 - 533; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2015 - OVG 11 B 20.14 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 284/09 - juris) bezieht sich nicht auf den Fall eines Baugenehmigungsantrags für ein konkretes Bauvorhaben, in dem eine Entscheidung über eine baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung an einer Vorschrift wie § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BaumSchVO auszurichten gewesen wäre.Danach ist die Voraussetzung der baumschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für eine sonst zulässige - hier: bauliche - Nutzung des Grundstücks nicht nur bei Verhinderung (1. Fall) oder wesentlicher Beschränkung der Verwirklichung (2. Fall) dieser Nutzung gegeben, sondern auch dann, wenn eine solche Nutzung "unzumutbar beeinträchtigt wird" (3. Fall), was ohne Weiteres auch eine unvertretbare Höhe der Kosten für eine Änderung der Bauplanung umfasst (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 16. August 1996, a.a.O., S. 531 f., für unangemessen hohe Baumerhaltungskosten).
- VG München, 22.01.2018 - M 8 K 16.4649
Versagung der Genehmigung zur Fällung einer Tanne - Keine erhöhte Windbruchgefahr
Rn. 45 Bei der Gefahr, dass Bäume, die Gebäude überragen, bei starken Stürmen umstürzen oder dass sie vom Blitz getroffen werden könnten, handelt es sich um allgemeine, grundsätzlich auch jeden gesunden Baum bei derartigen extremen Wetterbedingungen möglicherweise treffende "katastrophale" Folgen, die als solche eine Ausnahmegenehmigung nicht zu rechtfertigen vermögen; das Gleiche gilt für bei starken Unwettern abbrechende gesunde Äste (vgl. OVG Bln, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - NVwZ-RR 1997, 530).Insoweit können dem Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Opfer abverlangt werden (vgl. dazu OVG Bln, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - juris und NVwZ-RR 1997, 530 m.w.N.).
Rn. 50 4.2 Hinsichtlich der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den befürchteten Umsturz des Baumes ist wiederum darauf zu verweisen, dass es sich bei der Gefahr, dass Bäume, die Gebäude überragen, bei starken Stürmen umstürzen oder dass sie vom Blitz getroffen werden könnten, um allgemeine, grundsätzlich auch jeden gesunden Baum bei derartigen extremen Wetterbedingungen möglicherweise treffende "katastrophale" Folgen handelt, die als solche eine Ausnahmegenehmigung nicht zu rechtfertigen vermögen; das Gleiche gilt für bei starken Unwettern abbrechende gesunde Äste (vgl. OVG Bln, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - NVwZ-RR 1997, 530).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05
Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung …
Auch wenn die die Einwirkungsmöglichkeiten auf den Berliner Baumbestand grundsätzlich beschränkenden Vorschriften der Baumschutzverordnung eine verfassungsrechtlich zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz enthalten (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 15.00 -, UPR 2004, 234; Urteil vom 16. August 1996 - OVG 2 B 26.93 -, NvWZ - RR 1997, 530; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1996, - 4 B 303/95 -, NVwZ 1996, 1487), unterliegen sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Bestimmtheit und Normenklarheit.
- VG Berlin, 17.03.2026 - 24 K 46.24
Baumfällgenehmigung; Verschattung einer PV-Anlage
Denn auch bei gesunden Bäumen ist beispielsweise ein Astabbruchrisiko nie gänzlich auszuschließen, wobei dieses Risiko angesichts der vielfältigen positiven Wirkungen der Bäume als natürliches Lebensrisiko akzeptabel erscheint (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. Februar 2016 - OVG 11 S 84.15 - juris Rn. 10; OVG Berlin, Urteil vom 16. August 1996 - 2 B 26/93 - NVwZ 1997, 530, 532). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2024 - 11 B 5.22
Gefahrenabschätzung bezüglich eines geschützten Baumes; Nutzungsbeeinträchtigung …
Denn auch bei gesunden Bäumen ist ein Astabbruchrisiko nie gänzlich auszuschließen, wobei dieses Risiko angesichts der vielfältigen positiven Wirkungen der Bäume als natürliches Lebensrisiko akzeptabel erscheint (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. Februar 2016 - OVG 11 S 84.15 - juris, Rn. 10; OVG Berlin, Urteil vom 16. August 1996 - 2 B 26/93 - NVwZ 1997, 530, 532 - beck-online m.w.N.). - OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00
Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer in der vom Antragsteller genutzten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.00404
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht im Bereich eines geschützten …
Der Eigentümer behält neben seiner Eigentümerstellung die Verfügungsbefugnis über das Grundstück und damit die Verantwortung; er hat dementsprechend das Haftungsrisiko zu tragen (vgl. OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26/93 - NVwZ-RR 1997, 530, 532; BayVGH, B.v. 25.7.2013 - 14 ZB 12.2275 - juris; jeweils zu Unterschutzstellungen durch Baumschutzverordnungen). - VG München, 14.05.2012 - M 8 K 11.2134
Fällgenehmigung für einen Spitzahorn; Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für …
Insoweit können dem Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Opfer abverlangt werden (vgl. OVG Berlin vom 16.08.1996 NVwZ-RR 1997, 530 m.w.N.). - VGH Bayern, 05.02.2026 - 14 ZB 25.1511
Befreiung vom Verbot des Fällens eines schutzwürdigen Baums (Fichte) für …
Rn. 7 Das Verwaltungsgericht hat einleitend zur Erläuterung des Begriffs der "nicht beabsichtigten Härte" (UA S. 10 f.) unter anderem Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte zitiert, wonach eine solche Härte nur vorliege, wenn Beeinträchtigungen ein Ausmaß erreichten, mit dem insbesondere die jeweilige Grundstücksnutzung unzumutbar eingeschränkt werde, und denen nicht mit verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen begegnet werden könne (…BayVGH, U.v. 25.4.2012 - 14 B 10.1750 - BayVBl 2013, 114 - juris Rn. 47 m.w.N.; OVG NW, B.v. 13.2.2003 - 8 A 5373/99 - juris Rn. 15 sowie OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - juris). - VG München, 04.05.2015 - M 8 K 14.2652
Keine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, wenn die - zumindest …
Insoweit können dem Betroffen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Opfer abverlangt werden (vgl. dazu OVG Berlin, U.v. 16.8.1996 - 2 B 26.93 - juris und NVwZ-RR 1997, 530 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.07.2013 - 14 ZB 12.2275
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Genehmigung zur Fällung eines …
- VG Augsburg, 23.07.2015 - Au 2 K 15.111
Naturschutzrecht; geschützter Baum; Veränderungsverbot; Ausnahmen; Genehmigung …
- VG München, 06.06.2016 - M 8 K 15.2412
Genehmigung zur Fällung einer Lärche
- VG München, 23.11.2015 - M 8 K 14.2817
Fällgenehmigung eines Weymouthskiefers
- VG München, 18.01.2016 - M 8 K 14.3180
Erfolglose Klage auf Genehmigung der Fällung von Rotbuchen nach einer kommunalen …
- VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.1534
Fällungsgenehmigung; keine unzumutbare Beeinträchtigung der Gebäude- und …
- VG Würzburg, 19.12.2023 - W 4 K 23.134
Genehmigung, Fällung, Rückschnitt, Baumschutz, Atypik
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Rechtsprechung
| BVerwG, 30.03.1993 - 2 B 26.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage - Berücksichtigung einer prekären Personalsituation und Arbeitssituation bei einer Behörde im Rahmen der Ermessensentscheidung der Behörde gem. § 7 Sonderurlaubsverordnung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1992 - 6 A 3661/91
- BVerwG, 30.03.1993 - 2 B 26.93
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.03.1993 - 2 B 26.93
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwG 13, 90 [91 f.]).
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