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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13145
BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16 (https://dejure.org/2017,13145)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2017 - 2 B 26.16 (https://dejure.org/2017,13145)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 (https://dejure.org/2017,13145)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verstoß gegen disziplinargerichtliche Aufklärungspflicht; ärztliches Attest über zwanghafte Erkrankung; Würdigung im Rahmen des Persönlichkeitsbildes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 S 2 BDG, § 58 Abs 1 BDG, § 86 Abs 1 VwGO
    Verstoß gegen disziplinargerichtliche Aufklärungspflicht; ärztliches Attest über zwanghafte Erkrankung; Würdigung im Rahmen des Persönlichkeitsbildes

  • Wolters Kluwer

    Abrechnung überhöhter Umsätze für die erste Klasse durch einen Bundesbahnbeamten; Betrügerisches innerdienstliches Dienstvergehen; Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme; Kürzung der Dienstbezüge; Rüge ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung überhöhter Umsätze für die erste Klasse durch einen Bundesbahnbeamten; Betrügerisches innerdienstliches Dienstvergehen; Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme; Kürzung der Dienstbezüge; Rüge ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer psychischen Erkrankung bei Bestimmung der Disziplinarmaßnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16
    Rn. 12 Den Bedeutungsgehalt dieser gesetzlichen Begriffe hat der Senat in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - (BVerwGE 124, 252 ) und vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - (Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3) näher bestimmt.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16
    Rn. 7 Im gerichtlichen Disziplinarverfahren haben die Tatsachengerichte nach § 58 Abs. 1 BDG und § 86 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 65 Abs. 1 BDG grundsätzlich selbst und von Amts wegen diejenigen Tatsachen zu ermitteln und festzustellen, die für den Nachweis des Dienstvergehens und die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 20).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16
    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 12 ff., insoweit nur teilweise abgedruckt in Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16
    Rn. 12 Den Bedeutungsgehalt dieser gesetzlichen Begriffe hat der Senat in den Urteilen vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - (BVerwGE 124, 252 ) und vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - (Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3) näher bestimmt.
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16
    Dies gilt gemäß § 58 Abs. 1, § 65 Abs. 1 Satz 1 BDG auch für die Berufungsinstanz (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16
    Eine psychische Erkrankung ist auch dann in die Gesamtwürdigung zur Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme einzustellen, wenn sie keinen Einfluss auf die Schuldfähigkeit des Beamten hat (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 2 B 50.12 - NVwZ-RR 2013, 926, Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2017 - 10 L 2/17

    Disziplinarische Ahndung einer falschen uneidlichen Aussage einer Polizeibeamtin

    Rn. 61 Eine psychische Erkrankung ist zwar auch dann in die Gesamtwürdigung zur Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme einzustellen, wenn sie keinen Einfluss auf die Schuldfähigkeit des Beamten hat (BVerwG, Beschl. v. 29. März 2017 - 2 B 26.16 - und Beschl. v. 6. Juni 2013 - 2 B 50.12 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit im Disziplinarrecht

    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - juris Rn. 7 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2021 - 80 D 2.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter; heimliche Fotoaufnahmen von …

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich dabei zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 16 m.w.N. und Beschluss vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - juris Rn. 12).
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