Rechtsprechung
| BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 20.04.1966 - III/1 528/65
- VGH Hessen, 04.02.1969 - OS I 60/66
- BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Bei der Entscheidung über die Beschwerde ist nicht die nach Ablauf der Beschwerdefrist (§ 132 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 [BGBl. I S. 17] - VwGO -: am 3. April 1969) durch Schriftsatz vom 2. Mai 1969 gegebene weitere Begründung, sondern als Begründung im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur der Inhalt des innerhalb der Beschwerdefrist eingegangenen Schriftsatzes vom 2. April 1969 zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1968 - BVerwG II B 7.68 - mit Hinweis auf BVerwGE 13, 90; Beschluß vom 19. April 1966 - BVerwG III B 80.65 - [NJW 1966 S. 1331]; Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG II B 31.68 -).Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angestrebte Revisionsentscheidung eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Klärung zuführen würde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16] sowie BVerwGE 13, 90 [91/92]).
Dieser Darlegungspflicht wird nicht bereits durch die Bezeichnung einer nach der Auffassung der Beschwerde klärungsbedürftigen Rechtsfrage, sondern erst durch Ausführungen des Inhalts genügt, daß und inwiefern diese Rechtsfrage sowohl für die angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die angestrebte Revisionsentscheidung erheblich sein werde, verbunden mit einer Darlegung des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. hierzu außerdem den vorerwähnten Beschluß BVerwG V B 5.60 [a.a.O.] auch Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 18]).
- BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Zweifelhaft ist schon, ob die Beschwerde diesen Erfordernissen einer im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäßen Darlegung des Zulassungsgrundes nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch den bloßen Hinweis genügt, die Klägerin teile nicht die Ansicht des Berufungsgerichts, daß außerplanmäßige Lehrer kein "absolutes" Recht auf Ausbildung hätten, und "im übrigen" handele es sich hierbei um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, wie sich insbesondere aus den zu Art. 12 Abs. 1 GG ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 13; 16, 241) [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 377) ergebe.Abwegig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis der Beschwerde im Schriftsatz vom 2. Mai 1969 auf die Entscheidungen BVerfGE 7, 377 sowie BVerwGE 6, 13 und 16, 241.
Denn diese Entscheidungen behandeln nicht die im vorliegenden Rechtsstreit allein zu erörternde Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst oder eines vergleichbaren außerplanmäßigen Beamten aus dem Beamtenverhältnis zulässig ist, sondern nur die Frage, ob und inwieweit Art. 12 Abs. 1 GG Regelungen entgegensteht, welche die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (BVerwGE 6, 13: Rechtsreferendare; BVerwGE 16, 241: Forstreferendare) oder den Zugang zu einem bestimmten Beruf (BVerfGE 7, 377: Apotheker) beschränken.
- BVerwG, 21.11.1957 - II C 45.56
Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Zweifelhaft ist schon, ob die Beschwerde diesen Erfordernissen einer im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäßen Darlegung des Zulassungsgrundes nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch den bloßen Hinweis genügt, die Klägerin teile nicht die Ansicht des Berufungsgerichts, daß außerplanmäßige Lehrer kein "absolutes" Recht auf Ausbildung hätten, und "im übrigen" handele es sich hierbei um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, wie sich insbesondere aus den zu Art. 12 Abs. 1 GG ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 13; 16, 241) [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 377) ergebe.Abwegig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis der Beschwerde im Schriftsatz vom 2. Mai 1969 auf die Entscheidungen BVerfGE 7, 377 sowie BVerwGE 6, 13 und 16, 241.
Denn diese Entscheidungen behandeln nicht die im vorliegenden Rechtsstreit allein zu erörternde Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst oder eines vergleichbaren außerplanmäßigen Beamten aus dem Beamtenverhältnis zulässig ist, sondern nur die Frage, ob und inwieweit Art. 12 Abs. 1 GG Regelungen entgegensteht, welche die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (BVerwGE 6, 13: Rechtsreferendare; BVerwGE 16, 241: Forstreferendare) oder den Zugang zu einem bestimmten Beruf (BVerfGE 7, 377: Apotheker) beschränken.
- BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angestrebte Revisionsentscheidung eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Klärung zuführen würde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] …und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16] sowie BVerwGE 13, 90 [91/92]).Dieser Darlegungspflicht wird nicht bereits durch die Bezeichnung einer nach der Auffassung der Beschwerde klärungsbedürftigen Rechtsfrage, sondern erst durch Ausführungen des Inhalts genügt, daß und inwiefern diese Rechtsfrage sowohl für die angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die angestrebte Revisionsentscheidung erheblich sein werde, verbunden mit einer Darlegung des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. hierzu außerdem den vorerwähnten Beschluß BVerwG V B 5.60 [a.a.O.] auch Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 18]).
- BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65
Versorgungsansprüche einer Witwe
Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Jedenfalls ist aber bei der Prüfung, ob das Berufungsgericht verfahrensrechtlich gehalten war, das Sachverständigengutachten einzuholen, von der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts - ungeachtet ihrer Richtigkeit - auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 18] mit Hinweis auf den Beschluß des Bundessozialgerichts vom 20. Februar 1963 - 12 RJ 504/62 - [MDR 1963 S. 535]; ebenso BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1968 - BVerwG II B 17.68 -). - BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angestrebte Revisionsentscheidung eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Klärung zuführen würde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16] sowie BVerwGE 13, 90 [91/92]). - BVerwG, 19.04.1966 - III B 80.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Bei der Entscheidung über die Beschwerde ist nicht die nach Ablauf der Beschwerdefrist (§ 132 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 [BGBl. I S. 17] - VwGO -: am 3. April 1969) durch Schriftsatz vom 2. Mai 1969 gegebene weitere Begründung, sondern als Begründung im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur der Inhalt des innerhalb der Beschwerdefrist eingegangenen Schriftsatzes vom 2. April 1969 zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1968 - BVerwG II B 7.68 - mit Hinweis auf BVerwGE 13, 90; Beschluß vom 19. April 1966 - BVerwG III B 80.65 - [NJW 1966 S. 1331]; Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG II B 31.68 -). - BVerwG, 22.07.1963 - VI C 104.61
Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Zweifelhaft ist schon, ob die Beschwerde diesen Erfordernissen einer im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäßen Darlegung des Zulassungsgrundes nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch den bloßen Hinweis genügt, die Klägerin teile nicht die Ansicht des Berufungsgerichts, daß außerplanmäßige Lehrer kein "absolutes" Recht auf Ausbildung hätten, und "im übrigen" handele es sich hierbei um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, wie sich insbesondere aus den zu Art. 12 Abs. 1 GG ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 13; 16, 241) [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 377) ergebe. - BSG, 20.02.1963 - 12 RJ 504/62
Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Jedenfalls ist aber bei der Prüfung, ob das Berufungsgericht verfahrensrechtlich gehalten war, das Sachverständigengutachten einzuholen, von der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts - ungeachtet ihrer Richtigkeit - auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 18] mit Hinweis auf den Beschluß des Bundessozialgerichts vom 20. Februar 1963 - 12 RJ 504/62 - [MDR 1963 S. 535]; ebenso BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1968 - BVerwG II B 17.68 -). - BVerwG, 18.07.1968 - II B 43.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Denn zur ordnungsgemäßen Bezeichnung eines Aufklärungsmangels hätte es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts außer der Angabe, daß sich dem Berufungsgericht die Heranziehung bestimmter Beweismittel - hier: die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der vorbezeichneten Frage - aufgedrängt habe, der weiteren Darlegungen bedurft, welches Ergebnis die Beweiserhebung voraussichtlich erbracht hätte und weshalb dieses Beweisergebnis zu einer der Klägerin günstigeren Entscheidung des Berufungsgerichts hätte führen können; denn erst auf Grund eines solchen Beschwerdevorbringens könnte das Beschwerdegericht aus der Beschwerdebegründung erkennen, ob ein Verfahrensmangel wirklich in Betracht kommt und ob das Berufungsurteil auf ihm beruhen kann (so z.B. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG II B 21.68 - mit Hinweis auf Beschluß vom 18. Juli 1968 - BVerwG II B 43.67 -). - BVerwG, 13.03.1968 - II B 7.68
Grundsätzliche Bedeutung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage im Rahmen einer …
- BVerwG, 19.08.1968 - II B 31.68
Erfordernis der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der …
- BVerwG, 19.08.1968 - II B 21.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.04.1961 - II B 41.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 11.11.1960 - VIII B 84.60
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen eines auf Erlangung eines …
- BVerwG, 06.04.1959 - VI CB 214.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.10.1963 - VI C 85.62
- BVerwG, 28.08.1964 - VI C 179.62
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der …
Eine Entlassung kann aber auch dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an seiner gesundheitlichen und persönlichen Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen und damit auch bei mangelnder Gewähr der Verfassungstreue (vgl. u.a. Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8]; Beschlüsse vom 5. August 1969 - BVerwG 2 B 26.69 -, vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3] und vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - [Buchholz 237.0 § 39. - BVerwG, 09.10.1978 - 2 B 74.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auch ein Beamter auf Widerruf, der seinen Vorbereitungsdienst ableistet, kann mithin aus Gründen entlassen werden, die - wie beispielsweise unzulängliche Leistungen, mangelnde gesundheitliche Eignung oder erhebliche Dienstpflichtverletzungen - ernsthafte Zweifel daran begründen, daß der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen könne (so die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den dem § 39 Satz 2 LBG entsprechenden Vorschriften anderer Beamtengesetze, vgl. Beschluß vom 17. Mai 1962 - BVerwG 6 C 33.62 - [BayVBl. 1962, 280]; Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8]; Beschluß vom 5. August 1969 - BVerwG 2 B 26.69 -). - VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 S 13.01539
Entlassung eines Widerrufsbeamten aus dem Vorbereitungsdienst; Wiederherstellung …
Rn. 28 Eine Entlassung eines Beamten im Vorbereitungsdienst kann darüber hinaus auch dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an seiner persönlichen bzw. gesundheitlichen Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1963 - 6 C 85.62, Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8; Beschlüsse vom 5.8.1969 - 2 B 26.69, vom 7.9.1978 - 2 B 9.77, Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3) und vom 9.10.1978 - 2 B 74.77, Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 3).
- VG Ansbach, 25.04.2012 - AN 1 S 12.00471
Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst
Rn. 133 Eine Entlassung eines Beamten im Vorbereitungsdienst kann darüber hinaus auch dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an seiner gesundheitlichen (bzw. persönlichen) Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1963 - 6 C 85.62, Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8; Beschlüsse vom 5.8.1969 - 2 B 26.69, vom 7.9.1978 - 2 B 9.77, Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3) und vom 9.10.1978 - 2 B 74.77, Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 3). - BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Ausbildungsabschnitt zwischen Erster und Zweiter Dienstprüfung für Lehrer als …
Auch ein Beamter auf Widerruf, der seinen Vorbereitungsdienst ableistet, kann mithin aus Gründen entlassen werden, die - wie beispielsweise unzulängliche Leistungen, mangelnde gesundheitliche Eignung oder erhebliche Dienstpflichtverletzungen - ernsthafte Zweifel daran begründen, daß der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen könne (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1962 - BVerwG 6 C 33.62 - [BayVBl. 1962 S. 280]; Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8 = DÖD 1964 S. 52]; Beschluß vom 5. August 1969 - BVerwG 2 B 26.69 -). - BVerwG, 01.03.1974 - III B 69.73
Anforderungen an die Bestimmung des maßgeblichen Stichtags des Aufenthaltes zur …
Im übrigen können auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit den Rügen, daß die Grundsätze der Beweiswürdigung oder die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze verletzt seien, regelmäßig keine Verfahrensmängel begründet werden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1960 - BVerwG VIII 84.60 -, vom 8. September 1961 - BVerwG VIII B 176.60 -, vom 27. Dezember 1967 - BVerwG VI B 46.67 -, vom 5. August 1969 - BVerwG II B 26.69 - vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62] und vom 22. Februar 1973 - BVerwG II B 11.72 -). - BVerwG, 03.12.1969 - VI B 30.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Vorbringen, daß die Beweiswürdigung gegen "allgemeine Denkgesetze" verstoße, betrifft die Anwendung sachlichen Rechts, stellt also keine Verfahrensrüge dar (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Februar 1969 - BVerwG VI B 12.68 vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI B 56.68 -, vom 5. August 1969 - BVerwG II B 26.69 - und vom 11. November 1969 - BVerwG VI B 6.69 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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