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| VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Gießen, 21.10.2020 - 4 L 3580/20
- VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20
Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistet auch das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll (vgl. BVerfG…, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ff., Rn. 64 und Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 , juris Rn. 61). - BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20
Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistet auch das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ff., Rn. 64 …und Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 , juris Rn. 61). - BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05
Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20
Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen (ständige Rspr. des BVerfG, vgl. z.B. Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20
Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92 , juris Rn. 41;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1090/06 -, BVerfGK 11, 102 , juris Rn. 19). - BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20
Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92 , juris Rn. 41; BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1090/06 -, BVerfGK 11, 102 , juris Rn. 19). - BVerwG, 24.11.2010 - 4 A 4000.09
Flughafen Berlin-Schönefeld: Beiladung von Stahnsdorf und Teltow zum anhängigen …
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20
Hinzu kommt, dass die Belange der A... auch Gegenstand des Vorbringens des Antragsgegners sind und bei der Beschlussfassung seitens des Senats auch insoweit Berücksichtigung finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.11.2010 - BVerwG 4 A 4000.09; juris). - VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20
Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20
Eine weitere Reduzierung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes findet im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache nicht statt (§ 52 Abs. 1 GKG, Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013; vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2020 - 2 E 1289/20 -, juris). - VGH Hessen, 22.10.2020 - 2 B 2546/20
Menschenketten gegen die Rodung des Dannenröder und Maulbacher Waldes müssen auch …
Auszug aus VGH Hessen, 28.10.2020 - 2 B 2600/20
Nicht überzeugen könnten auch die Ausführungen des VGH Kassel im Verfahren 2 B 2546/20, soweit das Gericht unter Bezugnahme auf eine forstfachliche Stellungnahme der Oberen Forstbehörde die Auffassung vertrete, auch bei einem Stillstand der Harvester und anderer zur Rodung eingesetzter Maschinen sei eine Gefahr für Leib und Leben auf gerodeten Flächen sowie auf unmittelbar angrenzenden Flächen gegeben und damit einen einzuhaltenden Mindestabstand von 120 m zu den Rodungsflächen begründet habe.
- VGH Hessen, 04.12.2020 - 2 B 3007/20 Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (Hess. VGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 2 B 2600/20 - Bl. 9 d. Umdrucks u.H.a. BVerfG…, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92, 104, juris Rn. 41).
- VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 10 L 90/23 Soweit der Antragsteller eine Einschränkung seines Rechts auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG rügt, ist bereits fraglich, ob ein Bereich, der durch § 16 HWaldG für das Betreten gesperrt ist, wie hier der Sicherheitsbereich, überhaupt als Ort für eine Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG zur Verfügung steht (vgl. hierzu Hessischer VGH…, Beschluss vom 22.10.2020 - 2 B 2546/20 -, juris, Rn. 22; VG Gießen, Urteil vom 28.01.2022 - 4 K 2484/21.GI -, juris, Rn. 128 - 134, unter Verweis auf den Beschluss des Hessischen VGH vom 28.10.2020 - 2 B 2600/20 -, unveröffentlicht).
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