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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.11.2022 - 2 B 265/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,31924
OVG Sachsen, 02.11.2022 - 2 B 265/22 (https://dejure.org/2022,31924)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.11.2022 - 2 B 265/22 (https://dejure.org/2022,31924)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. November 2022 - 2 B 265/22 (https://dejure.org/2022,31924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2 SächsVerf Art. 91 Abs. 2
    Stellenbesetzung; Organisationsermessen; Tarifbeschäftigter; Ausschreibungstext

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die Entscheidung eine …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2022 - 2 B 265/22
    Um indes einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 19 m. w. N.).

    Die Anforderungen an den im Interesse zukünftiger Bewerber gleichwohl zu fordernden Nachweis dürfen deshalb nicht überspannt werden und sind grundsätzlich an keine besondere Form gebunden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2010 - 1 WB 37.09 -, juris Rn. 31 ff; BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, a. a. O. Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2022 - 2 B 265/22
    Rn. 11 Eine Organisationentscheidung unterliegt nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG hergeleitet wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2022 - 2 B 265/22
    Die Anforderungen an den im Interesse zukünftiger Bewerber gleichwohl zu fordernden Nachweis dürfen deshalb nicht überspannt werden und sind grundsätzlich an keine besondere Form gebunden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2010 - 1 WB 37.09 -, juris Rn. 31 ff;… BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, a. a. O. Rn. 23 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20

    Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2022 - 2 B 265/22
    Ein Beamter hat im Grundsatz keinen Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie (ermessensfehlerfreie) Ausübung des Organisationsermessens, weil es insoweit an der dafür notwendigen subjektiv-rechtlichen Rechtsgrundlage fehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2020 - 2 A 2.20 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.11.2022 - 2 B 265/22
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2023 - 5 ME 93/22

    Weiter Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessenspielraum des Dienstherrn im …

    Denn die Entscheidung, ob der Hoheitsträger - hier die Antragsgegnerin - die streitgegenständliche Stelle mittels Begründung eines (außer-)tariflichen Arbeitsverhältnisses oder durch Verleihung eines Statusamtes an Beamte im aktiven Beamtenverhältnis vergeben will, ist dem Bereich der Organisationshoheit des Dienstherrn zuzurechnen, der als solcher der an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlentscheidung vorgelagert ist und von Betroffenen grundsätzlich nicht aufgrund subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen in Frage gestellt werden kann (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 23.6.2022 - 6 CE 22.710 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Bediensteten wahr (BVerwG…, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Um indes einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10; siehe zur Laufbahnbefähigung: Nds. OVG…, Beschluss vom 3.5.2022 - 5 ME 12/22 -, juris Rn. 19).

    Klarzustellen ist vorab, dass die Organisationsgrundentscheidung schon nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet hat, unterliegt (BVerwG…, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH…, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 22; Nds. OVG…, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Je mehr die Organisationsentscheidung aus sich heraus nachvollziehbar und auf offenkundige sachliche Gründe zurückzuführen ist, desto weniger bedarf es einer näheren, schriftlich festzuhaltenden Erläuterung dieser Gründe (BVerwG…, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH…, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 23; Nds. OVG…, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 5 ME 44/23

    Zustimmungserfordernis; Ausschluss aus dem Bewerberkreis; Bewerbungsverfahren; …

    Hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Bediensteten wahr (BVerwG…, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 23;… Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 24 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Um indes einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 3.12.2014 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 24…, Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 26; Sächs. OVG, Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Je mehr die Organisationsentscheidung aus sich heraus nachvollziehbar und auf offenkundige sachliche Gründe zurückzuführen ist, desto weniger bedarf es einer näheren, schriftlich festzuhaltenden Erläuterung dieser Gründe (BVerwG…, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH…, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 23; Nds. OVG…, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.;… Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 29, Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2023 - 5 ME 32/23

    Anforderungsprofil, konstitutives; Tarifbeschäftige; Bewerbungsverfahrensanspruch …

    Denn die Entscheidung, ob der Hoheitsträger - hier der Antragsgegner - die streitgegenständliche Stelle mittels Abschlusses eines Arbeitsverhältnisses oder durch Verleihung eines Statusamtes an Beamte im aktiven Beamtenverhältnis vergeben will, ist dem Bereich der Organisationshoheit des Dienstherrn zuzurechnen, der als solcher der an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlentscheidung vorgelagert ist und von Betroffenen grundsätzlich nicht aufgrund subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen in Frage gestellt werden kann (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 23.6.2022 - 6 CE 22.710 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Bediensteten wahr (BVerwG…, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - 1 B 1065/22

    Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einem Mitbewerber i.R.d. …

    Rn. 23 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 A 111/16 -, juris, Rn. 12 f. m. w. N.; mit demselben Ergebnis, jedoch begründet mit einer mittelbaren Bindungswirkung des Art. 33 Abs. 2 GG auch für vorgelagerte Entscheidungen des Dienstherrn: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, juris, Rn. 5 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 17, und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Beschlüsse vom 6. März 2007 - 6 B 48/07 -, juris, Rn. 8, und vom 11. Juli 2006 - 6 B 1184/06 -, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.; ebenfalls mit demselben Prüfungsumfang, jedoch begründet mit der andernfalls drohenden Rechtsschutzlosigkeit: siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 ME 93/22 -, juris, Rn. 26; Sächs. OVG, Beschluss vom 2. November 2022 - 2 B 265/22 -, juris, Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, juris, Rn. 19.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2024 - 4 S 55.23

    Ausschreibung einer Richterstelle nur für Beförderungsbewerber aus der …

    Rn. 7 Der Rechtsschutz des Einzelnen gegen eine solche Organisationsentscheidung des Staates beschränkt sich auf die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat (so VGH München…, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 - juris Rn. 19; OVG Bautzen, Beschluss vom 2. November 2022 - 2 B 265/22 - juris Rn. 10; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 5 ME 44/23 - juris Rn. 15).
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