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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8080
OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16 (https://dejure.org/2017,8080)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.01.2017 - 2 B 267/16 (https://dejure.org/2017,8080)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 2 B 267/16 (https://dejure.org/2017,8080)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Nichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16
    Rn. 20 Der Senat erachtet diese Maßstäbe grundsätzlich für auf den hier vorliegenden Fall der Umsetzung übertragbar (für den Fall der Abordnung vgl. bereits Senatsbeschl. v. 4. April 2013 - 2 B 304/13 -, juris; für den Fall der Zuweisung eines Richters an einen anderen Spruchkörper BVerfG, Kammerbeschl. v. 25. August 2016 - 2 BvR 877/16 -, BayVBl. 2017, 16).

    Nach richtiger Auffassung, die auch das Verwaltungsgericht letztlich seiner Subsumtion zugrunde gelegt hat, reicht vielmehr die objektive Beteiligung der Antragstellerin an dem Spannungsverhältnis als sachlicher Grund für die Umsetzung aus, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 25. August 2016 a. a. O.).

    Auch ist diese keinesfalls als verdeckte Disziplinarmaßnahme zu werten (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 25. August 2016 a. a. O.).

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16
    Selbst wenn der Dienstposten, der derzeit offenbar kommissarisch besetzt ist, einem anderen Beamten übertragen würde, könnte die Antragstellerin im Falle ihres Obsiegens im Hauptsacheverfahren ihre Rückumsetzung erreichen, weil auch der neue Stelleninhaber genau so wenig wie die Antragstellerin einen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Dienstpostens hätte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1987, ZBR 1988, 217 f.; Urt. v. 13. November 1986, BVerwGE 75, 138, 139;… Senatsbeschl. v. 3. November 2009 - 2 B 392/09 - a. a. O.).

    "Ein Beamter kann Rechtsschutz gegen eine Umsetzung oder Organisationsmaßnahme nur in der Weise beanspruchen, dass der ihn belastende Fehler, mit dem die Maßnahme behaftet ist, ausgeräumt wird (vgl. BVerwGE 75, 138 ).

  • OVG Sachsen, 27.06.2001 - 2 BS 347/00

    Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Anspruch auf Rückgängigmachung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16
    Sie habe Anspruch auf Rück-Umsetzung, wie sich aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2001 - 2 BS 347/00 - ergebe.

    Dies gilt auch angesichts des Verweises der Antragstellerin auf die Entscheidung des Senats vom 27. Juni 2001 - 2 BS 347/00 -.

  • OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/09
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16
    Dieser ist im Falle einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Rückgängigmachung einer - wie hier - vollzogenen Umsetzung oder zur Neuentscheidung über die Umsetzung nur dann glaubhaft gemacht, wenn dem Beamten anderenfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache unwiederbringliche, nicht mehr rückgängig zu machende Rechtsverluste oder sonstige schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden (…vgl. VGH BW, Beschl. v. 7. März 1996, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, ES/A II 4.3 Nr. 10;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 1376, 1377; vgl. Senatsbeschl. v. 3. November 2009 - 2 B 392/09 -, juris m. w. N.).

    Selbst wenn der Dienstposten, der derzeit offenbar kommissarisch besetzt ist, einem anderen Beamten übertragen würde, könnte die Antragstellerin im Falle ihres Obsiegens im Hauptsacheverfahren ihre Rückumsetzung erreichen, weil auch der neue Stelleninhaber genau so wenig wie die Antragstellerin einen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Dienstpostens hätte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1987, ZBR 1988, 217 f.;… Urt. v. 13. November 1986, BVerwGE 75, 138, 139; Senatsbeschl. v. 3. November 2009 - 2 B 392/09 - a. a. O.).

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 B 91.98
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu bereits mit Beschluss vom 10. November 1998 - 2 B 91.98 -, juris Rn. 5 wie folgt ausgeführt:.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16
    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im Allgemeinen gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151;… Urt. v. 28. November 1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202;… SächsOVG, Beschl. v. 1. April 2009 - 2 B 214/09 - Kathke, in: Schütz/ Maiwald, a. a. O., Teil C, vor §§ 28 f. LBG NW Rn. 44 ff., 55 ff.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16
    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im Allgemeinen gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151; Urt. v. 28. November 1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202;… SächsOVG, Beschl. v. 1. April 2009 - 2 B 214/09 - Kathke, in: Schütz/ Maiwald, a. a. O., Teil C, vor §§ 28 f. LBG NW Rn. 44 ff., 55 ff.).
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16
    Sind etwa Unstimmigkeiten, die das Vertrauensverhältnis in einer den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Weise zerstört oder gestört haben, von einer Person allein verschuldet worden, so wäre es in aller Regel ermessensfehlerhaft, das "Opfer" dieses schuldhaften Verhaltens zu versetzen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1967 - VI C 58.85 -, juris Rn. 37 und Beschl. v. 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16
    Selbst wenn der Dienstposten, der derzeit offenbar kommissarisch besetzt ist, einem anderen Beamten übertragen würde, könnte die Antragstellerin im Falle ihres Obsiegens im Hauptsacheverfahren ihre Rückumsetzung erreichen, weil auch der neue Stelleninhaber genau so wenig wie die Antragstellerin einen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Dienstpostens hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1987, ZBR 1988, 217 f.;… Urt. v. 13. November 1986, BVerwGE 75, 138, 139;… Senatsbeschl. v. 3. November 2009 - 2 B 392/09 - a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 304/13

    Abordnung zu einem anderen Dienstherrn, dienstliches Bedürfnis, innerdienstliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16
    Rn. 20 Der Senat erachtet diese Maßstäbe grundsätzlich für auf den hier vorliegenden Fall der Umsetzung übertragbar (für den Fall der Abordnung vgl. bereits Senatsbeschl. v. 4. April 2013 - 2 B 304/13 -, juris; für den Fall der Zuweisung eines Richters an einen anderen Spruchkörper BVerfG, Kammerbeschl. v. 25. August 2016 - 2 BvR 877/16 -, BayVBl. 2017, 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2019 - 6 B 1459/18

    Anspruch eines Oberrechtsrats auf Rückumsetzung auf den zuvor innegehabten …

    Rn. 16 Vgl. etwa Sächs. OVG, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 B 267/16 , juris Rn. 21; Bay. VGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 CE 13.2567 -, PflR 2014, 447 = juris Rn. 28.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18

    Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung …

    Hat das Verhalten des Beamten einen nicht völlig unerheblichen Beitrag zur Entstehung des Spannungsverhältnisses geleistet, kommt es auch nicht darauf an, ob sich alle als Beleg für dieses Spannungsverhältnis herangezogenen Vorfälle in genau der Art und Weise zugetragen haben, wie sie der Dienstherr zugrunde gelegt hat (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Januar 2016 - OVG 4 S 36.15 - BA S. 3; OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 B 267/16 - juris Rn. 19 ff.; OVG Bremen…, Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 A 324/11 - juris Rn. 41; VGH München…, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 CE 13.2567 - juris Rn. 22, 28, 39).

    Insbesondere bestand für den Beklagten keine Verpflichtung, den gegen den Kläger erhobenen Vorwürfen im Einzelnen nachzugehen, weil nichts dafür ersichtlich ist, dass dieser lediglich unbeteiligtes Opfer haltloser Vorwürfe von Vorgesetzten oder Mitarbeitern gewesen sein könnte (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. August 2016 - 2 BvR 877/16 - juris Rn. 19, 22; OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 B 267/16 - juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19

    Weg-Umsetzung eines Beamten zu Konfliktlösung

    Rn. 14 Beeinträchtigungen des täglichen Dienstbetriebs aber, wie sie hier auf der Hand liegen, stellen - unabhängig davon, ob das Verhalten des Beamten auch disziplinarrechtlich von Relevanz ist - regelmäßig unabhängig von der Verschuldensfrage bzw. von der Frage, bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt, einen sachlichen Grund für die Umsetzung des an den Störungen des Dienstbetriebs nicht unbeteiligten Beamten dar (OVG Bremen…, Urteil vom 23.07.2014 - 2 A 324/11 -, Juris Rn. 41; Bay. VGH…, Beschluss vom 25.03.2014 - 3 CE 13.2567 -, Juris Rn. 22, 39; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 B 267/16 -, Juris Rn. 20).

    Ist mithin die "Weg-Umsetzung" für sich genommen rechtmäßig und liegt der Fehler nur in der "Hin-Umsetzung", folgt bereits aus dem Fehlen eines Rechts des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Dienstpostens, dass er nur einen Anspruch auf eine neue ermessensfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn über seinen dienstlichen Einsatz, nicht aber einen Anspruch auf Rückumsetzung auf den bislang übertragenen Dienstposten hat (BVerwG…, Beschluss vom 10.11.1998 - 2 B 91.98 -, Juris Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 28.06.2013 - 1 B 1307/12 -, Juris Rn. 15; so jetzt auch Sächs. OVG, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 B 267/16 -, Juris Rn. 23 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 27.06.2001 - 2 BS 347/00 - Juris).

  • VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15

    Dienstliche Beurteilung der Postbeamten

    Darüber hinaus weist das Gericht auch darauf hin, dass die Klägerin in beiden verwaltungsgerichtlichen Verfahren hinreichend Gelegenheit hatte, ihre Sichtweise einzubringen, und das Gericht sie in seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen konnte (siehe auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 B 267/16 -, Rn. 21, juris).
  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 2 B 271/20

    Umsetzung ohne sachlichen Grund; Anspruch auf Rückumsetzung bei unplausibler …

    Rn. 21 Auf die Frage, ob die Übertragung des neuen Dienstpostens den Anspruch des Antragstellers auf amtsangemessene Beschäftigung verletzt, kommt es aus den vorstehenden Gründen nicht entscheidungserheblich an (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 10. Januar 2017 - 2 B 267/16 -, juris Rn. 22 - 23;… OVG NRW, Beschl. v. 21. März 2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 11 f.).
  • OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18

    Konkurrentenstreit; Anforderungsprofil; Personalentwicklungskonzept; …

    Eine Umsetzung berührt weder das statusrechtliche noch das abstrakt-funktionelle Amt des Beamten, sondern lediglich den Dienstposten im Sinne des Amtes im konkretfunktionellen Sinne; sie kann jederzeit rückgängig gemacht werden und schafft keine vollendeten Tatsachen; es besteht deshalb regelmäßig kein Anspruch auf Rückumsetzung (vgl. Senatsbeschl. v. 10. Januar 2017 - 2 B 267/16 -, juris).
  • OVG Sachsen, 17.10.2017 - 2 A 695/16

    Versetzung, dienstliches Bedürfnis, innerdienstliche Spannungen

    Im Fall der Versetzung eines der Streitbeteiligten ist danach ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung grundsätzlich bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also von der Verschuldensfrage unabhängig (vgl. Senatsbeschl. v. 10. Januar 2017 - 2 B 267/16 -, juris Rn. 19).
  • VG Schleswig, 13.03.2024 - 12 B 4/24
    Rn. 7 Zudem kann der Antragsteller, sollte er durch die Umsetzung in seinem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung verletzt sein, nur eine amtsangemessene Beschäftigung und nicht eine Rückumsetzung auf den alten Dienstposten verlangen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 B 267/16 -, juris Rn. 23).
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