Rechtsprechung
| BVerwG, 22.09.2005 - 2 B 27.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Eröffnung einer Divergenzbeschwerde; Tatsachengerichtliche Feststellung über zumutbare Eigenvorsorge des Beamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 05.08.2004 - 1 K 2317/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04
- BVerwG, 22.09.2005 - 2 B 27.05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 2 B 27.05
Rn. 2 1. Die geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Senatsurteil vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 besteht nicht.Rn. 4 b) Keine Divergenz von der Bezugsentscheidung vom 17. Juni 2004 (a.a.O.) liegt in dem Rechtssatz,.
Im Senatsurteil vom 17. Juni 2004 (a.a.O.) wird der rechtssystematische Unterschied beider Versorgungssysteme nicht in Abrede gestellt, sondern lediglich festgestellt, dass die privaten Versicherungsunternehmen wegen des gesetzlich bestehenden Kontrahierungszwangs eine beihilfekonforme Versicherung anbieten müssen, damit der kontrahierungspflichtige Beamte den Versicherungsschutz erhält, den er mit Blick auf seine Beihilfeansprüche benötigt.
- BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98
Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 2 B 27.05
Rn. 13 3. Die Frage, ob sich das Berufungsgericht bei dem Rechtssatz, ein Beihilfeanspruch kann nur unter der Voraussetzung unmittelbar auf den Fürsorgegrundsatz gestützt werden, dass ohne Beihilfe die Fürsorgepflicht im Wesenskern verletzt wäre, auf das Senatsurteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 29.98 - (Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 12) berufen könne, stellt weder eine rechtsgrundsätzliche Frage dar, noch wird eine Divergenz geltend gemacht. - BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79
Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz - …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 2 B 27.05
Rn. 6 Dieser Rechtssatz entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. das in der Berufungsentscheidung zitierte Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 19.79 - BVerwGE 60, 212 ), zu der die Bezugsentscheidung mit der von der Beschwerde zitierten Passage in keinem Widerspruch steht.
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 2194/18
Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen im Rahmen einer …
Rn. 68 2. Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Härtefallregelung des § 6 Abs. 6 Satz 1 BBhV a.F. berufen oder ihren Anspruch unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. hierzu Senat…, Urteil vom 26.11.2015 - 2 S 1075/14 - juris Rn. 61 ff.;… Urteil vom 26.05.2014 - 2 S 1877/13 - juris Rn. 42 ; BVerwG…, Urteil vom 26.03.2015, aaO Rn. 34;… Urteil vom 24.02.2011, aaO Rn. 20; Beschluss vom 22.09.2005 - 2 B 27.05 - juris Rn. 6;… Urteil vom 24.08.1995 - 2 C 7.94 - juris Rn. 25) oder aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes herleiten. - LAG Hamm, 14.08.2025 - 18 SLa 968/24
Die Parteien streiten darüber, ob ein schwerbehinderter Arbeitnehmer im …
4. Ein Anspruch des Beamten kann sich unmittelbar aus der Fürsorgepflicht ergeben, wenn der Beamte mit Aufwendungen belastet wird, die durch Beihilfe nicht abgesichert sind und die er durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern kann (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 22.09.2005 - 2 B 27/05).Ein Anspruch kann sich unmittelbar aus der Fürsorgepflicht ergeben, wenn der Beamte mit Aufwendungen belastet wird, die durch Beihilfe nicht abgesichert sind und die er durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern kann (BVerwG, Beschluss vom 22.09.2005 - 2 B 27/05).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 5162/05
Wandlung des Anspruchs eines Soldaten auf Gewährung einer …
Rn. 45 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 2 B 27.05 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 85; OVG NRW, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 1 A 1048/05 -, Juris.
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 05.07.2005 - 2 B 27/05 |
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 05.07.2005 - 2 B 27/05
- OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 9 ME 249/05
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2008 - 13 S 499/08
Beweis durch Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG 2004
Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf Heiratsabsichten hinweist, kann zwar eine solche Fallgestaltung prinzipiell die Unzumutbarkeit der Ausreise aus rechtlichen Gründen belegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 1.2.2008 - 13 S 97/07 -, AuAS 1008, 74; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.11.2007 - 10 PA 96/07 -, juris und Beschluss vom 29.6.2007 - 10 MC 147/07 -, AuAS 2007, 197, je m.w.N.); eine nicht konkret unmittelbar bevorstehende Eheschließung genügt hierzu jedoch nicht (siehe dazu OVG Saar, Beschluss vom 12.12.2005 - 2 B 27/05 -, NVwZ 2006, 718; OVG Hamburg, Beschluss vom 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559), und im vorliegenden Fall ist ein Verlöbnis oder erst recht eine im Sinn der oben genannten Rechtsprechung unmittelbar bevorstehende Eheschließung nicht ausreichend dargetan. - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 16 B 63/06
Krankenversicherung
bereits ein einstweiliges Anordnungsverfahren beim SG Düsseldorf und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) erfolglos durchgeführt (Az.: S 8 KR 2/05 ER, SG Düsseldorf; L 2 B 27/05 KR ER, LSG NRW). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - S 8 KR 180/06
Anspruch auf Übernahme der Kosten des auf Privatrezept verordneten, nicht …
bereits ein einstweiliges Anordnungsverfahren beim SG Düsseldorf und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) erfolglos durchgeführt (Az.: S 8 KR 2/05 ER, SG Düsseldorf; L 2 B 27/05 KR ER, LSG NRW).
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